Stellungnahme des StGB zur Konversion vom September 2001

 

P r e s s e m i t t e i l u n g

Städte- und Gemeindebund Brandenburg für Erhalt des Sondervermögens "Grundstückfonds Brandenburg"

Präsidium sieht Fortführung der Konversion in Gefahr

(Potsdam) Für den Erhalt des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ hat sich Montag-abend das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg einstimmig ausgesprochen. Der Städte- und Gemeindebund appellierte damit erneut an den Landtag Brandenburg und die Landes-regierung von dem Vorhaben Abstand zu nehmen, im Vorgriff auf eine Auflösung rund 25 Mio. DM zu ent-nehmen und dem allgemeinen Landeshaushalt zuzuführen. Das Präsidium sprach sich damit ein-stimmig dagegen aus, das bisher für Konversionszwecke vorbehaltene Sondervermögen aufzulösen und in unüberschaubaren Landestöpfen verschwinden zu lassen. Dies gefährde den Fortgang des Konversionsprozesses im Land Brandenburg, der zwar gute Fortschritte gemacht habe, aber noch längst nicht abgeschlossen sei, stellte auch der Neuruppiner Bürgermeister Otto Theel fest, dessen Stadt und deren ganze Umgebung von ehemalig militärisch genutzten Flächen betroffen ist. Die Absicht, diese Aufgaben aus dem Landeshaushalt zu finanzieren und die Konversion zukünftig im Rahmen einer Abwägung nach finanzpolitischen Prioritäten zugänglich zu machen, wurde nicht als tragfähig angesehen, die noch anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Das Präsidiums stellt sich damit nicht gegen eine Neuordnung der Landesgesellschaften. Die Frage, welche Aufgaben das Land durch welche landeseigene Gesellschaften erfüllen wolle, müsse von der Frage der Auflösung des Sondervermögens klar getrennt werden, stellte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher fest.

In Artikel 7 des Entwurfs des Haushaltsstrukturgesetzes 2002 hat die Landesregierung dem Landtag die Auflösung des Sondervermögens vorgeschlagen. Im Vorgriff auf die Auflösung sollen durch das Haushaltsstrukturgesetz 2002 rund 25 Mio. DM aus dem Sondervermögen an den Landeshaushalt „abgeliefert werden“.

Dieses wäre auch deshalb ein Unding, weil den Städten und Gemeinden 25 % des Sondervermögens bei einer zukünftigen Auflösung zustehen, kritisierte Verbandspräsident Waldemar Kleinschmidt.

Az.: 001-06