12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 27. März 2015

Da die bisherige Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Frau Amtsdirektorin Lange, zur Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ernannt worden ist, hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2015 einen neuen Vorsitzenden gewählt: Herr Amtsdirektor Kleine, Amt Unterspreewald.

Der Ausschuss befasste sich mit Fragen und Erfahrungsaustausch zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Frau Gordes führte unter Bezug auf den Vorbericht aus, dass es zunehmend schwieriger würde, Asylbewerber und Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen in Brandenburg unterzubringen. Die Zahl der zuwandernden Flüchtlinge nehme seit 2013 stetig zu. Die Geschäftsstelle habe im Januar und Februar an den so genannten Asylgipfeln der Landesregierung zum einen mit den Oberbürgermeistern und Landräten sowie zum anderen mit Flüchtlingsvereinen, Kirchenvertretern, kommunalen Vertretern, Landtagsabgeordneten und weiteren Interessierten teilgenommen. Hierüber sei ein erstes Rundschreiben für die Mitglieder des Verbandes zu deren Information erstellt worden. Die Geschäftsstelle beabsichtige jedoch, ein weiteres Rundschreiben zu versenden, auch um die Bedarfe und Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Ämter aufzugreifen. In der Klausurtagung des Landesausschusses am 23. und 24. April 2015 werde sich der Verband ebenfalls mit der Thematik befassen und sich Positionen erarbeiten.
In Vorbereitung der Sitzung habe die Geschäftsstelle eine Abfrage bei den Kreisarbeitsgemeinschaften des Verbandes unternommen. Es hätten sich nur wenige Kreisarbeitsgemeinschaften zu den aufgeworfenen Fragen geäußert. Danach greifen die Landkreise zum Teil auf leerstehende Schulgebäude zurück und renovieren diese oder richten diese ein, damit dort Gemeinschaftsunterkünfte entstehen können. Soweit in Wohnungen untergebracht werde, träten Landkreise selbst als Mieter auf. Renovierungskosten würden in den Mietverträgen geregelt. Für den Mietzins legen die Landkreise ihre Richtlinie für Kosten der Unterkunft zu Grunde, je nach Lage der Gemeinde im Landkreis kann dies zu Mindereinnahmen bei der Miete führen. Dass es besondere Hindernisse im bauaufsichtlichen Verfahren gäbe oder es an einer Anbindung an den ÖPNV mangele, ist den antwortenden Kreisarbeitsgemeinschaften nicht bekannt bzw. solche Probleme liegen nicht vor.

Festzustellen sei, dass gut die Hälfte der Asylbewerber aus dem Balkan stamme. Diese seien regelmäßig nicht asylberechtigt, belasteten aber die Kommunen und ihre Bemühungen, berechtigte Personen vernünftig unterzubringen und zu betreuen. Neben Bosnien Herzegowina, Mazedonien und Serbien, die nach dem Asylverfahrensgesetz als sichere Herkunftsstaaten eingestuft seien, habe der Freistaat Bayern im Bundesrat den Antrag eingereicht, auch die Republik Albanien, die Republik Kosovo und die Republik Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen.

Frau Müller-Preinesberger, Landeshauptstadt Potsdam, wies darauf hin, dass der Druck auf die Kommunen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen immer größer werde. Das Ministerium für Inneres und Kommunales sowie die Zentrale Aufnahmestelle würden den Kommunen die Flüchtlinge zur Unterbringung zuweisen, auch wenn die jeweilige kreisfreie Stadt oder der Landkreis die notwendigen Platzkapazitäten noch gar nicht geschaffen habe bzw. diese gar nicht vorhanden seien. Das Ministerium erkenne, dass die Lage äußerst schwierig sei, es reiche den Druck jedoch weiter auf die kommunale Ebene. Deshalb sei es wichtig, dem Ministerium zu vermitteln, dass es Probleme vor Ort gibt, dies müsse herausgearbeitet werden, andernfalls könnte die Unterbringung in Turnhallen nicht verhindert werden. Die Frage der Integration der Menschen stelle sich erst in einer späteren Phase. Zunächst gelte es, die Menschen unterzubringen. Da die Zuweisungen durch die ZABH auch dann erfolgten, wenn die jeweilige Quote durch den Landkreis oder die Stadt bereits erfüllt sei, müssten die Kommunen sich untereinander verständigen und mit etwaig freien Plätzen aushelfen.

Herr Weiße, Stadt Cottbus, und Frau Schöbe, Stadt Brandenburg an der Havel, ergänzten, dass die Städte bemüht seien, auch in Wohnungen Menschen unterzubringen. Allerdings sei hier immer wieder zweifelhaft, ob es dafür eine Investitionspauschale vom Landesamt für Soziales und Versorgung gäbe, beispielsweise auch für die Ausstattung. Bedauerlicherweise sei mit einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes erst im Jahr 2016 zu rechnen.
Sie beklagten, dass in die Kommunen auch Menschen zugewiesen werden, die tatsächlich abgeschoben werden müssten. Besser sei es, wenn diese Personen direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg verbleiben würden und von dort rückgeführt würden. Der Bevölkerung sei nicht vermittelbar, dass vor Ort Anstrengungen zur Unterbringung dieses Personenkreises unternommen werden müssten, dabei dann andere Bereiche, wie die Betreuung von Personen, die unter Verfolgung litten, hinten anstehen müssten.

Da das Land zugesagt habe, eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die unterschiedlichen Aufgaben der Ressorts und eine einheitliche Meinungsbildung in der Landesregierung zusammenfassen solle, gelte es, diese zu fordern und in Anspruch zu nehmen. Im praktischen Leben werfe die Unterbringung von Asylbewerbern zahlreiche Fragen auf. So sei beispielsweise festzustellen, dass Wohnblocks derzeit als Wohnungen ohne Beanstandungen für Brandenburger genutzt würden, sobald Asylbewerber hier untergebracht werden sollten, weichten die zu erfüllenden Standards jedoch weit davon ab. Der Brandschutz beispielsweise stelle außergewöhnlich hohe Anforderungen, wenn es um die Rettung ausländischer Flüchtlinge gehe.

Herr Wöller-Beetz, Stadt Prenzlau, berichtete über die Aufnahme von Flüchtlingen in Städten und Gemeinden in der Uckermark. Die Kommunen hätten ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Wenn alle beteiligten Behörden Hand in Hand arbeiteten gemeinsam mit engagierten Bürgern, dann funktioniere die Unterbringung. Festzustellen sei, dass auch viele private Vermieter Wohnungen zur Verfügung stellten, die Bürger favorisierten die Unterbringung in Wohnungen. Allerdings gäbe es auch Container als Gemeinschaftsunterkünfte. Wichtig sei es, die Kinder zu integrieren, weil diese sehr schnell lernten. Herr Friese berichtete aus der Stadt Bad Belzig, dass es seit mehr als 20 Jahren eine Gemeinschaftsunterkunft mit jetzt 145 Plätzen gäbe. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Gemeinschaftsunterkunft laufe sehr gut. Es würden vermehrt Familien dort untergebracht und viele freiwillige Helfer stünden bereit zur Erledigung besonderer Aufgaben.

Herr Lieske, Amt Lindow (Mark), berichtete aus Ostprignitz-Ruppin, dass dort seiner Wahrnehmung nach eher in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werde. Die Städte bzw. Wohnungsunternehmen würden dem Landkreis Wohnungen zur Miete anbieten, der Landkreis verfolge allerdings die Linie, nicht in kleineren Gemeinden unterzubringen. Er argumentiere, die weiten Wege behinderten eine gelingende Integration. Frau Gordes wies darauf hin, dass dies aus gemeindlicher Sicht kritisch zu bewerten sei und zum Teil in der Mitgliedschaft auch entsprechende Äußerungen seitens der Landesregierung, von Flüchtlingsverbänden oder sonstigen Dritten als äußerst kritisch bewertet würden. Die Mitglieder des Ausschusses halten eine Unterbringung auch in kleineren Ortschaften für durchaus möglich, so lange soziale Einrichtungen vorhanden sind bzw. erreicht werden können. Soweit dann durch die Träger des ÖPNV neue Buslinien eingerichtet würden für den Transport, könne dies die Ortschaft als Chance annehmen.

Frau Siems berichtete, dass in Rangsdorf eine Gemeinschaftsunterkunft durch den Landkreis errichtet würde, die zentral gelegen sei. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis sei zufriedenstellend. Fragen des Besuchs von Kita und Schule sowie des Kinderschutzes würden geklärt, die Volkshochschule könne Sprachkurse anbieten. Mitglieder des Ausschusses berichteten darüber, dass durch die Zuwanderung von Kindern Schulen zweizügig weiterbetrieben werden können bzw. sich Standorte halten.

Abschließend war festzuhalten, dass die Mitglieder des Ausschusses vom Land eine größere Unterstützung der kommunalen Ebene erwarten, dies gilt nicht nur in finanzieller Hinsicht, denn die Kommunen erfüllen eine Aufgabe des Landes. Vielmehr gilt dies auch in politischer Sicht. Die Kommunen erwarteten ein größeres Verständnis für die Probleme, mit denen Kommunen zu kämpfen haben und ein Verhalten des Landes auf Bundesebene, das diese Probleme mindert und nicht noch vergrößert.

Die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in SGB II und SGB XII liegt nunmehr fünf Jahre zurück bzw. die Kommunen oder Jobcenter erbringen nunmehr im fünften Jahr diese Leistungen. Aus Sicht der Geschäftsstelle ein Anlass, eine Bestandsaufnahme zu erstellen und die Entwicklung und den erreichten Stand zu betrachten. Dies sei allerdings außerordentlich problematisch, so Frau Gordes, da an keiner Stelle die Daten transparent zur Verfügung stünden. Über die Entwicklung bei den Landkreisen könne man möglicherweise über deren Internetseiten und über Berichte, die die jeweilige Kreisverwaltung dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung gestellt habe, einen Überblick bekommen. Allerdings sei dies sehr arbeitsaufwendig. Festzuhalten sei, dass die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe zunächst 5,4 % an den Kosten der Unterkunft betragen habe. Aufgrund des Revisionsverfahrens läge diese Quote in Brandenburg nunmehr bei 2,3 % der Kosten der Unterkunft. So habe sie beispielsweise feststellen können, dass der Landkreis Oberspreewald-Lausitz lediglich 1,6 % der Kosten der Unterkunft für Bildung und Teilhabe ausgäbe. Dies könne allerdings verschiedene Ursachen haben.

In dem anschließenden Gedankenaustausch hob Herr Weiße hervor, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht in dem Blick der Politik seien. Möglicherweise liege dies daran, dass diese kommunalen Leistungen politisch für Landespolitiker nicht von Interesse seien. In Cottbus läge die Quote bei 2,3 %. Die Stadt zahle 270.000 Euro hinzu. Die Inanspruchnahme der Kinder, die berechtigt wären, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, liegt bei 50 %. Diese Quote wiederum verändere sich über die Jahre nicht. Herr Weiße führte diese geringe Inanspruchnahmequote auch darauf zurück, dass ein Engagement in den Schulen fehle. Wenn es bei dieser geringen Quote bliebe, helfe die Einführung dieser Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht wirklich. Anbieter entwickelten kaum neue Angebote, diese stellten lediglich darauf ab, was gezahlt würde und auch in den Schulen werde für Lernförderung nichts mehr gemacht. Die Stadt habe ihre Öffentlichkeitsarbeit für diese Leistungen eingestellt.

Frau Müller-Preinesberger ergänzte zustimmend, das Bundesverfassungsgericht habe geurteilt, dass der Regelsatz für die Kinder nicht ausreichend sei. Wenn nunmehr also nicht alle Kinder mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht würden, dann bekämen sie schließlich nicht das, was ihnen nach der Rechtsprechung und dem Willen des Bundesgesetzgebers zustehe. In Potsdam werden 60 % der berechtigten Kinder erreicht und die Stadt will auch weiterhin für diese Leistungen und die Inanspruchnahme werben. Die Mittel, die der Bund an das Land zurückzahlen müsse, sollten die kreisfreien Städte und Landkreise jedenfalls wieder für Bildungs- und Teilhabeleistungen nutzen.

Herr Wöller-Beetz berichtete aus Prenzlau, dass sich Kommunalpolitiker und die Stadt seit der Einführung der Leistungen bei dem Landkreis Uckermark wiederum dafür eingesetzt haben, dass über die Geldmittel berichtet wird. Die Städte und Gemeinden in der Uckermark wollten wissen, wie der Landkreis das Geld verteile bzw. für welche Leistungen es aufgewendet würde. Der Landkreis berichte mittlerweile zwei Mal im Jahr über Zahlen und Fakten. Auch die Mitarbeiter in dem Jobcenter seien fortgebildet worden, denn für die Entwicklung der Kinder sei die Inanspruchnahme der Leistungen wichtig.

Herr Friese, Stadt Bad Belzig, berichtete, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt für die Inanspruchnahme der Leistungen offensiv geworben hätten, dies sowohl in allen Kindertagesstätten und Schulen als auch in städtischen Einrichtungen. Die Stadt Bad Belzig habe sich für die Inanspruchnahme der Leistungen nachdrücklich eingesetzt und der Anteil der Inanspruchnahme läge jetzt in Bad Belzig bei 85 % der Kinder. Dies könne er jedenfalls für den Bereich der Essensversorgung sagen. Das politische Interesse sei zwar erlahmt, die Stadt selbst erhielte jedoch vom Landkreis die notwendigen Zahlen. Auch Frau Schöbe berichtet, dass das Thema in der Kommunalpolitik eine nachgeordnete Rolle spiele. Problematischer sei es, dass mittlerweile über Bildung und Teilhabeleistungen Kinder gefördert würden, die Dyskalkulie oder andere Schwächen aufwiesen.

Die Mitglieder des Ausschusses hielten fest, dass das Thema nicht aus dem Blick gelassen werden dürfe und die Beteiligung des Bundes an diesen Leistungen in jedem Falle genutzt werde solle, damit die Kinder ihren gesetzlichen Anspruch erfüllt bekämen.

Frau Gordes begrüßt als Gast Frau Schmiade von der Kontakt- und Beratungsstelle zur Begleitung der EU-Fonds in Brandenburg. Die KBSplus ist bei dem DGB Bezirk Berlin-Brandenburg angesiedelt. Mit dem Projekt KBSplus werden die im Gemeinsamen Begleitausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Land Brandenburg vertretenen Partner unterstützt und vernetzt.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt in den EU-Mitgliedsländern die Beschäftigungspolitik und den sozialen Zusammenhalt. Das Land Brandenburg erhält für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 362 Mio. Euro. Das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den ESF 2014 bis 2020 wurde am 12. Dezember 2014 von der EU-Kommission genehmigt. Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds konzentriert sich auf die Bereiche Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit.
Die Schwerpunkte sind:
a) Bildungsteilhabe verbessern und Übergänge ins Berufsleben unterstützen,
b) Lebenslanges Lernen und Höherqualifizierung ermöglichen,
c) Innovationen Unternehmertum fördern sowie
d) Integration benachteiligter Gruppen in Erwerbstätigkeit befördern.

Frau Schmiade führte zunächst zu den Grundsätzen der diesjährigen Förderperiode aus. Nachdem das Operationelle Programm im Dezember genehmigt worden sei, fange jetzt in 2015 die Arbeit der Verwaltungsbehörde an. Es seien neue Schwerpunkte gesetzt worden. Es gäbe nur noch 58 % der früheren Mittel und es sei entschieden worden, nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren. Unter den durch die EU vorgegebenen Prioritätenachsen habe das Land Brandenburg ausgewählt. Zum einen gehe es um die Beschäftigung und hier insbesondere um die Gründung von Unternehmen. In Brandenburg liege die Gründerquote niedrig, so dass hier Aktivitäten entwickelt würden. Soweit es um das Themenfeld der Bekämpfung von Armut gehe, wolle sich Brandenburg für eine aktive Inklusion einsetzen. Es gelte, die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und nicht nur die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz. Hierbei werde der Blick auch auf die gesamte Familie zu richten sein. Im Bereich der Bildung sei festzustellen, dass in Brandenburg eine hohe Anzahl von Schülern die Schule oder die Ausbildung abbreche. Dies müsse hinterfragt werden. Zu diesem Bereich sollen Förderprojekte erfolgen. Darüber hinaus ist im Feld Bildung das Thema lebenslanges Lernen und die Anpassung der Menschen an die Zeiten des Wandels gesetzt. Das Themenfeld soziale Innovation sei eher gering ausgestattet. Die Initiative Innopunkt gäbe es nicht mehr. Eine Richtlinie beispielsweise für die Initiierung von Sozialunternehmen läge noch nicht vor.

Frau Müller-Preinesberger, Frau Schöbe und Herr Weiße berichteten über die Projekte, die sie selbst als Stadt beispielsweise beim Bundes-ESF-Programm beantragt haben und darüber, was die jeweiligen Jobcenter an Initiativen und Maßnahmen verfolgten. Zum Teil sind Überschneidungen zu dem Landesprogramm des ESF zu sehen. Dies wurde als nachteilig angesehen. Andererseits gälte es jetzt für die Akteure in den Kommunen, das Programm zu bewerten und zu prüfen, inwieweit eigenständige Anträge zu den jeweiligen Richtlinien eingereicht werden können. Problematisch ist, dass zum großen Teil Stadt-Umland-Wettbewerbe durchgeführt werden müssen, bei denen die Richtlinien noch fehlen. Kritisch bewertet wurde, dass die einen Programme zum 30. Juni 2015 auslaufen und neue Programme erst zum 1. September wieder starten. Die Städte würden angefragt, eine Übergangsfinanzierung bzw. Zwischenfinanzierung zu stemmen.

Die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit findet am 9. Oktober 2015 statt.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 004-10

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