Mitteilungen 04-05/2015, Seite 148, Nr. 88

25 Jahre freie Kommunalwahlen - 25 Jahre Städtepartnerschaften

Im Jahr 2015 gilt es für die Städte und Gemeinden in Brandenburg, der verschiedensten Jubiläen zu gedenken: 25 Jahre erste freie Kommunalwahlen, der Gründung zahlreicher deutsch-deutscher Städtepartnerschaften und 25 Jahre Städte- und Gemeindebund Brandenburg.

I. Am 6. Mai 1990 fanden die ersten freien Kommunalwahlen auf dem Gebiet der DDR statt. Die Wahlen liegen nunmehr 25 Jahre zurück und sie sind im Gedächtnis der Bürger fest verankert.
 
Mit diesen Kommunalwahlen wird der Neubeginn der Kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern markiert. Die Gemeinden und ihre Bürger erhielten das Recht, die Angelegenheiten vor Ort in eigener Verantwortung zu regeln. Viele neu gewählte Stadtverordnete, Gemeindevertreter und Bürgermeister sowie viele Engagierte haben diese Selbstverwaltung mit Leben erfüllt, haben Ideen zur Zukunft ihres Ortes entwickelt: sie haben damals begonnen, das Gemeinwesen demokratisch zu gestalten.
Bereits vor der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 hatte die im März 1990 demokratisch gewählte Volkskammer mit der Verabschiedung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 die gute deutsche Tradition der kommunalen Selbstverwaltung wiederbegründet. Unterstützt von kommunalen Spitzenverbänden und Partnergemeinden aus Westdeutschland gingen die neu gewählten Bürgermeister und die Gemeindevertretungen daran, bürgerfreundliche Verwaltungen aufzubauen.

Das Jubiläum 25 Jahre freie Kommunalwahlen ist ein guter Anlass, um auf all das, was seitdem durch das Wirken vor Ort entstanden ist, zurückzublicken. Die Innenstädte sind saniert, Schulen und Kindertagesstätten instandgesetzt, Straßen und Versorgungsleitungen ausgebaut, historische Bauten sind restauriert, die medizinische Versorgung hat sich positiv weiterentwickelt. Insgesamt haben sich die Lebensbedingungen für die Bevölkerung deutlich verbessert, so ist beispielsweise die Lebenserwartung der Menschen signifikant gestiegen. 
Allerdings kämpfen etliche Städte und Gemeinden in Brandenburg weiterhin mit ihren besonderen, meist finanziellen Nöten. Die geringe Steuerkraft, die Abhängigkeit von Landeszuweisungen und der demographische Wandel bedrängen die kommunale Selbstverwaltung. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung gilt es stets zu verteidigen.

In Brandenburg wird aktuell über eine Funktionalreform und eine nachfolgende Verwaltungsstrukturreform debattiert. Nach Gebietsreformen in 1993/1994 und 1998 bis 2003 werden auf Landesebene die Kreisfreiheit von kreisfreien Städten und der Bestand der jetzigen Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltungen in Frage gestellt. Damit will die Landespolitik auf die demographische Entwicklung reagieren. Es darf aber angezweifelt werden, ob immer größere Strukturen den Regionen und den Menschen vor Ort wirklich helfen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von dem angekündigten Leitbildentwurf, dass das bürgerschaftliche Engagement in den Städten und Gemeinden gestärkt wird. Das verfassungsrechtliche Aufgabenverteilungsprinzip, das den Gemeinden hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft den Vorrang einräumt, ist zu berücksichtigen und mit Leben zu erfüllen.

25 Jahre freie Kommunalwahlen sind auch ein guter Anlass, um auf die Bedeutung von Kommunalwahlen hinzuweisen. Die gemeindliche Ebene steht den Bürgern im Staatsaufbau am nächsten. Bildungs-, Sport- und Kulturangebote, Wasser- und Energieversorgung, Städtebauplanung, soziale Dienstleistungen und öffentlicher Personennahverkehr werden vor allem in den Städten und Gemeinden bereitgestellt. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger an Kommunalwahlen beteiligen und wenn sie sich vor Ort in die Debatten um Themen einbringen, können sie auf die Erbringung dieser Leistungen direkt Einfluss zu nehmen. In der kommunalen Selbstverwaltung verwalten die Bürger selbst die Geschicke der Gemeinde.

Diese Möglichkeit des Mitwirkens hat beispielsweise dazu geführt, dass die Städte und Gemeinden zu Vorreitern der Bürgerbeteiligung geworden sind. Mit Bürgerbeteiligung kann es gelingen, sich auf eine zunehmend älter werdende Bevölkerung einzustellen, Zuwanderer aufzunehmen und zu integrieren oder den Wandel in der Wirtschaft zu bewältigen.

Wahlen hingegen bleiben das urdemokratische, zentrale Verfahren, um Interessen zu bündeln. Ohne Wahlen kann es ein demokratisches Gemeinwesen nicht geben. Hierauf gilt es angesichts zum Teil niedriger Wahlbeteiligung immer wieder hinzuweisen.

II. Unmittelbar während der Wende wurde vielen Verantwortlichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen westdeutschen und ostdeutschen Städten klar.

Die kommunale Selbstverwaltung, die im Jahr 1952 in der DDR mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik abgeschafft wurde, wäre ohne die Zusammenarbeit ostdeutscher und westdeutscher Städte nicht so rasch wiedererstanden.

Versuche, zumindest auf der kommunalen Ebene zwischen Deutschen in Ost und West Beziehungen herzustellen, hat es zu DDR-Zeiten immer wieder gegeben. 1986 kam es dann zum Abschluss der ersten innerdeutschen Städtepartnerschaft: In Eisenhüttenstadt und in Saarlouis wurde die erste deutsch-deutsche Städtepartnerschaft besiegelt. Der Staatsrat der DDR hatte zunächst beschlossen, nur sechs Partnerschaften zuzulassen, aber er wurde von westdeutschen Politikern gedrängt, so dass sich die DDR-Führung dann Bemühungen weiterer dreißig Kommunen nicht entgegensetzten konnte. Allerdings wurden diese Städtepartnerschaften in der Öffentlichkeit eher als „verordnete“ Partnerschaften wahrgenommen, weil regelmäßig nur auserwählte oder linientreue Funktionäre und Stadtoberhäupter die Kontakte pflegen durften. Mit der Wende entwickelten sich glücklicherweise diese bestehenden Partnerschaften und viele andere Partnerschaften mit einer breiten bürgerschaftlichen Beteiligung weiter. Persönliche Kontakte, Beziehungen zwischen Kultur- und Sportvereinen, Volkshochschulen, Musikschulen und Feuerwehren oder Begegnungen zwischen Kirchenmitgliedern trugen auf vielfältige Weise dazu bei, dass Städtepartnerschaften auf breite Füße aufgestellt wurden.

Unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer und der Öffnung der innerdeutschen Grenze gab es eine rasante Entwicklung: Gab es im Oktober 1989 erst knapp hundert Beziehungen zwischen west- und ostdeutschen Kommunen, konnte der Deutsche Städtetag zum Zeitpunkt der ersten freien Kommunalwahlen bereits fast 650 und zum 3. Oktober 1990 854 Beziehungen zwischen Städten feststellen.

Auf Grund einer Umfrage konnte der Deutsche Städtetag im Jahr 1992 festhalten, dass 937 westdeutsche Städte mit 823 ostdeutschen Städten an die 1.084 Beziehungen unterhielten. Die Art der kommunalen Beziehungen wurde unterteilt in Partnerschaften, hiermit war die förmlich vereinbarte Zusammenarbeit auf allen kommunalen Feldern gemeint, in Kooperationen, die sich auf bestimmte Felder bezogen, und in formlose freundschaftliche Beziehungen.

Das Institut der innerdeutschen kommunalen Partnerschaften hatte sich von 1990 bis 1992 derart bewährt, dass das Bundesinnenministerium im Mai 1993 fast 2.000 Partnerschaften zählen konnte.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ostdeutschen und westdeutschen Städten war sicherlich einer der wichtigsten Bausteine zum Aufbau einer funktionierenden Selbstverwaltung in Brandenburg. Nach der politischen Wende wurde intensive Hilfe und Unterstützung geleistet, indem personelle, sachliche oder finanzielle Leistungen durch Partnerstädte und kommunale Spitzenverbände erbracht wurden. Überwiegend war diese deutsch-deutsche interkommunale Verwaltungshilfe von einem hohen Maß an kameradschaftlicher und kollegialer Zusammenarbeit geprägt, so dass die gegenseitige Akzeptanz zwischen den Stadtverwaltungen wuchs.

Im Mittelpunkt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit stand das Ziel, bürgernahe Stadtverwaltung aufzubauen und möglichst gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Die Partnerschaftsbeziehungen dienten aber auch dazu, gegenseitiges Verständnis zwischen den Bürgern zu schaffen, denn es war bald festzustellen, dass die Gegensätze auf beiden Seiten der Grenze über die Jahre hinweg groß geworden waren. Der Austausch und der Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstädte haben sich regelmäßig als Gewinn für alle Beteiligten dargestellt. Der Beitrag der Städtepartnerschaften für ein Zusammenwachsen innerhalb von Deutschland ist nicht zu unterschätzen. Die deutsch-deutschen Städtepartnerschaften haben einen unverzichtbaren Beitrag für die Begegnung und das gegenseitige Verständnis in allen Teilen Deutschland geleistet.

Viele der um 1990 gegründeten Städtepartnerschaften bestehen auch heute noch und werden aktiv gepflegt. Es gibt gegenseitige Besuche oder die Teilnahme an Festakten der jeweils anderen Stadt. Nicht selten bestehen über die Partnerstadt wiederum Kontakte zu deren weiteren Städtepartnerschaften, so dass auch länderübergreifende Netzwerke und Kontakte vor allem in Europa gelebt werden.

Die deutsch-deutschen Städtepartnerschaften werden nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auch in den kommenden Jahren wichtiger Bestandteil des weiteren Zusammenwachsens sein. Denn abgeschlossen ist der Wiedervereinigungsprozess sicherlich noch nicht. Solange Gutachten, Ergebnisse von Meinungsumfragen oder hiesige Medienberichte ihre inhaltliche Darstellung immer noch nach Ost und West differenzieren, macht es weiterhin sehr viel Sinn, über Städtepartnerschaften auf kommunaler Ebene das Verständnis füreinander und das menschliche Miteinander zu fördern.

III. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird 2015 25 Jahre alt. Der Gründung des Verbandes wurde mit der Mitgliederversammlung am 10. November 2014 und dem Festvortrag des Präsidenten des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Herrn Möller, zum Thema „Wiedererlangung der kommunalen Selbstverwaltung durch die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR und ihre spätere Ausgestaltung in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg“ gedacht (siehe Mitt. StGB Bbg. 12/ 2014).

Im Rathaus der Stadt Jüterbog fand am 16. Februar 1990 eine erste Zusammenkunft eines sogenannten Initiativkomitees zur Bildung eines „Städte- und Gemeindebundes der DDR“ statt. Eingeladen hatte der Bürgermeister der Stadt Radebeul. Insbesondere der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte mit Rundschreiben an Bürgermeister schon im Januar 1990 darauf gedrängt, einen Städte- und Gemeindebund zu gründen, damit die Interessen der Städte und Gemeinden kraftvoll vertreten werden konnten in einer Zeit sich überschlagender Ereignisse.

Am 27. Juni 1990 fand dann in Potsdam die Gründungsversammlung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg statt, an der 250 Vertreter aus Städten und Gemeinden teilnahmen. In der Gründungsversammlung wurde eine vorläufige Satzung angenommen, die bis zur ersten Mitgliederversammlung am 9. Oktober 1990 überarbeitet wurde.
In der Gründungsversammlung wurde ein Gründungsausschuss gewählt, dem der damalige Bürgermeister von Jüterbog, Herr Hartmut Luther, und der heutige Geschäftsführer des Verbandes, Herr Böttcher, der damals Bürgermeister von Zeuthen war, angehörten. Wolfgang Krause, damals Bürgermeister der Stadt Schönewalde, amtierte als Geschäftsführer und beantragte schon am 6. Juli 1990 bei dem damaligen Kreisgericht Potsdam die Eintragung ins Vereinsregister. Zu dem Zeitpunkt hatten bereits 327 Städte und Gemeinden dem Gründungsausschuss ihre Beitrittserklärung gegeben.
Zur Erinnerung an die erste Zusammenkunft von Bürgermeistern in Jüterbog, die dann zur Gründung des Städte- und Gemeindebundes führte, hat der Verband im Juni 2000 seine Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen in der Wiesenhalle in Jüterbog durchgeführt.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Quellen:
Die innerdeutschen Städtepartnerschaften, DST-Beiträge zur Kommunalpolitik, Reihe A, Heft 18, Köln, 1992
Kommunale Partnerschaften im vereinten Deutschland, Bundesministerium des Innern, Bonn, Mai 1993
Geschäftsbericht 10 Jahre kommunale Selbstverwaltung, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, 30. Juni 2000
Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 5. Mai 2015

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