8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 22. März 2013

Am 22. März 2013 fand in der Geschäftsstelle in Potsdam die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg statt.

Nachdem es in Einzelfällen Eltern schwierig zu vermitteln war, warum ihrem Kind im konkreten nicht ein Integrationshelfer zur Verfügung gestellt wurde, und nachdem Frau Ministerin Dr. Münch in der Präsidiumssitzung am 27. Februar 2013 die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Funktion als Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger als für die Betreuung allein zuständige Behörden ausmachte und eine zeitnahe Änderung des BbgSchulG und des KitaG abgelehnt hat (siehe mitteilungen 03/2013, S. 58), hat sich der Ausschuss mit der Frage der Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Schulen und Kindertagesstätten und Fragen der Zuständigkeit für und der Finanzierung von Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Horten befasst.

Die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gordes führte aus, dass inklusive Schule voraussetze, das Kindertagesstättengesetz ebenfalls zu ändern und Inklusion auch im Kindertagesstättenbereich und in Horten zuzulassen. Dies habe eine entsprechende Finanzierung durch das Land zur Folge. Mangels Änderung der Gesetze seien Eltern darauf angewiesen, bei dem Jugendamt oder bei dem Sozialamt einen Antrag auf Bewilligung eines Einzelfallhelfers zu stellen. Sowohl das SGB XII als auch das SGB VIII sähen in diesen Fällen eine Kostenbeteiligung durch die Eltern vor, sofern ihnen der Einsatz von Einkommen und Vermögen zugemutet werden könne. Die Probleme vor Ort entstünden zum Teil aufgrund dieser Finanzierungsbeteiligung von Eltern; eine solche ist für die Einzelfallhilfe im Unterricht nach beiden Gesetzen nicht vorgesehen. Festzuhalten sei, dass die zuständigen Ämter in jedem Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen prüfen müssten. Es könne nicht per se erklärt werden, wie dies zum Teil von Vertretern des Bildungs- und Jugendministeriums erklärt werde, dass ein Rechtsanspruch vorliege.

Frau Müller-Preinesberger, Beigeordnete  Landeshauptstadt Potsdam, wies auf folgendes hin: Zum einen gäbe es Integrationskindertagesstätten oder Regelkindertagesstätten mit Einzelfallhilfe. Diesbezüglich seien für die Zukunft sicherlich im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Forderungen aufzustellen. Zum anderen sei aber darauf hinzuweisen, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anhand der Pilotschulen ermitteln wolle, welche Bedarfe es geben könne, welche Ressourcen für inklusive Schule notwendig seien und welche Voraussetzungen insgesamt zu berücksichtigen seien. Bei diesem Modellprojekt habe das Land Brandenburg den Hortbereich gänzlich außen vor gelassen und hieraus entstünden die Probleme. Hier sei das Land in der Verantwortung. Dem Modellprojekt und einem etwaigen Evaluationsbericht könne kein großer Wert zugemessen werden, wenn Horte nicht mit in den Blick genommen würden. Eltern sei es nicht begreiflich zu machen, dass ihre Kinder auf eine Pilotschule gingen, sie für die Betreuung des Kindes in dem unter Umständen zur Pilotschule gehörenden Hort jedoch einen Antrag stellen müssten, sie von Behörde zu Behörde geschickt würden und nicht Hilfen aus einer Hand erhielten. Auch sei darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Pilotschulen um Kinder handele, die verhaltens- oder emotional gestört seien. Wenn es bereits hierbei nicht gelinge, die Systeme aufeinander abzustimmen und dieser Versuch auch erst gar nicht unternommen würde, sei nicht abzusehen, wie Inklusion im Bereich anderer Behinderungsarten auf Dauer erfolgen solle.

Frau Referatsleiterin Petereit berichtete über die bei dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingerichtete Arbeitsgemeinschaft Inklusion und Schulträgerangelegenheiten, in der für den Städte- und Gemeindebund vier kommunale Schulträger vertreten seien. Auch angesichts dessen, dass in Kürze nicht mit einer Änderung des Schulgesetzes zu rechnen sei, habe sich die AG dafür entschieden, weiter zu arbeiten. In der übernächsten Sitzung der AG Inklusion und Schulträgerangelegenheiten solle das Thema Schullastenausgleich behandelt werden. Forderung des Städte- und Gemeindebundes sei, zu einer Veredelung für die Pilotschulen zu kommen, damit diese mehr Ressourcen zur Verfügung hätten. Die Herausforderung liege darin, zu den bisherigen Mitteln des Schullastenausgleichs neue Mittel hinzu zu gewinnen, so dass nicht allein eine Umverteilung der Mittel stattfände. Die Landkreise als Träger von Förderschulen befürchteten, dass sie für die Förderschulen zukünftig weniger Mittel erhielten. Weitaus gravierender als die Inklusion im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sei der Besuch von Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder mit Problemen beim Hören und Sehen oder mit Autismus. In diesen Bereichen würden Schulen und Schulträger alleingelassen. Schulträger im Grundschulbereich sähen sich gezwungen, mit eigenen Mitteln für sonderpädagogisches Personal oder anderes Personal Sorge zu tragen, weil die Eltern die Beschulung der Kinder im gemeinsamen Unterricht einforderten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sehen im Bereich der Integrationshelfer einen enormen Zuwachs in den letzten Jahren, der durch sie selbst zu finanzieren ist. Die Position der verschiedenen Ressorts der Landesregierung sei hierzu uneinheitlich, das Bildungsministerium beispielsweise negiere einen solchen Aufwuchs.

In der Diskussion unter Beteiligung von Herrn Böttner, Frau Siems, Herrn Müller und Herrn Friese wurde deutlich, dass es aus Sicht von Eltern viel zu viele Ansprechpartner vor Ort gibt. Die Zuständigkeiten seien verteilt auf das staatliche Schulamt, das Jugendamt des Landkreises oder das Sozialamt des Landkreises, den Schulträger oder den Träger des Hortes. Zum Teil funktioniere nicht einmal die Zusammenarbeit zwischen dem kreislichen Jugendamt und dem kreislichen Sozialamt, eine Vernetzung untereinander finde zum Teil nicht statt. In anderen Landkreisen wiederum sei zumindest die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen des Landkreises und den kreisangehörigen Städten oder Gemeinden gut. Zum Teil gibt es in einer einzigen Klasse zwei bis drei Einzelfallhelfer. Für viele gemeindliche Schulträger stehe fest, dass sie auf kein Kind bei der Beschulung der in ihrem Gebiet wohnenden potentiellen Grundschüler verzichten wollen.

Auf das von Frau Siems aufgeworfene Problem, ob die Grundschule ein Kind mit Trisomie 21 in schwerer Form aufnehmen solle, führt Frau Müller-Preinesberger aus, dass der Vorzug auf jeden Fall der Beschulung von Kindern mit Behinderungen in der Regelschule zu geben sei. Dies koste zwar Geld, der Mehrwert für Kinder ohne Behinderungen sei jedoch groß, so dass in jedem Falle der Wert von inklusiver Schule bei allen Schülern gegeben sei. Unehrlich sei es allerdings, wenn es in der Politik heiße, inklusive Schule koste nicht mehr Geld bzw. wenn das Land nicht bereit sei, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssten Pädagogen als Einzelfallhelfer tätig werden. Die Vorsitzende, Frau Lange, ergänzt dies mit dem Hinweis, dass im Bereich der Kindertagesstätten das Personal zusätzliche Ausbildung, beispielsweise in Form von Zusatzmodulen, erhalten müsse.

Abschließend wurde festgehalten, dass die Geschäftsstelle zur Frage der Zuständigkeit und Finanzierung von Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Schulen und Kindertagesstätten ein Rundschreiben fertigt. Zum anderen soll gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport schriftlich die Forderung wiederholt werden, für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Hort eine Lösung zu finden. Das Ressortdenken im Bildungs- und Jugendministerium, bei dem der Bereich Schule ein Modellprojekt mit Pilotschulen durchführe, der Bereich Jugend hingegen nicht gleichermaßen seine Verantwortung wahrnehme, sei zu kritisieren. Das Ministerium sei darauf hinzuweisen, dass Inklusion ganzheitlich gedacht werden müsse und auch der Elternwille berücksichtigt werden müsse.

Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Ausschuss mit Prüfungen von Gesundheitsämtern in Kindertagesstätten und deren gesetzlichen Aufgaben und Grundlagen.

Frau Gordes führte aus, die Geschäftsstelle habe sich aufgrund von Anfragen aus der Mitgliedschaft intensiver mit den Prüfungen, die Gesundheitsämter in Kindertagesstätten durchführen, befasst. In dem Vorbericht seien zunächst die Aufgaben der Kindertagesstätte selbst beschrieben, wonach die Kindertagesstätte den öffentlichen Gesundheitsdienst dabei unterstützt, dass dieser die Reihenuntersuchungen durchführen kann bzw. die zahnärztlichen Untersuchungen. Aufgabe des Trägers der Kindertagesstätte ist es, die Untersuchungen des kinder- und jugendärztlichen Dienstes oder des zahnärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter in der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Sofern der Träger der Kindertagesstätte dies wünsche, könnte das Gesundheitsamt die Kindertagesstätte auch in Fragen der Gesundheitsvorsorge oder Gesundheitsförderung beraten.

Bezogen auf die Kinder hätte die Kindertagesstätte die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder zu fördern und auf die Entfaltung der Fähigkeiten der Kinder Acht zu geben und im Bereich Gesundheit insbesondere die Themen Körper, Ernährung und Entwicklung zu behandeln.

Der öffentliche Gesundheitsdienst habe bezogen auf Kindertagesstätten die Aufgabe, diese nach dem Infektionsschutzgesetz zu überprüfen. Aus dem Infektionsschutzgesetz ergäbe sich, dass Kindertagesstätten Hygienepläne aufzustellen hätten. Dem Vorbericht sei ein Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen beigefügt mit Stand August 2011. Der Rahmenhygieneplan umfasse eine Reihe von Gebieten und Vorschriften, zu deren Prüfung das Gesundheitsamt nicht zuständig sei, vielmehr beträfen die Vorschriften auch andere Behörden, wie die Bauaufsicht, oder die Pflichten des Trägers der Kindertagesstätte als Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz. Das Gesundheitsamt selbst prüfe die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, die einen Teil des Rahmenhygieneplanes ausmachten. Frau Gordes begrüßte dennoch, dass der Rahmenhygieneplan umfassend sei, weil hierdurch den Kindertagesstätten eine umfassende Information an die Hand gegeben sei. Träger von Kindertagesstätten sei zu empfehlen, darauf Acht zu geben, dass sich die jeweilige Prüfbehörde auf ihre Zuständigkeiten konzentriere.

Die Vorsitzende, Frau Amtsdirektorin Lange, erteilte sodann Herrn Heimann, Amtsarzt des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt (Oder) und Mitglied des Ausschusses das Wort. Herr Heimann erläuterte, dass die Prüfungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Hauptaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes seien, sofern es um die Prüfung von Kindertagesstätten gehe. Daneben fänden in der Kita im Bereich der Trinkwasserversorgung nach der entsprechenden Rechtsverordnung die Legionellenuntersuchungen statt. Kindertagesstätten seien Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und ihnen oblägen gemäß §§ 34 ff. bestimmte Pflichten bzw. Mitwirkungspflichten. Beispielsweise müssten bestimmte Erkrankungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt gemeldet werden und das Gesundheitsamt treffe die Entscheidung darüber, ob ein Kind, das eine der aufgeführten Krankheiten gehabt habe, die Kindertagesstätte wieder besuchen dürfe. Bezogen auf den Rahmenhygieneplan wies er darauf hin, dass dieser grob gehalten sei. Jede Einrichtung müsse für sich einen Hygieneplan entwickeln, deshalb sei der Rahmenhygieneplan offen gestaltet. In Brandenburg gäbe es einen Rahmenhygieneplan mit Stand 2007. Dieser sei ähnlich wie der dem Vorbericht beigefügte Plan. Zu der möglichen Anforderung eines Gesundheitsamtes, in der Kindertagesstätte Betten aufzustellen, sei auf den Einzelfall abzustellen. Es käme auf die Bodenbeschaffenheit, auf die klimatischen Raumverhältnisse und ähnliches an. Daher könne nicht per se erklärt werden, Matratzen in Kindertagesstätten seien ausreichend oder es seien Betten aufzustellen. In dem 131 Seiten starken Plan „Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten“ des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern heiße es zur Ausstattung von Kindertagesstätten, dass Kinderbetten aufzustellen seien. Aus Brandenburg sei ihm eine ähnliche Regelung nicht bekannt. Die Gesundheitsämter führten jährliche Hygienebegehungen in den Einrichtungen durch. Welche Entscheidungen sie träfen, hänge vom jeweiligen Einzelfall ab und von den Bedingungen vor Ort.

Zur Tätigkeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sei grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass es für Kinder gelte, möglichst früh zu lernen und auch zum richtigen Zeitpunkt zu lernen. Jedes Kind müsse eine gewisse Entwicklung in einem bestimmten Lebensalter vollziehen. Lernten Kinder nicht in einem bestimmten Alter sprechen, bleibe es nicht selten lebenslang bei einer Sprachstörung. Dem entsprechend sähe das Gesundheitsdienstgesetz Reihenuntersuchungen bei den Kindern vor, die erste sei im Alter zwischen 30 und 40 Monaten durch die Gesundheitsämter durchzuführen. Ebenso wie bei dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst gäbe es für den zahnärztlichen Dienst die Aufgabe, die Mundgesundheit und die Zähne der Kinder zu untersuchen. Auch hier sei darauf hinzuweisen, dass sich Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern schon sehr frühzeitig entwickeln könnten. So sei es wichtig, auf einen gesunden Zustand der Milchzähne Acht zu geben, damit sich die zweiten Zähne gut entwickelten. Neben diesen zahnärztlichen Untersuchungen zur Früherkennung sei die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten durchzuführen. Hier sehe das BbgGDG vor, dass eine Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V zur Gruppenprophylaxe abzuschließen sei. Zu der Frage, inwieweit es eine Pflicht für Kindertagesstätten gibt, die Kinder zum Zähneputzen in der Kindertagesstätte anzuhalten, erklärte Herr Heimann, eine solche Pflicht sei nirgends festgelegt. Angesichts der Bedeutung der Zahn- und Mundgesundheit und mit Blick auf das frühzeitige Erlernen von Gewohnheiten sei das Zähneputzen in Kindertagesstätten auf jeden Fall zu empfehlen. Er befürchtete, dass, wenn man das Zähneputzen freistellen würde, generell weniger auf die Zahn- und Mundgesundheit in Kindertagesstätten geachtet würde.

Auch wenn von dem einen oder anderen Gesundheitsamt früher einmal aus hygienischen Gründen vom gemeinschaftlichen Zähneputzen in Kindertagesstätten abgeraten worden ist, sind sich alle Mitglieder des Ausschusses einig darüber, dass die Kinder in Kindertagesstätten nach dem Essen die Zähne putzen sollten und dass die Kindertagesstätte hierin auch ihre Aufgabe sehen sollte. Dies ist regelmäßig auch Inhalt der Konzepte von Kindertagesstätten.

Frau Wiesner berichtete sodann über die zahlreichen Auflagen, die das Gesundheitsamt des Landkreises den Kindertagesstätten ihrer Stadt macht. Sie las aus Schreiben des Landkreises vor, in denen es um hygienische Anforderungen an Kindertagesstätten geht. So verlange das Gesundheitsamt, dass nach jedem Kontakt mit Stuhl oder Urin oder Erbrochenem eine Händedesinfektion durchgeführt werden solle. Die Haken für Handtücher in den Sanitärräumen müssten so weit auseinander sein, dass sich die Handtücher nicht gegenseitig berührten, für die Reinigung von Spielzeugen oder Bällen sei ein eigenes, ausreichend großes Ausgussbecken einzurichten, welches mit fließend warmem und kaltem Wasser versehen sein müsse. Für die berührungslose Aufbewahrung der Schlafmatten seien Abstandshalter in den Mattenregalen zu installieren bzw. geeignete Regale zu beschaffen. Angesichts der zahlreichen Anforderungen des Gesundheitsamtes sei fraglich, welche Rechtsqualität den Schreiben des Gesundheitsamtes zukomme, es sei weder eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt noch sei klar, welche Schlussfolgerungen bei Nichterfüllung auf die Stadt zukämen.

Die Mitglieder des Ausschusses wiesen darauf hin, dass in Fällen überzogener Anforderungen durch Gesundheitsämter diese auf die Pflicht ihres Dienstherrn, den Rechtsanspruch nach SGB VIII zu erfüllen, hinzuweisen sind. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass Gesundheitsämter sich bei Prüfung der Kindertagesstätten am Infektionsschutzgesetz orientieren und auf die allein hieraus resultierende gesetzliche Aufgabe konzentrieren. Baurechtliche Anforderungen oder Anforderungen an den Arbeitsschutz beispielsweise gemäß Biostoffverordnung zählen nicht zu den durch die Gesundheitsämter zu prüfenden Anforderungen. Auch gelten für Kindertagesstätten nicht die gleichen Maßstäbe, wie sie in der Hygiene beispielsweise an Krankenhäuser gestellt werden. Eine übertriebene Vorsorge und Gesundheitshygiene kann letztlich dazu führen, dass Kinder Allergien entwickeln oder resistent gegen bestimmte Infektionsschutzmittel werden.

Insgesamt waren die Mitglieder des Ausschusses mit den Überprüfungen durch die kreislichen oder städtischen Gesundheitsämter in der Zusammenarbeit zufrieden. Grundsätzlich gilt, dass auch im Bereich Infektionsschutz Augenmaß zu halten ist.

Auf Anfrage von Frau Schöbe, ob es Hinweise zur Gruppenprophylaxe in Einrichtungen gibt, erklären die Mitglieder des Ausschusses, dass sie mit dem Angebot der zahnärztlichen Dienste zufrieden seien und hierin eine sinnvolle Ergänzung der Arbeit von Kindertagesstätten sähen.

Frau Gordes erläuterte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Entwurf sieht eine Änderung des SGB V, also der gesetzlichen Krankenversicherung, vor. Zukünftig solle noch mehr als bislang auf die Eigenverantwortung des Einzelnen im Bereich der Prävention abgestellt werden. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern. Weiter werde neu in das SGB V die Zusammenarbeit im Rahmen des Kooperationsverbundes „Gesundheitsziele.de“ aufgenommen. Bei Gesundheitsziele.de handele es sich um einen Zieleprozess auf Bundesebene. In Brandenburg gäbe es das Bündnis Gesund aufwachsen in Brandenburg als Zieleprozess. Bislang geben die Zieleprozesse Empfehlungen ab, die für die einzelnen Mitglieder der Kooperationsverbünde nicht bindend sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen verpflichtet werden sollen, Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele, zu denen sie sich im Kooperationsverbund freiwillig verabredet haben, pflichtig umzusetzen. Für die Kommunen müsse befürchtet werden, dass bei gesetzlicher Verankerung von Gesundheitsziele.de die Kommunen zu neuen Aufgaben verpflichtet werden, obwohl die Gesetzgeber nicht tätig geworden sind.

Weiter solle der Spitzenverband Bund der Krankenkassen verpflichtet werden, mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit soll sich insbesondere auf die Lebenswelten von Menschen beziehen. Die BzGA soll also insbesondere im Rahmen der Prävention in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie in Lebenswelten älterer Menschen tätig werden. Die Geschäftsstelle sähe dies kritisch, da bereits jetzt viele Modellvorhaben und Projekte an Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt würden und die Gefahr der Überforderung der Einrichtungen bestünde, worauf die Geschäftsstelle gegenüber den Ressorts der Landesregierung regelmäßig hinweise.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände habe unter dem 30. Januar 2013 zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Diese sei moderat formuliert. Jedenfalls heiße es darin, dass gerade die Träger von Einrichtungen immer wieder kritisierten, dass viele Anbieter unkoordiniert auf die Einrichtungen zugingen, ohne auf ein kommunales Gesamtkonzept zu achten. Tatsächlich stelle der Gesetzentwurf für das Präventionsgesetz eine Verbindung zur kommunalen Ebene nicht her, obwohl Kommunen unter vielen Blickwinkeln Gesundheitsvorsorge anböten. Fraglich sei, ob es angesichts dieser Mängel nicht besser sei, wenn es kein Präventionsgesetz gäbe.

Frau Müller-Preinesberger befürwortet die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes. Grundsätzlich sei es sehr sinnvoll, ein Präventionsgesetz zu haben, in dem verschiedene Maßnahmen vorgesehen sind und mit dem die Praxis tatsächlich arbeiten könne. Ein solches Gesetz müsse jedoch konkret vorsehen, wer wann mit wem wo und wie lange Aufgaben wahrnähme bzw. präventiv tätig werde. Es reiche nicht, die Ausgaben für Prävention um sechs Euro pro Person anzuheben. Vielmehr müssten konkrete Verpflichtungen vorgesehen werden. Im Übrigen müsse Prävention in ein Verbundsystem eingestellt werden, da die verschiedensten Akteure im Bereich Gesundheitsvorsorge tätig seien. Auch könne die BzGA durchaus Aufgaben in dem Bereich wahrnehmen. So könne sie dafür sorgen, dass Leistungen im Bereich Prävention publik gemacht würden.

Im Jahr 2011 hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz begonnen, den Dritten Krankenhausplan zu überarbeiten. Im Krankenhausentwicklungsgesetz ist vorgesehen, dass der Krankenhausplan alle fünf Jahre überarbeitet wird. Das MUGV hat 2011 einen transparenten Prozess eingeleitet, es wurde eine Begleitarbeitsgruppe eingerichtet, in der sowohl Vertreter der Krankenkassen als auch der Landeskrankenhausgesellschaft als auch der kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt haben. Das Ministerium hat eine Vielzahl von Zahlen zusammengetragen, die herkömmlicherweise für die Krankenhausplanung eine Rolle spielen. So ist auch in den zurückliegenden fünf Jahren zu beobachten, dass die Zahl der Behandlungsfälle in Brandenburg ansteigt, die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus jedoch sinkt. Der Entwurf der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes sieht vor, dass kein Krankenhausstandort geschlossen wird. Mit der Planung nach Fachgebieten und Standorten und Betten wird auf die demografische und die medizinische Entwicklung eingegangen. Es werden rund 1.300 Betten abgebaut, gleichzeitig rund 1.300 Betten andernorts oder in anderen Fachdisziplinen jedoch aufgebaut.

In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu der Fortschreibung des Dritte Krankenhausplanes, so Frau Gordes, werde problematisiert, dass es eine Reihe von Tageskliniken in Brandenburg gibt, über die nicht ausreichend Transparenz herrsche. So sei nur schwer auszumachen, wie viele Tageskliniken einen kommunalen, einen frei gemeinnützigen oder einen privaten Träger haben. Die Zahl der tagesklinischen Plätze solle sich mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wiederum erheblich erhöhen.

Angesichts der demografischen Entwicklung und des Rückgangs der staatlichen Finanzen sei zudem fraglich, ob es nicht wirtschaftlicher sei, einzelne Abteilungen oder Krankenhausstandorte zu schließen, damit andere Krankenhausstandorte gefestigt werden und auf stabilen wirtschaftlichen Füßen stehen können.

In der anschließenden Diskussion unter Beteiligung von Herrn Heimann, Herrn Müller und Frau Lange wurde darauf hingewiesen, dass die Krankenhausplanung die langen in Brandenburg zurückzulegenden Wege zu beachten habe. Da zudem der öffentliche Personennahverkehr nur noch in Teilen stattfinde, könnten Teile der Bevölkerung auch nur noch schlecht die vorhandenen Krankenhausstandorte erreichen. Zudem stelle der Ärztemangel auch Krankenhäuser mehr und mehr vor Probleme. Vielfach könnten vorhandene Stellen nicht besetzt werden. Frau Gordes ergänzte, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Städte- und Gemeindebund zu einem Gespräch über die Bedarfsplanung bei niedergelassenen Ärzten für Anfang April eingeladen habe.

Frau Müller-Preinesberger wies auf die Bedeutung der Kooperation zwischen kommunalen Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern hin. Sie bezog sich auf die Ausführungen in dem Entwurf der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes zur Qualitätssicherung durch Kooperation und Vernetzung auf Seite 22 des Entwurfs. Auch kommunale Träger müssten sicherstellen, dass untereinander kooperiert werde. Es sei eine Fehlvorstellung von Krankenhausträgern, alle Leistungen im eigenen Krankenhaus sammeln zu wollen. Wichtig sei es, dass Krankenhäuser untereinander absprächen, wer welche Leistung erbringe und welche Betten vorhalte. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, welches Krankenhaus welche gut ausgebildeten Ärzte habe. Durch die Kooperation könne man sich im Sinne der Kranken und älter werdenden Menschen gegenseitig unterstützen. Auch mit Blick auf Reinvestitionen in die Medizintechnik, die grundsätzlich vom Land zu finanzieren sei und auf ein pauschales System ausgerichtet werde, zwinge die wirtschaftliche Situation die Krankenhäuser dazu, stärker zu kooperieren. Ähnliches gelte für die Notwendigkeit, sektorenübergreifend zusammenzuarbeiten. Die Vorsitzende, Frau Lange, bekräftigt dies und weist auf die Folgen schlechter Zusammenarbeit bzw. Beispiele hin.

Letzter Tagesordnungspunkt war das Thema Nachhaltigkeitsstrategie. Frau Gordes erläuterte den Beschluss des Landtages vom 21. Januar 2010 und die Eckpunkte der Landesregierung Brandenburg vom 28. Februar 2011 zu einer Strategie für nachhaltige Entwicklung des Landes Brandenburg. Das Eckpunktepapier behandele fünf Themengebiete: Wirtschaft und Arbeit in der Hauptstadtregion, Lebensqualität für zukunftsfähige Städte und Dörfer, Brandenburg als Vorreiter im Umgang mit Energie und Klimawandel, zukunftsfähige Finanzpolitik, nachhaltige Entwicklung kommunizieren und nachhaltige Bildungslandschaft fördern. Aus Sicht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fehlten, so Frau Gordes, in dem Papier Aussagen zu Arbeit und Arbeitsplätzen im Metropolenraum, zur sozialen Sicherheit und zur sozialen Daseinsvorsorge. Der Leser könne den Eindruck gewinnen, als könne in Brandenburg allenfalls in der Landwirtschaft und im Tourismus Arbeit gefunden werden und als bestehe Brandenburg lediglich aus Landschaft und Windkraftanlagen.

In der anschließenden Diskussion wurde die Befürchtung geäußert, dass die Landesregierung allein die Hauptstadtregion betrachte und die anderen Regionen des Landes in Vergessenheit geraten lasse. Das Thema Soziales sei gar nicht bearbeitet und es fehle für die Kommunen eine Sicherheit in der Planung. Zwar sei es durch die Kommunen nicht leistbar, die Infrastruktur in jedem kleinen Dorf weiter vorzuhalten und zu pflegen. Andererseits sei nicht akzeptabel, wenn Papiere wie die Eckpunkte den Eindruck erweckten, als spielten kleinere Städte und Gemeinden außerhalb des berlinnahen Raumes für die Landesregierung keine Rolle mehr. Die Fokussierung der Landesregierung auf die Förderung von Wachstumszentren führe zum Teil zu absurden Entscheidungen. So fände eine Förderung der Abwasserversorgung nur noch in zentralen Orten statt, wohingegen gerade die weniger bevölkerten Landesteile die Abwasserversorgung rückbauen müssten. Die Förderung regionaler Wachstumskerne könne sinnvoll sein; hingegen hätten die Einwohner der umliegenden kleineren Kommunen nicht einmal die Chance, die Einrichtungen im Zentrum zu nutzen. Wenn es keinen ausreichenden öffentlichen Personennahverkehr gäbe, könnten Kino und Theater nicht erreicht werden. Abhelfen könnten hier alternative Systeme, wie Rufbusse oder Apps.

Zum weiteren Vorgehen des Verbandes positionierte sich der Ausschuss auf Nachfrage von Frau Gordes wie folgt: Für eine Stellungnahme gegenüber dem MUGV zu dem Eckpunktepapier könnten Forderungen aufgestellt werden. Grundsätzlich sei das Eckpunktepapier dem Auftrag des Landtages entsprechend. Hingegen würden die Kommunen Aussagen zu bestimmten Themen vermissen, dies sei deutlich zu machen.

In diesem Zusammenhang betrachten die Mitglieder des Ausschusses die Ausweisung weiterer Windeignungsflächen in Brandenburg durch die regionalen Planungsgemeinschaften als kritisch. Die Betreiber von Windenergieanlagen drängten mittlerweile vor Ort aggressiv auf Standorterweiterungen. Für die Brandenburger bedeute jedoch jede einzelne Standorterweiterung, dass der zu zahlende Strompreis ansteige. Diese Entwicklung betrachtete der Ausschuss einmütig kritisch.

Frau Vorsitzende Lange schloss die Sitzung mit der Bemerkung, dass ihrem Eindruck nach derzeit eine zweite Deindustriealisierung in Brandenburg stattfände.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 004-10                                                                                                                            

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