Mitteilungen 01/2015, Seite 20, Nr. 18

Gesetz zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 
Rundfunkbeitrag soll von 17,98 Euro auf 17,50 Euro ab dem 1. April 2015 sinken

Am 21. Januar 2015 beriet der Landtag Brandenburg in seiner 6. Sitzung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), LT-Drucksache 6/205.

Zuvor unterzeichneten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juli 2014 den Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll der Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro im Monat auf dann 17,50 Euro im Monat gesenkt werden.
Außerdem soll ab 1. Januar 2017 eine Änderung des zugunsten des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen bestehenden ARD-Finanzausgleichs durch Anhebung der Finanzausgleichsmasse von 1,0% auf 1,6% des ARD-Nettobeitragsaufkommens erfolgen.
Zur innerstaatlichen Geltung und Anwendung bedarf der Staatsvertrag der Transformation in das Landesrecht. Die Umsetzung des Vertrages und die Transformation in Landesrecht erfolgt gemäß Artikel 91 Abs. 2 der Landesverfassung und in Übereinstimmung mit der Staatspraxis durch Zustimmungsgesetz. Dem am 9. Juli 2014 vom Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg unterzeichneten Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zugestimmt werden. Das Zustimmungsgesetz ist erforderlich, um die in dem Staatsvertrag getroffenen Regelungen in Landesrecht zu transformieren.
Von der mit dem Staatsvertrag ab 1. April 2015 vorgesehenen Senkung des Rundfunkbeitrages von derzeit 17,98 Euro im Monat auf 17,50 Euro im Monat werden alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, im privaten als auch im nicht privaten Bereich, gleichermaßen in geringfügigem Maße profitieren.

Silke Kühlewind, Referatsleiterin

Az: 300-12

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