Medizinische Versorgungszentren – Rolle der Städte und Gemeinden

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 27. Januar 2025.

  1. Medizinische Versorgungszentren stellen im Land Brandenburg neben den in Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis tätigen niedergelassenen Ärzten sinnvolle Einrichtungen dar, um einerseits Ärztinnen und Ärzten die Ausübung ihres Berufes zu ermöglichen oder zu erleichtern und um andererseits Patientinnen und Patienten an zentraler Stelle den Zugang zu verschiedenen Arztgruppen oder sonstigen Berufen der Gesundheitswirtschaft zugänglich zu machen. Medizinische Versorgungszentren können ein Mittel darstellen, um den Zugang zur medizinischen Versorgung gerade im ländlichen Raum sicherzustellen und der Herausforderung durch lange Wege und bestehendem Ärztemangel zu begegnen.
     
  2. Das Präsidium anerkennt die vielfältigsten Bemühungen von Städten und Gemeinden um die ärztliche Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Das Präsidium betrachtet jedoch mit Sorge, wenn Städte und Gemeinden selbst die Verantwortung für ein medizinisches Versorgungszentrum und damit für die ärztliche Versorgung übernehmen und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Es verweist auf die diesbezügliche Verantwortung der Ärzteschaft und auf den Sicherstellungauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und der gesetzlichen Krankenkassen.

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