Mitteilungen 05/2014, Seite 185, Nr. 94

Wachsender Bedarf an Nachwuchskräften erfordert Planung und Ausweitung der Ausbildung - Die zeitlich drängendsten Anforderungen bestehen für den gehobenen Verwaltungsdienst (gD) -

Im Bereich des öffentlichen Dienstrechts hat der StGB in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig die Rechtsetzungsverfahren zum Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht begleitet. Hierzu gab es große Herausforderungen, weil das bisher überwiegend bundeseinheitliche Recht durch geänderte Gesetzgebungsbefugnisse mit Ausnahme des Statusrechts (BeamtStG) vollständig als Landesrecht auszugestalten war. Hierüber berichteten wir zusammenfassend zuletzt in Nummer 02/2014 dieser mitteilungen. Nunmehr wird der StGB in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig die Sicherung des Nachwuchses für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Städten, Gemeinden und Ämtern thematisieren.

Denn hierzu steht eine dramatische Kehrtwende bevor:
Seit der Wende war Personalentwicklung im Wesentlichen von Personalabbau geprägt. Zwei Zahlen verdeutlichen dies eindrucksvoll:

Beschäftigte in den Kommunen im Jahresvergleich:  1992: 88.663 und 2012: 42.384

Aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten werden die Städte, Gemeinden und Ämtern in den nächsten 15 Jahren 2/3 ihres Personals durch altersbedingtes Ausscheiden verlieren, in den westdeutschen Kommunen wird es die Hälfte sein. In Zukunft wird Personalentwicklung deshalb vermehrt Personalgewinnung und das mit zunehmendem Wettbewerb um die besten Kräfte in Konkurrenz nicht nur zur Wirtschaft, sondern auch innerhalb des öffentlichen Dienstes. Herausragende Anforderungen wird dabei insbesondere der Bedarf an Nachwuchs für den gehobenen Verwaltungsdienst (gD) stellen. Denn im Bereich des gehobenen Dienstes gibt es schon in den Jahren ab 2016 einen signifikant steigenden Bedarf.

Erst ab dem Jahre 2030 wird sich der Einstellungsbedarf wieder verringern und dies bis 2062.

Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg werden die Städte, Gemeinden und Ämter mindestens 10 % ihres zeitnahen Nachwuchsbedarfs durch Absolventen einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung decken müssen, wobei diese Absolventen fachpraktische Ausbildungszeiten bereits in der jeweilige Kommune geleistet haben sollten. Dies erfordert nicht nur Ausbildungskonzepte in der einzelnen Kommune, sondern auch eine Neuausrichtung der Fachhochschulausbildung. Deshalb beteiligt sich der StGB seit über einem Jahr in einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) an den Vorbereitungen für ein neues Studienangebot. Als Zwischenergebnis wurde ein Bericht erstellt, der folgende Eckpunkte beinhaltet und begründet:

1) Der Studienbetrieb sollte spätestens im Herbst 2016 wieder aufgenommen werden. Hierfür sprechen die demografischen Veränderungen und die weiter steigende Anzahl von Altersabgängen in den Verwaltungen.

2) Der Mindestbedarf beträgt zu Beginn 65 Studierende (25 Land, 40 Kommunen). Im Zeitraum von 10 Jahren steigt der Mindestbedarf kontinuierlich auf 110 Studierende (50 Land, 60 Kommunen).

3) Die Absolventen müssen nach Abschluss des Studiums als „Verwaltungsgeneralisten“ über ein breites Fachwissen und vielfältige Kompetenzen verfügen. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind aufgrund der laufbahnrechtlichen Anforderungen bei der curricularen Ausgestaltung des Studiums zu berücksichtigen.

4) Die fachlichen, rechtlichen und politischen Erwägungen sprechen für eine Bildungseinrichtung im Land Brandenburg. Von den geprüften Optionen im Land Brandenburg bieten sich die Universität Potsdam, das Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen und die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg an. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin kommt – nur aus Sicht der Landesverwaltung - aufgrund der geografischen Lage und mit Blick auf die bereits in vielen anderen Verwaltungsbereichen praktizierte länderübergreifende Zusammenarbeit als Ausbildungsträger grundsätzlich auch in Betracht.

5) Land und Kommunen sollten ein gemeinsames Studium betreiben. Hierfür sprechen eine Vielzahl vergleichbarer Aufgaben, Synergieeffekte auf beiden Ebenen im Verwaltungshandeln und wirtschaftliche Effekte.

6) Theorie und Praxis sollten im Studium eng miteinander verknüpft werden.

7) Wesentlicher Bestandteil des Curriculums sollte die Vermittlung Brandenburg-spezifischer Inhalte sein. Zu berücksichtigen sind insbesondere die raumstrukturellen Besonderheiten eines Flächenlandes mit dezentraler Verwaltungsgliederung.

8) Aus- und Fortbildung sollten im Bereich der allgemeinen Verwaltung perspektivisch verzahnt werden.

9) Das Ausbildungskonzept richtet sich in erster Linie an junge Menschen aus der Region, die eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg oder einer Kommunalverwaltung des Landes anstreben. Damit soll auch der Abwanderung junger Menschen aus der Region entgegengewirkt werden.

10) Für die Bindung der Studierenden an die künftigen Arbeitgeber (Land oder Kommunen Brandenburgs) sollten entsprechende Modelle genutzt werden (u.a. Anwärter, Stipendien). Zwei Drittel der Bundesländer praktizieren ein Bindungsmodell.

11) Auf Ebene des Landes und der Kommunen sollten unverzüglich die notwendigen Abstimmungs- und Entscheidungsverfahren eingeleitet werden (u.a. Kabinettverfahren, haushalterische Planungen, Entscheidung über den künftigen Bildungsträger).

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat nach den bisherigen Vorberatungen in übereinstimmender Auffassung mit dem Landkreistag an das Land die Erwartung, dass der Beginn des neuen gemeinsamen Studiums noch in diesem Jahr weiter vorbereitet wird. Und weil in den weiteren Vorbereitungen auch die Vorstellungen der Städte, Gemeinden und Ämter von Gewicht sind, bestärkt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg alle Kommunen, kommunalindividuelle Personalentwicklungskonzepte zu erstellen bzw. diese zeitnah zu aktualisieren, damit hieraus Erkenntnisse für die weiteren Vorbereitungen gewonnen werden können.

Joachim Grugel, Referatsleiter

Az: 028-04

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