Entwurf einer Kabinettvorlage zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 19. April 2021

  1. Das Präsidium stellt fest, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis zum 31. Dezember 2022 eine zunehmend größere Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen darstellt.

  2. Es begrüßt, dass zum Umsetzungsfortschritt im Land Brandenburg eine regelmäßige Berichterstattung aufgebaut wird.

  3. Es erwartetet, dass die Mittel des Konjunkturpaketes des Bundes zielgerichtet zur Finanzierung der Umsetzungsmaßnahmen insbesondere in den Kommunen eingesetzt werden. Es stellt fest, dass viele Frage des dauerhaften technischen Betriebes und Supports sowie der dauerhaften Ausfinanzierung bislang ungeklärt sind. Diese Fragen müssen zügig in den Blick genommen werden.

  4. Es nimmt die Stellungnahme vom 31. März 2021 zum Entwurf einer Kabinettvorlage zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Land Brandenburg im Übrigen zustimmend zur Kenntnis.

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