Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, OZG Booster, Sachstand und Ausblick

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stellt fest, dass die bisherige Zielstellung des Onlinezugangsgesetzes, bis Ende 2022 über 500 Verwaltungsverfahren bzw. -leistung umzusetzen, mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressource sowie bisherigen Umsetzungsprozessstrukturen nicht umsetzbar ist. Schon wegen der Ressourcenkonzentration und Prozesssteuerung auf Bundes- und Landesebene sieht es dort – und nicht auf Ebene der Kommunen - die prioritäre Umsetzungsverantwortung. Es begrüßt vor diesem Hintergrund die Reduzierung der Ziele und Formulierung eines Priorisierungsprogramms auf nur noch 35 EfA-Leistungen, die bis Ende des Jahres 2022 in die flächendeckende Nachnutzung zu bringen sein sollen. Es hält auch diese reduzierte Zielstellung noch für recht ambitioniert und erwartet, u.a. von den bundesweiten sog. Themenfeldführern eine zeitnahe Bereitstellung dieser Verfahren.
     
  2. Schon wegen des gesellschaftlichen Wandels, aber auch mit Blick auf sinkende personelle Ressourcen bleibt es Ziel des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, die Zugänge und Verwaltungsverfahren unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung kontinuierlich weiter zu digitalisieren. Auf gemeindlicher Ebene hat der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) eine zentrale Funktion, die er mit seinen Angeboten angemessen ausfüllt. Die finanzielle Unterstützung dieser Aufgaben durch das Land Brandenburg wird begrüßt.
     
  3. Hinsichtlich der Nachnutzung priorisierter EfA-Leistungen kommt dem Land Brandenburg eine zentrale politischstrategische Steuerungsfunktion zu, die das Land ausfüllen muss. Anerkanntermaßen tragen die Kommunen auf der Vollzugsebene die Hauptlast der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Digitalisierung. Der den Kommunen entstehende Sach- und Personalaufwand ist insoweit beachtlich und kann nicht ohne klare finanzielle Verantwortung durch das Land Brandenburg gestemmt werden. Das Land hat ausreichende Haushaltsmittel für die Umsetzung des OZG sicherzustellen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg schlägt hierzu u.a. die Einführung eines Kommunalen Digitalisierungsbudget im Landeshaushalt vor.

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