Mitteilungen 10-11/2011, Seite 358, Nr. 207

Vereinfachung der Vergaberegeln im Rahmen des Konjunkturpaketes II haben sich bewährt

Die Vereinfachung der Vergaberegeln im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat sich bewährt. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens, das die „Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellt hat. Die Untersuchung hatte das Ziel, die Wirkungen der Vereinfachungsmaßnahmen im Vergaberecht der Jahren 2009 und 2010 zu evaluieren.

Nach den Untersuchungen der „Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy"werden die vereinfachten Vergaberegeln von den befragten öffentlichen Auftraggebern überwiegend positiv angenommen. Dies deckt sich mit der Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Die erweiterten Möglichkeiten der Beschränkten Ausschreibung sowie der Freihändigen Vergabe wurden überwiegend gut genutzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Freihändige Vergabe im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen bereits vor Einführung der Vereinfachungsmaßnahmen schon die am meisten angewandte Vergabeart war. Gleichwohl wurde auch die Öffentliche Ausschreibung weiter angewendet.

Der überwiegende Anteil der befragten öffentlichen Auftraggeber bestätigte einen positiven Effekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben im Sinne von kürzerer Verfahrensdauer und sinkenden Verfahrenskosten. Dies wurde von den Unternehmen, die öffentliche Aufträge nach den Vereinfachungsmaßnahmen erhielten, ebenso wahrgenommen.

Die Vereinfachungsmaßnahmen haben sich nach Einschätzung der befragten Auftraggeber und -nehmer als ein Mittel erwiesen, öffentliche Auftragsvergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen zu beschleunigen und effizienter durchzuführen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2009/2010 eine vielschichtige Sondersituation vorlag. Die erhöhte Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand diente als Mittel zur Konjunkturbelebung.

Ein „Hoflieferantentum" oder Transparenzeinbußen sind nach Einschätzung der Betroffenen nicht eingetreten. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Evaluierung der Vereinfachungsmaßnahmen im Baubereich durch das BMVBS.

Die aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu begrüßenden Ergebnisse der Evaluation sind zwar vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Evaluationsauftrag „umfragebasiert" war und daher keine empirischen Datenerhebungen erfolgten. Gleichwohl lassen sich Tendenzen erkennen, die eine Weiterentwicklung der Vergaberegeln hin zu mehr Flexibilität - insbesondere bei der Wahl der für die konkrete Beschaffung günstigsten Vergabeart - sinnvoll erscheinen lassen. Denkbar wäre zum Beispiel nach dem Gutachten im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Fortführung der freien Wahl der Vergabeart bis zu einem bestimmten Schwellenwert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund  hat diesen Vorschlag zur Flexibilisierung des Vergaberechts bereits in der Vergangenheit wiederholt unterbreitet.

Während der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung beschlossen, zur Beschleunigung von Investitionen die Regeln für die Vergabeverfahren des Bundes in den Jahren 2009 und 2010 zu vereinfachen. Das BMWi hatte für Auftragsvergaben des Bundes im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen einen Schwellenwert von 100.000 Euro festgelegt, bis zu dem die Vergabeverfahren frei gewählt werden konnten. Dabei machten die verfügbaren Mittel im Liefer- und Dienstleistungsbereich (ca. 1,4 Mrd. Euro) allerdings nur etwa 10 Prozent der Gesamtmittel des Konjunkturpakets II aus, der Rest waren Mittel für Bauleistungen.

(Quelle: DStGB Aktuell 4411)

Az: 601-00           

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