Mitteilungen 03/2012, Seite 80, Nr. 56

Stellungnahme zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg

Am 10. Januar diesen Jahres erhielt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Entwurf der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Mit Überraschung stellten wir fest, dass die Stellungnahmefrist bereits am 7. Februar 2012 endete. In dieser kurzen Zeit mussten wir uns nicht nur selbst in das 55-Seite starke Dokument mit seinen 47 Seiten Anhang einarbeiten, wir mussten auch noch die Meinung unserer Mitglieder erfahren. So dann ereilte uns auch noch die Hiobsbotschaft, dass eine Anhörung im Landtag zum Entwurf am 7. Februar statt finden wird. Wir investierten also viel Zeit und Arbeit, um uns intensiv mit dem Werk der Landesregierung auseinanderzusetzen. Das Ergebnis war eine Stellungnahme, die versucht die unterschiedlichen Interessen unserer Mitglieder in einem abgewogenen Verhältnis wiederzugeben. Schließlich nahm unsere stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gordes an der Anhörung im Landtag teil und stellte sich mit weiteren 29 (!) Anzuhörenden den Fragen der Ausschüsse für Wirtschaft, Infrastruktur und Raumordnung und Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Schließlich wurde am 28. Februar 2012 die Energiestrategie mit wenigen Änderungen beschlossen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg gab hierzu nachfolgende Stellungnahme ab, jedoch ist dies erst der Beginn des Diskussionsprozess in unserer Mitgliedschaft, was wir deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Darüber hinaus war die Energiestrategie 2030 und unsere Stellungnahme ein Schwerpunktthema der diesjährigen Klausurtagung unseres Landesausschusses am 15./16. März 2012, über die wir gesondert berichten werden. Unsere Mitglieder bitten wir, sich weiterhin konstruktiv in den Prozess einzubringen.

"Sehr geehrter Herr Minister,

für die Übersendung des Entwurfs der Energiestrategie 2030 der Landesregierung Brandenburg danken wir Ihnen unter Verweisung auf oben genannten Schriftverkehr.

Obwohl die Beteiligung unserer Mitgliedschaft noch nicht beendet ist, geben wir eine gegenwärtige Stellungnahme aufgrund des Diskussionsstandes ab. Die Auseinandersetzung in unserer Mitgliedschaft hat zu einigen Ergänzungen der vorläufigen Stellungnahme vom 23. Januar 2012 geführt, die den Städten, Gemeinden und Ämtern besonders wichtig sind. Obwohl die „Energiestrategie 2030“ zwischenzeitlich durch die Landesregierung, ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Landtagsanhörung, beschlossen wurde, muss der Diskussionsprozess fortgeführt werden.
Grundsätzlich begrüßt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg die Weiterentwicklung der Energiestrategie des Landes unter den veränderten Rahmenbedingungen. Der Städte- und Gemeindebund setzt sich ebenfalls für den Ausbau erneuerbarer Energien ein und gibt beratende Hinweise an seine Mitglieder. Aktuell erarbeitet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg mit der Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. die Ausrichtung einer Kommunal-Tagung „Neue Energie für Brandenburg“. Ziel dieser Konferenz ist es, kommunale Entscheidungsträger, regionale Dienstleister aus der Energiewirtschaft und wissenschaftliche Experten zusammen zuführen, um neue dezentrale Energiekonzepte für Regionen in Brandenburg zu entwickeln.
In Brandenburg ist bereits jetzt ein schneller und erfolgreicher Ausbau erneuerbarer Energien gelungen, der jedoch neue Problemfelder eröffnet hat, die nicht ausreichend in dem Entwurf der Energiestrategie 2030 berücksichtigt wurden.

Es steht außer Frage, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben, die eine dynamische Entwicklung der Energiepolitik Brandenburgs erfordern. Jedoch wurden die Städte, Gemeinden und Ämter an zahlreichen Stellen mit ihren sich daraus ergebenden Chancen, aber auch ihren Risiken, nicht ausreichend berücksichtigt.

1. Energiepolitische Auswirkungen / Zielkonflikte in Brandenburg

Netze und Speicher

Der Ausbau des Energienetzes wird von der Energiestrategie (S. 25) als zentrales Problem der Energiewende erkannt, allerdings wird fast ausschließlich auf Höchst- und Hochspannungsleitungen eingegangen. Der Netzausbau muss sich jedoch auf alle Spannungsebenen erstrecken. So auch das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur, das Smart Grid-Aspekte sowohl bezüglich der Übertragungsnetze als auch der Verteilernetze beleuchtet. Die Verteilernetze der unteren und mittleren Spannungsebenen nehmen heute die Nieder- und Mittelspannung von dezentralen Anlagen auf, verteilen sie und führen sie gegebenenfalls an die darüber liegenden Spannungsebenen ab. Dieser Wechsel von zentralen Großkraftwerken auf dezentrale Anlagen, die auf der Verteilnetzebene Strom erzeugen, erfordert einen gravierenden Netzausbau durch die regionalen Energieversorger. Damit hat sich die Rolle der Verteilnetze verändert. Leider gibt die Energiestrategie keine Hinweise, wie der Ausbau der Verteilnetze vorangetrieben werden soll und wie für den Netzausbau die betroffenen Kommunen als Träger der Planungshoheit einbezogen werden sollen.

Andererseits vernachlässigt die Energiestrategie die Herausforderungen, die der Netzausbau an die regionalen Energieversorger und Stadtwerke stellt. Insofern wäre auch von Bedeutung, dass sich das Land Brandenburg im Rahmen der Anreizregulierung für eine Verbesserung der Regelung zu den Investitionsbudgets und für eine grundsätzliche Anerkennung der Netzausbaukosten ausspricht. Investitionen nach § 23 Abs. 6 ARegV müssen für die Verteilnetzbetreiber mit erheblichen Kosten verbunden sein, um genehmigt zu werden. Die Gesamtkosten des Netzbetreibers müssen sich durch die Maßnahme nach Abzug der beeinflussbaren Kosten um 0,5% erhöhen. Bei den Verteilnetzbetreibern fallen jedoch fortlaufend eine Vielzahl von Investitionen an. Eine bessere Kostenanerkennung muss ohne Zeitverzug erfolgen. Die Entscheidung zur Anerkennung dauert häufig viel zu lang. Der Aus- und Umbau auf der Verteilnetzebene ist notwendig für ein Gelingen der Energiewende, trotzdem sieht die Energiestrategie keine Anreize oder Kostenteilungen vor. Die Kosten für den Verteilnetzausbau müssen auf nationaler Ebene verteilt werden.

Erdverkabelung

Eine Favorisierung des Einsatzes von Erdkabeln (S. 25) wird mit Blick auf die finanziellen Mehrbelastungen, aber auch auf die ökologischen Folgen, skeptisch gesehen. Die Kabeltrasse muss von tief wurzelnden Pflanzen freigehalten werden und strahlt Wärme aus, was zur Austrocknung oder Drainage führen kann. Zudem gibt es noch keine Langzeit-Erfahrungen. Da die Trassen nicht bebaut werden dürfen und eine landwirtschaftliche Nutzung nicht bzw. nur eingeschränkt  möglich ist, ist die Erdverkabelung für Grundstückseigentümer mit mehr Einschränkungen verbunden, als eine Freileitung. Dabei erhöhen sich die Baukosten um das vier- bis zehnfache und Wartung und Reparatur sind nicht weniger aufwändig, sondern eher mit höheren Kosten belastet.

Smart Grid

Des Weiteren erscheint die Energiestrategie bei dem Thema „Netze“ einseitig den technischen Ausbau zu beleuchten, dabei müssen die Netze auch intelligenter werden. Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zum „Smart Grid und Smart Market“ veranschaulicht, dass durch informations- und regeltechnische Erweiterungen das vorhandene Netz besser ausgenutzt werden kann und so tatsächlicher Zubau verringert wird. Insofern spricht die Energiestrategie sehr verallgemeinert von Netzaus- und –umbau.
Dennoch wird deutlich, dass die Energiestrategie erkennt, dass Versorgungssicherheit in der Zukunft nur über den erforderlichen Netzausbau und das nötige Netzmanagement gewährleistet werden kann. Insbesondere die Erforschung von Speicherlösungen (Maßnahme 5.L) wird befürwortet, ebenso die Weiterentwicklung der Ausbaukonzepte der Stromnetze (Maßnahme 5.K). Dies ist notwendig, damit der Netzaus- und -umbau bedarfsgerecht erfolgt.

Im Zusammenhang mit einem effektiven Netzausbau müssen auch Synergien mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung Berücksichtigung finden. Diesen positiven Effekt des Netzausbaues behandelt die Energiestrategie nicht, obwohl hier mit dem Entwicklungskonzept „Brandenburg-Glasfaser 2020“ eine entsprechende Strategie vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten geschaffen wurde. Danach kann in Brandenburg eine flächendeckende Breitbandversorgung über NGA-Netze (New Generation Access = Glasfaser) ganz wesentlich unterstützt werden. Die Energieunternehmen haben sich bereits bereit erklärt, ihre Netze für den Glasfaserausbau zu öffnen, zudem verursacht die Mitverlegung von Glasfaserkabeln beim Ausbau oder der Umrüstung von Pipelines oder Mittel- und Hochspannungsnetzen für Energieversorger einen vergleichsweise geringen Aufwand.

Energieexport und CO2-Emissionen

Brandenburg wird von der Energiestrategie als Stromexport- und Transitland bezeichnet, teilweise auch als Energieland, in der Auseinandersetzung mit unseren Mitgliedern kam vielfach die Frage nach der Verträglichkeit mit anderen Zielen Brandenburgs auf. Brandenburg will auch Tourismusland sein. Betrachtet man alle Ausbauziele der Energieerzeugung, die die Energiestrategie nennt, kommt Brandenburg im Jahr 2030 auf einen erhöhten Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von fast 50%, ein Nachfolgebraunkohlekraftwerk in Jänschwalde und mindestens zwei Gaskraftwerke, sowie Forschungsprojekte der Tiefen-Geothermie und neue KWK-Anlagen. Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung stellt sich die Frage, wohin dann mit dem enormen Stromüberschuss? Hier setzt die Energiestrategie mehr auf Stromexport als auf die Ansiedlung von Industrie. Diese angestrebten Export- und Speichermengen verlangen einen nicht absehbaren Netzausbau. Es ist fraglich, wie unter diesem Gesichtspunkt Brandenburg als Tourismusland bestehen will, wenn Landschaften für den Tagebau abgetragen werden, Wälder als Biomasse genutzt werden, Freiflächen mit Photovoltaik- und Windenergieanlagen zugestellt werden und das ganze Land mit Stromtrassen überzogen wird. Nicht zu vergessen, dass die Brandenburger Bevölkerung hier leben möchte.
An dieser Stelle verlangt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, die Ausbauziele aller Technologien in einem vernünftigen Maß mit anderen Interessen abzuwägen. Unter der Bezeichnung Stromexportland dürfen andere Werte Brandenburgs nicht unangemessen leiden.
Dieser starke Stromexport ist auch nur bedingt mit den übrigen Zielen der Energiestrategie vereinbar. Er kollidiert erheblich mit den Zielen Akzeptanz und Beteiligung sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit, auch die Wirtschaftlichkeit steht in Frage, wenn der vor Ort produzierte Strom über neue Trassen in den Süden Deutschlands und das Ausland verteilt werden muss.

Akzeptanz und Beteiligung

Die Energiestrategie erkennt unter diesem Punkt (S. 28), das Problem, dass die Gewerbesteuerzerlegung erst mittel- bis langfristig greift. Eine Akzeptanz bei den betroffenen Gemeinden und ihren Bürgern hängt ganz wesentlich von der Wertschöpfung vor Ort ab.
Die Zerlegung der Gewerbesteuer für Windenergieanlagen muss ein Gewinn für die Gemeinden werden. Die Windanlagenbetreiber schreiben in den ersten Jahren ihre hohen Anschaffungskosten ab, so dass kaum noch Gewinne übrig bleiben, die versteuert werden. Der Bau, die Wartung und Reparaturen der Anlagen werden überwiegend von Fremdfirmen ausgeführt, die ihren Sitz nicht in der Standortgemeinde haben, somit bleibt die versprochene Wertschöpfung vor Ort aus. Wenn die Investitionen nach den ersten Jahren abgeschrieben sind, kommt es vieler Orts zum Verkauf der Anlagen, so dass auch der neue Betreiber zunächst seine Anschaffungskosten abschreibt und auf den Verkaufserlös wird keine Gewerbesteuer für die Standortgemeinde wirksam. Mithin bleiben Wertschöpfungen für die Regionen aus und zurückbleiben enttäuschte Erwartungen und belastete Landschaften. Es ist also nicht nur die Bevölkerung betroffen, sondern auch Gemeinden sehen die Anlagen mit Skepsis. Um also eine wirksame Wertschöpfung für die Standortgemeinden zu schaffen, bedarf es einer (bundesweiten) Änderung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer auf Basis des vor Ort erzeugten Umsatzes. Eine entsprechende Gewerbesteuerzerlegung nach Umsatz und Arbeitslöhnen ist eine bewährte Praxis für den Energiebereich.

Daneben werden Windenergieanlagen als Betriebsvorrichtungen und nicht als „Gebäude“ angesehen, was im Rahmen der Grundsteuer B (§ 2 Nr. 2 GrStG) dazu führt, dass diese solcherart genutzten Flächen als unbebaute Grundstücke eingestuft werden. Daher sind die Einnahmen aus der Grundsteuer gering. Es ist erforderlich, über eine Bundesratsinitiative im Rahmen der Grundsteuerreform eine Besteuerung gleich einem Grundstück, das mit einem Gebäude bebaut ist, zu erreichen. Des Weiteren ist eine Einordnung als landwirtschaftliche Nutzung (Grundsteuer A), wie sie für Photovoltaikanlagen vorgeschlagen wird, abzulehnen.
All dies würde auch Gemeinden anregen, sich an EEG-Anlagen zu beteiligen oder sie sogar selbst zu betreiben und mehr Akzeptanz zu schaffen.

Privilegierung von Windenergieanlagen

Insbesondere die Windenergieanlagen stoßen immer mehr auf den Widerstand der Bevölkerung und der Kommunalvertreter. Die Energiestrategie betrachtet die fatale Privilegierung der Windenergieanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur unzureichend. Diese Privilegierung führt dazu, dass in Brandenburg ein „Anlagen-Wildwuchs“ entsteht und entstanden ist. Diese Entwicklung sollen Konzentrationszonen in Regional- und Flächennutzungsplänen verhindern. Allerdings gelingt dies kaum, da die Rechtsprechung bei der Abwägung des Einzelfalles hohe und unberechenbare Anforderungen an den Abwägungsprozess stellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Regional- oder Flächennutzungspläne wegen vermeintlicher Abwägungsfehler für nichtig erklärt werden und dem unkonzentrierten Bau der Windenergieanlagen kaum eine wirksame planungsrechtliche Steuerung entgegengesetzt werden kann. Hieraus folgen Unverständnis und Ablehnung nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Kommunalpolitik. Es fehlt ein befriedigendes Steuerungsinstrument. Daher ist die Landesregierung angehalten, nicht nur intensivere Unterstützung bei der Regional- und Flächennutzungsplanung zu leisten, sondern sich auch aktiv für eine Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB einzusetzen. Zwar erkennt die Energiestrategie die Wichtigkeit der Regionalplanung, so ist dieses Thema Leitprojekt der Maßnahmen zur Windenergie (unter 3.G des Maßnahmenkatalogs), aber es wird nicht erkannt, dass mit den Regionalplänen zur Zeit kein ausreichend sicheres Steuerungsinstrument vorhanden ist und die Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB eher kontraproduktiv ist.
Die Landesregierung muss hierzu zeitnah tätig werden, das Warten auf neue Regionalpläne genügt nicht.

Dass eine Abschaffung der Privilegierung den Ausbau nicht hemmen würde, zeigen die Photovoltaikanlagen. Sie sind auf Freiflächen nicht bauplanungsrechtlich privilegiert, aber die zwingende Verbindung mit einem Planerfordernis kann dazu beitragen, Konflikte zu verhindern, denn der Investor sorgt frühzeitig für regionale Akzeptanz. Diese Erfordernisse haben die Errichtung dieser Anlagen nicht gehemmt, das zeigt sich darin, dass die Bundesregierung sich zur Rückführung der Einspeisungsvergütung aus Photovoltaikanlage veranlasst sah, um einem überbordende Ausbau zu begegnen.

Zu der mangelnden Akzeptanz von Windenergieanlagen tragen ferner fehlende nationale Abstandsbestimmungen bei. Auch wenn Brandenburg mit dem Erlass zum Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung (gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 16. Juni 2009) mit einem Mindestabstand von 1000 m ein wichtiger Schritt gelungen ist, so greift er nur dort, wo Regionalpläne aufgestellt sind. Da diese aber größtenteils noch in Planung sind, bzw. wie vorgenannt, nicht rechtskräftig wurden, bietet der Erlass derzeit keinen effektiven Schutz, zudem wäre eine deutschlandweite Regelung zu bevorzugen. Auch hier ist aktives Handeln  der Landesregierung gefordert.

2. Grundsätze der Energiestrategie 2030

Fossile Kraftwerke als Brückentechnologie

Unter dem Punkt Grundsätze der Energiestrategie 2030 (S. 34ff) werden die Probleme, die unbestritten mit der Energiewende einhergehen, genutzt, um die weitere Braunkohleverstromung zu rechtfertigen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg stimmt grundsätzlich zu, dass mindestens bis zum Jahr 2030 durch die Braunkohleverstromung die nationale Versorgungssicherheit und preisverträgliche Energieversorgung erreicht werden können. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass alternative, versorgungssichere Regelenergie zum Ausgleich der EEG-Schwankungen gegenwärtig und mittelfristig nicht zur Verfügung steht.

Nachfolgebraunkohlekraftwerk

Die Braunkohle soll zunächst nur eine „Brücke“ hin zu den erneuerbaren Energien sein (S. 35), dem könnte widersprechen, in diese Technologie aufwändig zu investieren, denn als „Brücke“ sollte es doch nur der „Überquerung von Hindernissen“ dienen und somit vorübergehend sein. Zumal ein Emissionsrückgang der Braunkohlekraftwerke aufgrund geringerer Auslastung zu verzeichnen wäre. Es würde damit also in eine Technologie investiert, die die Erreichung des CO2 –Zieles verhindert und deren Bedarf rückläufig ist. Dabei spricht die Energiestrategie (S. 41) selbst davon, dass die Senkung der CO2- Emissionen ein wichtiges Anliegen ist und die Ablösung von Energieerzeugungstechniken, deren Nutzung mit hohen Klimagasemissionen verbunden sind, schnellstmöglich zu erfolgen hat. Aber die Energiestrategie (S. 42) erkennt auch, dass dadurch der Zielbereich, der bereits in der Energiestrategie 2020 angegeben war, nicht erreicht werden kann. Der Energieträger Braunkohle macht schon heute mit 64 % den größten Anteil an den CO2-Emissionen in Brandenburg aus, daneben hat Brandenburg durch die Braunkohleverstromung einen hohen Primärenergieverbrauch.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Energiestrategie (S. 42) von einem Kraftwerk mit CCS-Technologie ausgeht. Dabei fehlt dieser Technologie neben einer rechtlichen Grundlage bisher auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ein Nachfolgebraunkohlekraftwerk bis 2030 mit CCS-Technologie erscheint derzeit äußerst fraglich. Ein Neubau ohne diese Technologie kommt der Energiestrategie nicht in Betracht.
Grundsätzlich befürwortet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg die Erforschung und Weiterentwicklung der CCS-Technologie, dieses bedarf jedoch dringend eines bundesgesetzlichen Rechtsrahmens, der diese Anforderungen bundesweit auch tatsächlich erfüllt.

Für den Übergangszeitraum, in dem ein Verzicht auf fossile Energieträger nicht möglich ist, stellt sich grundsätzlich die Frage, wie Kohlekraftwerke eine „geeignete Brücke“ darstellen können. Sie sind relativ unflexibel und können im Gegensatz zu Gaskraftwerken nicht schnell hoch und runter gefahren werden. Dadurch sind sie eine nicht unproblematische Ergänzung zu Wind- und Solarenergie. Da ein hoher Anteil an Wind- und Solarenergie die Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke negativ beeinträchtigt, können die Kohlekraftwerke den Ausbau erneuerbarer Energien möglicherweise nicht bedarfsgerecht ergänzen. Insofern muss die Frage gestellt werden, ob die bestehenden Braunkohlekraftwerke nicht ausreichen, um eine „Brücke“ nach der Vorstellung der Brandenburgischen Landesregierung zu bilden.
Die Energiestrategie (S. 43) geht selbst davon aus, dass bis 2030 über 4.000 Arbeitsplätze in der Braunkohleindustrie verloren gehen, wobei dieser Rückgang als sozialverträglich erscheint, aufgrund der Alterspyramide der unmittelbar Beschäftigten.
Neben ihrer Umweltverträglichkeit steht auch die Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke in Frage. Die Studie „Deutsche Stromversorger – in der CO2- Falle?“ macht deutlich, dass sich mit wachsendem Ausbau der erneuerbaren Energien die Rendite der Kohlekraftwerke verschlechtert. Außerdem kommt eine Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA) zu dem Ergebnis, dass die Luftverschmutzung durch große Industrieanlagen die Bürger Europas jährlich bis zu 169 Milliarden Euro kostet.

Es steht nicht in Frage, dass die Braunkohleverstromung weiter genutzt werden muss, bis innovative Energiespeicher und intelligente Netzintegrationskonzepte entwickelt sind und die Versorgungssicherheit durch andere Energieträger sicher gestellt werden kann. Aber die Energiestrategie 2030 schafft es nicht, eine Entscheidung für den Neubau eines Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde überzeugend zu begründen. Im Gegenteil, sie wirkt diesbezüglich lückenhaft, insbesondere fällt auf, dass Akzeptanzprobleme überwiegend gegenüber den erneuerbaren Energien angesprochen und problematisiert werden. Der Widerstand gegen Kohlekraftwerke wird lediglich am Rande erwähnt, dabei sind gerade sie vom Widerstand in der Bevölkerung ebenso betroffen, da neben dem Bau eines Werkes Umsiedlungen für den Abbau der Braunkohle stattfinden müssen und Ängste vor den neuen Technologien wie CCS bestehen. Die Landesregierung muss an dieser Stelle nachbessern und mit einem eindeutigen Bekenntnis für oder gegen einen Kraftwerksneubau Planungs- und Investitionssicherheit für Bevölkerung, Kommunen und die Wirtschaft schaffen. Insbesondere müssen Alternativen wie Gaskraftwerke oder geothermische Grundlastträger geprüft werden. Der Industriepark „Schwarze Pumpe“ bietet mit seinem vorhandenen Versorgungsnetz die Möglichkeit für die Errichtung eines neuen Gaskraftwerkes und Anlagen zur Methanisierung.

CCS-Technologie

Der Städte- und Gemeindebund begrüßt, dass sich Brandenburg dafür entschieden hat, die Forschung und Weiterentwicklung der CCS- und CCU-Technologie zu unterstützen. Denn diese Technologien haben eine weitreichende Bedeutung, insbesondere über den Energiesektor hinaus weltweit bei energieintensiven Industrien, was in der Gesamtdebatte leider bisher kaum benannt und berücksichtigt wird.

Netzausbaukosten

Die Landesregierung erhält die volle Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes bei der Forderung nach einer bundesweiten Umlegung der mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien implizierten Netzausbaukosten (S. 36). Leider geht dieser Punkt am Ende des Abschnittes „Grundsätze der Energiestrategie 2030“ etwas unter. Die Mehrbelastung der Unternehmen und der Bürger in Regionen, in denen der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgte und weiter prioritär ist, ist auch aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Das ist nicht nur ungerecht und widerspricht bestehenden Marktmechanismen, sie kann auch den Ausbau erneuerbarer Energien blockieren. Denn dadurch wird nicht nur die Ablehnung in der Wirtschaft und der Bevölkerung geschürt, sondern auch die Skepsis der Kommunen vor Ort wächst, die ebenfalls die Kosten zu tragen haben. Darüber hinaus ergibt sich eine erhebliche Belastung für den Wirtschaftsstandort Brandenburg durch die dadurch veranlassten höheren Energiepreise.
Wir bitten die Landesregierung, dieses Thema verstärkt zu betrachten und sich intensiv für eine nationale Umlegung einzusetzen. Diese Forderung sollte im Handlungskonzept deutlich herausgestellt werden.

3. Ziele der Energiestrategie 2030

Unter „Regionale Beteiligung und möglichst weitgehende Akzeptanz“ wird sehr gut dargestellt, welche Möglichkeiten der Akzeptanzschaffung es gibt. Insbesondere befürwortet auch der Städte- und Gemeindebund die Erarbeitung finanzieller Beteiligungsmodelle und innovativer Geschäftsmodelle. Auch uns sind Beispiele bekannt, bei denen Bürgerbeteiligungen zu einer hohen Akzeptanz beigetragen haben.
Andererseits genügt es nicht, transparente Informationspolitik und zielgerichtete Beteiligung der Bevölkerung zu beschreiben, diese Maßnahmen müssen auch umgesetzt werden. Insbesondere die Bürgerinitiativen zeigen, dass diese Philosophie noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Möglichkeit der Windenergieanlagen im Wald in Deutschland und insbesondere für Brandenburg ist relativ neu, trotzdem wehren sich die Bürger und die Belegenheitskommunen, weil sie befürchten „die Wälder würden abgeholzt“. Hier muss schneller und effektiver Aufklärung und Abwägung des Für und Wider erfolgen. Die Bürgerinitiativen beginnen schon sich zu bilden, wenn entsprechende Absichten bekannt werden. Für eine umfangreiche und effektive Aufklärung müssen auch andere Akteure gewonnen werden, seien es die Kommunen, Forstwirte oder auch die Anlagenbetreiber. Insgesamt schweigt der Bericht zum Thema Windenergieanlagen im Wald. Zwar wird festgestellt, dass ein erheblicher Flächenbedarf besteht, um das Ausbauziel der Windenergieanlagen zu erreichen und bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt Flächenkonkurrenzen (S. 24) entstehen, jedoch erwähnt die Energiestrategie Waldflächen nur innerhalb der Maßnahmenbeschreibung 3.G (Maßnahmenkatalog S. 27).
Prinzipiell werden Windenergieanlagen im Wald durch uns kritisch gesehen: Sie sind nur schwer mit Brandenburg als Tourismusland und der Forstwirtschaft in Einklang zu bringen. Zudem herrschen in diesem Bereich erhebliche Unsicherheiten, so ist weder erklärt, wonach Waldflächen ausgewählt werden, wie diese Nutzung mit Landschafts- und Artenschutz vereinbar ist, noch auf welche Weise die Anlagenteile an ihren Standort-Wald transportiert werden sollen.  Hinzu kommt die Problematik des Baues der Netztrassen. Insbesondere im Hinblick auf eine flächenschonende Realisierung und Akzeptanz muss über diese Vorhaben weitreichend informiert werden, sowie die Abwägung umfassend und transparent erfolgen.
An diesem Punkt vermissen wir in der Energiestrategie die Einbeziehung der Kommunen. Mit ihren gewählten Vertetungen vor Ort sind sie am besten geeignet, zu informieren und auf die Bevölkerung zuzugehen. Allerdings muss im „Tourismusland Brandenburg“ auch deutlich und ehrlich auf Negativfolgen aufmerksam gemacht werden.

4. Handlungskonzept

Handlungsfeld 1: „Rahmenbedingungen der Landesenergiepolitik Brandenburg“

Überraschenderweise wird erst an dieser Stelle (S.48) auf die kommunale Energieerzeugung eingegangen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht der Landesregierung, dezentrale Maßnahmen zu unterstützen, allerdings kommt unseres Erachtens dieses Thema viel zu kurz in der Energiestrategie. Dezentrale Energieerzeugung ist von herausragender Bedeutung innerhalb der Energiewende. Vor allem die Stadtwerke investieren derzeit in umweltfreundliche und dezentrale Energieversorgung, ein Schwerpunkt liegt dabei auf erneuerbaren Energien und effizienten KWK-Anlagen. Mittels der Stadtwerke übernehmen die Gemeinden nicht nur die Kontrolle über Versorgungsstrukturen, sondern sie können auch in erneuerbare Energien investieren. Gemeinden sowie ihre Unternehmen agieren nicht nur als Planungsträger und Verantwortliche, sondern auch als Energieerzeuger und –versorger. Gleichzeitig wird über Stadtwerke die lokale Wirtschaft gefördert. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass damit finanzielle Risiken zurück in die Gemeinde geholt werden. Daneben bieten kommunale Eigenanlagen die Chance, die Wertschöpfung vor Ort zusteigern und die Akzeptanz zu verbessern.
Darüber hinaus nutzen die Städte und Gemeinden ihre Stellung als Anteilseigner an Regionalversorgern, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voran zu treiben, aber auch einen bedarfsgerechten Netzaus- und umbau zufördern.
Obwohl die Energiestrategie die Unterstützung der Kommunen in diesem Handlungsfeld zusagt, findet sich im Maßnahmenkatalog (unter 1. Rahmenbedingungen der Landesenergiepolitik) kein entsprechendes Projekt.

Des Weiteren sind es die Städte und Gemeinden, die sich mit den Widerständen vor Ort auseinandersetzen müssen. Sie müssen die Ziele der Energiestrategie und damit einhergehenden Einschnitte gegenüber den Bürgern erklären. Für diese Aufgaben benötigen sie klare Vorgaben und Unterstützung vom Land. Insbesondere der Umgang mit Bürgerinitiativen fällt vielen Gemeindevertretern schwer. Oft sehen sie sich einer lautstarken Protestbewegung gegenüber, während eine zustimmende Mehrheit schweigt. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Städten, Gemeinden und Ämtern ist daher Grundvoraussetzung für ein Gelingen der Energiewende. Die Energiestrategie ist an dieser Stelle lückenhaft und sollte ergänzt werden. Auswirkungen bzw. Bedarfe hinsichtlich des Brand- und Katastrophenschutzes und der öffentlichen und vor allem kommunalen Infrastruktur werden aus der Energiestrategie 2030 des Landes völlig ausgeblendet, beispielhaft sei auf Standorte von Windenergieanlagen im Wald verwiesen.

Handlungsfeld 2: „Effiziente Energienutzung“

In diesem Punkt unterstützt der Städte- und Gemeindebund die Einführung des European Energy Award, der als eine Maßnahme im Maßnahmenkatalog (unter 2.A Leitprojekt) zu diesem Feld benannt wird. Hiermit werden ein Anreiz und eine Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Energiekonzepten gesetzt. Allerdings zeigt sich, dass den Kommunen, trotz Interesse, häufig nicht genügend Informationen zu regionalen und kommunalen Energiekonzepten und deren Energieeinsparpotenzial zur Verfügung stehen. Daher muss, neben den guten Ansätzen der Maßnahme 2.A, verstärkt mit den Kommunen zusammengearbeitet werden, insbesondere müssen Fördermöglichkeiten transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.

Zudem muss berücksichtigt werden, dass eine energetische Gebäudesanierung durch die Kommunen nur mit spürbaren finanziellen Unterstützungen durch Bund und Land zu realisieren ist. Außerdem sind energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand umsetzbar sind, meist bereits realisiert. Zudem werden energetische Standards immer weiter erhöht, wodurch das Verhältnis von Aufwand und Ertrag schlechter wird. Viele Kommunen haben ihre Gebäude bereits seit den 1990er Jahren aufwändig saniert, nur entsprechen diese Gebäude nicht mehr dem heutigen energetischen Standard, trotzdem haben sich die Aufwendungen noch nicht amortisiert.

Des Weiteren sollte sich nicht pauschal auf Quartierkonzepte festgelegt werden. Diese können im Einzelfall eine gute Lösung biete, aber nicht überall, insbesondere nicht im ländlichen Raum, wovon Brandenburg stark geprägt ist.

Obwohl unter 2.D des Maßnahmenkatalogs das Handlungsfeld „Verkehr und Mobilität“ behandelt wird, werden die Chancen der Elektromobilität nur am Rand erörtert. Dabei ist es Ziel der Bundesregierung, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Elektromobilität ermöglicht, die Abhängigkeit von Öl zu reduzieren, Emissionen zu minimieren und könnte zu einem „Stromspeichersystem“ weiterentwickelt werden. Grundsätzlich werden die meisten Nutzer von Elektromobilen bereit sein, gegen geringere Netzentgelte temporäre Abschaltvorgänge zu tolerieren, solang das Fahrzeug bis zur nächsten Fahrt wieder vollständig aufgeladen ist. So bietet sich für den Netzbetreiber eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung, die der Netzstabilität dienen kann. Da auch eine Weiterentwicklung zu rückspeisefähigen Systemen möglich ist, kann sich die Autobatterie zum „Stromspeichersystem“ entwickeln.
Daneben haben Elektro-Fahrräder das Potenzial die Wegstrecke (etwa 10 km), auf der Fahrräder zu jedem anderen Verkehrsmittel wirtschaftlich konkurrenzlos sind, deutlich zu verlängern.
Elektromobilität kann in vielen Bereichen, vom Tourismus über Nah- bis Güterverkehr, eingebunden werden. Die Energiestrategie sollte sich mit dieser Aufgabe ebenfalls auseinandersetzen.

Handlungsfeld 4: „Effiziente CO2-arme konventionelle Erzeugung“

An dieser Stelle werden nochmals die bereits dargestellten Widersprüche deutlich. Insbesondere wenn es heißt, „Zur Abfederung der stark schwankenden Einspeisung Erneuerbarer Energie ist eine Erhöhung der Flexibilität… (sowie der Braunkohlekraftwerke) erforderlich“. Braunkohlekraftwerke besitzen diese benötigte Flexibilität nach gegenwärtigem technischem Stand nicht. Ebenso wird hier nochmals der wirtschaftliche Druck auf Braunkohlekraftwerke vor allem auf längere Sicht erkannt.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird nicht jedes Handlungsfeld einzeln angesprochen. Jedoch ist auffällig, dass umfänglich die dezentrale Stromerzeugung dargestellt wird, ohne allerdings Vor- oder Nachteile dezidiert zu benennen. Diesen Punkt muss die Energiestrategie ausreichend berücksichtigen und somit die Chancen der Kommunen erkennen und nutzen.

In der Gesamtheit ist zu konstatieren, dass sowohl die bundespolitisch zu verantwortenden Entscheidungen zur sogenannten „Energiewende“ als auch die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg prioritär die Städte und Gemeinden zum Schauplatz der Umsetzung machen. Der Stellenwert dieser Problematik wird von Bundes- und Landesebene bisher nur unzureichend berücksichtigt.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird sich aktiv, konstruktiv, aber auch kritisch im Sinne der Städte und Gemeinden in die weitere Diskussion der „Energiestrategie 2030“ einbringen.

Karl-Ludwig Böttcher"

Stephanie Reinhardt, Referentin

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