Klausurtagung des Städte- und Gemeindebundes vom 4. bis 5. April 2019

Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Stadt Werder (Havel) am 4./5. April 2019

Der Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes traf sich zu einer zweitägigen Klausurtagung in Werder (Havel), um aktuelle landespolitische Themen und das Thema Kreisumlagen zu erörtern. Die Klausurtagung wurde von Manuela Saß, Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel), eröffnet. Als Gäste waren neben Dr. Jürgen Dieter, Direktor des Hessischen Städtetages auch die Vorsitzenden der im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen anwesend. Zu den Teilnehmern sprachen der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr Generalleutnant Erich Pfeffer und der Minister des Innern und für Kommunales Karl-Heinz Schröter.

Bereits im Grußwort von Frau Bürgermeisterin Saß wurde mit dem Gute-Kita-Gesetz eines der wesentlichen Themen der Tagung kritisch angesprochen. Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, wie es zurzeit von der Landesregierung vorgesehen ist, sei mit Sorge zu betrachten. Frau Bürgermeisterin Saß forderte deshalb die Abschaffung und Neukonzeption des nach ihrer Auffassung veralteten Kita-Gesetzes. 

Arbeitsfrühstück mit den Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen

Mit den Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen erörterte der Landesausschuss im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks aktuelle landespolitische Fragen wie die Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung, die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, Fragen der Kindertagesbetreuung oder das Standarderprobungsgesetz.
Die vorgesehene Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Brandenburg wurde vom Landeausschuss mit Sorge betrachtet. Laut Andreas Polz, Amtsdirektor des Amtes Schlieben, bestehe ein erhebliches Finanzierungsproblem durch eine unzureichende Ausgleichspauschale in Höhe von 12,50 €. Bliebe die Pauschale bestehen, müssten die Kommunen die fehlenden Beträge kompensieren, was jedoch finanziell nicht tragbar wäre. Auch Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert forderte von den anwesenden Fraktionsvorsitzenden ein neues, überarbeitetes Kita-Gesetz. Er stellte klar, dass das neue Gesetz nicht praktikabel sei und auf dem Rücken der Kommunen und Eltern ausgetragen werde. Björn Lüttmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, unterstützte grundsätzlich diese Forderungen des Landesausschusses und forderte seinerseits einfache Finanzierungsströme. Für eine neue Finanzierungsstruktur plädierte auch Ralf Christoffers, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Grundsätzlich konnte festgehalten werden, dass sich auch die übrigen anwesenden Fraktionsvertretungen des brandenburgischen Landtags, Ingo Senftleben (Vorsitzender der CDU-Fraktion), Dr. Ursula Nonnemacher und Axel Vogel (Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) darüber einig sind, das Kita-Gesetz zu überarbeiten.

Der Landesausschuss plädierte dafür, die Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung durch eine kommunale Schutzklausel nach dem Vorbilds Sachsens oder Hessens zu begleiten. Es bestehe die Gefahr, dass andernfalls zu Lasten der Kommunen konsolidiert werde, erläuterte Geschäftsführer Jens Graf. Fast alle Fraktionen betonten wie Ingo Senftleben (CDU-Fraktion), nicht auf Kosten der Kommunen sparen zu wollen, lehnt aber eine Verfassungsregelung ab. Axel Vogel (Bündnis90/DIE GRÜNEN) betonte, dass es nicht beabsichtigt sei, dass die Kommunen unter der Schuldenbremse leiden. Auch Ralf Christoffers (DIE LINKE) war der Meinung, dass sichergestellt sein müsse, dass die Kommunen nicht unter der Schuldenbremse leiden. Er gehe zudem davon aus, dass die zukünftigen Auswirkungen der Schuldenbremse noch nicht absehbar seien. Gastexperte Dr. Jürgen Dieter plädierte ebenfalls für die Ergänzung wie in Hessen. Der Landtag könne sich so davor schützen, auf die Kommunen zurückgreifen zu müssen. Björn Lüttmann (SPD) betonte, dass eine Meinungsbildung der SPD-Fraktion noch nicht abgeschlossen sei. Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung entsprechende der Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes wurde von den Fraktionen unterstützt und in Aussicht gestellt.

Das auslaufende Standarderprobungsgesetz war ein weiterer zentraler Tagesordnungspunkt der Klausurtagung. Seit 2007 erproben zahlreiche Städte und Gemeinden in Brandenburg den Vollzug von Aufgaben nach dem Straßenverkehrsrecht. Aus Sicht der wahrnehmenden Städte und Gemeinden hat sich Aufgabenübertragung sehr bewährt, da bürgernäher und schneller sachgerecht entschieden werden konnte. Der Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg betonte folglich erneut die Notwendigkeit einer Verlängerung des Gesetzes und bat die anwesenden Vorsitzenden der im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen um eine Verlängerung der Wahrnehmung von Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde durch kreisangehörige Städte und Gemeinden noch in dieser Wahlperiode zu ermöglichen. Präsident Dr. Hermann plädierte zusätzlich dafür, dass die Aufgabenübertragung gesetzlich festgeschrieben wird. Gleichzeitig warnte er vor der Gefahr, dass falls die Erprobungsphase nicht bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode verlängert wird, es kaum noch möglich sei, ein entsprechendes Gesetz in der Zukunft zu erlassen. Björn Lüttmann (SPD) befürwortete eine Verlängerung des Gesetzes und betonte, dass eine entsprechende Regelung bis Ende dieses Jahres beschlossen werden müsse. Obwohl grundsätzlich befürwortend, zeigte sich Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) in Anbetracht der Vielzahl anstehender Anhörungen skeptisch in Bezug auf eine schnelle Verlängerung. Im Gegensatz dazu stellte Ingo Senftleben (CDU) in Aussicht, die Verlängerung noch in dieser Legislaturperiode anzugehen und eine Initiative zu starten. Ebenfalls Zuspruch kam von Ralf Christoffers (DIE LINKE) indem er sagte: „Wir finden das auch wichtig und unterstützen das!“

Eine gesetzliche Integrationspauschale auch unmittelbar für Städte und Gemeinden befürwortete Vizepräsident Thomas Zenker, Bürgermeister von Großräschen. Er wies darauf hin, dass die Fördergelder im Landesaufnahmegesetz ausschließlich an Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind. Vizepräsident Zenker befürwortete einen gewissen Prozentsatz unmittelbar auch an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszureichen. Diese unternehmen große Integrationsanstrengungen und beschäftige dafür auch eigenes Personal. Björn Lüttmann (SPD) wies darauf hin, dass dieses Thema innerhalb der Koalition kein einfaches sei, man aber dennoch dabei sei, eine Regelung zu treffen. Ralf Christoffers (DIE LINKE) stellte dennoch eine zeitnahe Einigung in Aussicht. Ingo Senftleben (CDU) unterstützte die Forderungen des Landesausschusses grundsätzlich. Er wies darauf hin, dass seine Partei vor längerer Zeit einen eigenen Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht habe. Darin seien auch Leistungen unmittelbar an die Städte und Gemeinden vorgesehen. Bei der Frage der Rückführung warnte Senftleben allerdings davor, dass man es nicht schaffen werde, innerhalb der Bevölkerung Akzeptanz zu schaffen, wenn man sich nicht landesweit einheitlich über Rückführungen einige. Ralf Christoffers (DIE LINKE) erinnerte dazu an eine Einigung in der Koalition. Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) sieht das Problem einer finanziellen Regelung für kreisangehörige Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Funktionalreform. Ohne eine solche halte sie eine gesetzliche Änderung halte sie deshalb für unrealistisch.

Der Wegfall der Straßenbaubeiträge war ebenfalls Gegenstand der Aussprache. Am 26. März 2019 wurde von der Regierungskoalition ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge im Landtag eingebracht. Das Präsidium hatte begrüßt, dass darin eine Kompensationspflicht des Landes für den Wegfall der Straßenbaubeiträge anerkannt wird. Gleichzeitig wies Geschäftsführer Graf darauf hin, dass die für die Auszahlung der Kompensation erforderliche Rechtsverordnung mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vonnöten sei. Ralf Christoffers (DIE LINK) und Björn Lüttmann (SPD) befürworten die Forderung der Rechtsverordnung und stellten ein zeitnahes Inkrafttreten in Aussicht. Björn Lüttmann (SPD) geht davon aus, dass die Kommunen und Anlieger dauerhaft vom neuen Gesetz profitieren - im Gegensatz zum Landeshaushalt. Auch Ingo Senftleben (CDU) bekräftigte das Vorhaben, die Rechtsverordnung rechtzeitig in Kraft treten zu lassen. Mit dem Gesetz wolle man den Bürger entlasten und gleichzeitig eine enge Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund pflegen. Entgegen der im Gesetzesentwurf veranschlagten Pauschale von 30 Mio € geht Senftleben von erheblichen Mehrkosten aus. Demnach müsse das Land den Kommunen 50 Mio € zur Verfügung stellen, um den Finanzbedarf zu decken. Des Weiteren sprach er sich für die seinerzeitige Forderung des Präsidiums aus, den Stichtag, zu dem Straßenbaubeiträge wegfallen auf den 1. Januar 2018 zurückzuführen. Mit Sorge äußerte sich Beeskows Bürgermeister Frank Steffen. Er befürchte den Verlust der kommunalen Selbstverwaltung. Von den Teilnehmern wurden die zu erwartenden Abgrenzungsprobleme angesprochen: So zum Erschließungsbeitragsrecht oder zur Frage, wie die gemeindliche Straßenlänge ermittelt wird, auf die die Pauschale abstellt.

Dass die Gebietsreform auch in der kommenden Legislaturperiode ein Thema sein werde, wiesen die Fraktionsspitzen zurück. Die Kreisgebietsreform sei gescheitert und eine neue Strukturdiskussion werde in der kommenden Periode kein Thema sein.


Im allgemeinen Teil der Klausurtagung befasste sich der Landesausschuss auch mit dem Dauerthema Kreisumlage: Direktor Dr. Jürgen Dieter vom Hessischen Städtetag lieferte einen juristischen Einblick und eine juristische Einordnung der Thematik. Dabei stellte er die grundsätzliche Gleichstellung des Finanzbedarfes der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit denen der Landkreise heraus. Er betonte, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Erhebung der Kreisumlage durch den Landkreis stärker einbezogen werden müssten. Kritisch beurteilte er die sogenannte Verwendung von Mitteln aus der Kreisumlage in Form von Kreisentwicklungsbudgets. Einführend hatte Thomas Szodruch, Referent für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, die Entwicklung der Kreisumlagen innerhalb der letzten Jahre erläutert. 
Zudem hatten Oberbürgermeister Holger Kelch (Stadt Cottbus) und Referatsleiterin Silke Kühlewind über den Stand der Vorbereitung der Gründung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg informiert. Nach den drei Informationsveranstaltungen des letzten Jahres soll jetzt in einer Veranstaltung in Wandlitz mit den Kommunen, die eine Interessenbekundung abgegeben hatten, ein Satzungsentwurf erörtert werden. Verschiedene Vorschläge seien aufgegriffen worden. Der Verband soll zum 1. Januar 2020 gegründet werden.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung hatte der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Erich Pfeffer über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und damit im Zusammenhang stehende Herausforderungen gesprochen. Minister des Innern und für Kommunales, Karl-Heinz Schröter sprach zu Fragen der Inneren Sicherheit.


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