Aktuelle Corona-Lage (Dezember 2021)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 6. Dezember 2021.

  1. Die Entwicklung des Pandemiegeschehens der „vierten Welle“ wird mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Die intensivmedizinischen Kapazitäten stehen dicht an der Grenze der Belastbarkeit. Die hohen Inzidenzwerte lassen weiter steigende Zahlen intensivmedizinisch zu behandelnder Patientinnen und Patienten unausweichlich erscheinen.
     
  2. Die jüngsten Eindämmungsmaßnahmen haben diesen Trend bislang nicht stoppen können. Insbesondere in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen liegen die zum Teil in einzelnen Landkreisen 3000 übersteigenden 7-Tage-Inzidenzen um ein Mehrfaches über denen Erwachsener.
     
  3. Zentrales Instrument zur Eingrenzung der Pandemie bleibt eine Forcierung des Impfens und eine Steigerung der Impfquoten. Zwar hat weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung vollständigen Impfschutz erlangt. Nachdem im Spätsommer allerdings von einem nicht unerheblichen Teil der Menschen die Impfangebote nicht in Anspruch genommen wurden, kann jetzt der vor dem Hintergrund des dramatischen Infektionsgeschehens sprunghaft gewachsene Bedarf nicht mehr befriedigt werden.
     
  4. Vor diesem Hintergrund werden die Vereinbarungen des letzten Brandenburger Impfgipfels ausdrücklich begrüßt. Dabei hatte sich die, im Frühjahr und Sommer auf eine Schließung der Impfzentren drängende, niedergelassene Ärzteschaft verpflichtet, wöchentlich rund 100.000 Impfungen zu verabreichen. Kreisfreie Städte, Landkreise, Krankenhäuser und andere kommunale Einrichtungen hatten ein ergänzendes Angebot von etwa 60.000 Impfungen pro Woche in Aussicht gestellt. Erstmalig hat die Landesregierung auch gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden eine Kostenübernahmezusage für deren Impfangebote flankierende Leistungen abgegeben. Dies ist zeitnah umzusetzen.
     
  5. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisiert, dass die innerhalb kürzester Zeit von den Kommunen geschaffenen zusätzlichen Impfinfrastrukturen und niederschwelligen Angebote vielerorts nicht zum Einsatz kommen können und sogar Termine abgesagt werden müssen, weil es an dem erforderlichen Impfstoff fehlt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet von Bund und Land, dass die von dort eingeforderten zusätzlichen Impfkapazitäten auch verlässlich und planvoll mit den notwendigen Impfstoffen beliefert werden. Für Brandenburg wird wegen der im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Infektionsrate zudem ein zusätzliches Budget eingefordert.
     
  6. Die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder wird in der Erwartung begrüßt, dass damit auch die sehr hohen Inzidenten eingegrenzt und zurückgeführt werden können. In diesem Zusammenhang wird von der Landesregierung eine aktive Steuerung des Impfgeschehens in dieser Altersgruppe erwartet. Eine wichtige Rolle kann dabei auch die Schulverwaltung spielen.
     
  7. Von der Landesregierung wird eine klare Steuerung und stringente proaktive öffentliche Kommunikation erwartet. Die Bevölkerung erwartet zurecht verlässliche Informationen über Impfangebote aller, die niedergelassene Ärzteschaft mit umfassenden Ebenen, zeitgemäße Terminbuchungsinstrumente und ein landesweites Informationsportal. Stundenlanges, vielfach erfolgloses Warten in Schlangen auf spontane Impfangebote wecken nicht hilfreiche Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Staates.
     
  8. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist offen für eine Testpflicht in Kindertagesstätten. Hierfür wäre eine Verankerung in der Eindämmungsverordnung erforderlich. Die Maßnahme setzt allerdings voraus, dass ausreichend geeignete zur Tests zur Verfügung stehen. Wenn eine verpflichtende Testpflicht absehbar ist, erwartet der Städte- und Gemeindebund eine zentrale Beschaffung.
     
  9. Der Städte- und Gemendebund zeigt sich für eine allgemeine Impfpflicht von Erwachsenen offen. Dabei muß sichergestellt sein, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und weitere Vollzugsfragen geklärt sind.

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