Mitteilungen 03/2015, Seite 92, Nr. 64

Minister des Innern erläutert Ausschuss für Inneres und Kommunales Stand der Vorbereitung der Verwaltungsstrukturreform

Den Stand der Vorbereitung der Verwaltung- und Kreisgebietsreform sowie weiterer Reformen in der Landesverwaltung erläuterte der Minister des Innern, Karl-Heinz Schröter (SPD), dem Ausschuss für Inneres und für Kommunales des Landtages Brandenburg am 12. März 2015.

In der Landesregierung werde der Entwurf des Leitbildes vorbereitet. Er erinnerte daran, dass das Kabinett bereits einen „Fahrplan“ verabschiedet habe (vgl. Mitt. StGB Bbg. 2015, S. 54). Die Abstimmungen auf Ebene der Abteilungsleiter der Ministerien seien weitgehend abgeschlossen. Grundlage für die Erörterung zu Kommunalisierung von Aufgaben sei der Abschlussbericht der Enquetekommission 5/2. Herangezogen werde auch das so genannte „Bogumil-Gutachten“. Bei den Gesprächen ging es insbesondere um Aufgaben der Landesverwaltung, die auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden sollten. Dies werde als Funktionalreform I bezeichnet. Die so genannte Funktionalreform II betreffe die Aufgaben, die von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter verlagert werden sollten. In einigen Punkten habe mit den Ressorts bereits Konsens erzielt werden können. Der Entwurf des Leitbildes solle von der Landesregierung dem Landtag Brandenburg noch vor der Sommerpause zugeleitet werden.

Das zweite Halbjahr 2015 werde von der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Leitbildes geprägt sein, erläuterte der Minister dem Ausschuss. Er kündigte an, zusammen mit den Mitarbeitern des Ministeriums des Innern in allen 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten den Entwurf des Leitbildes in Diskussionsforen vorzustellen.

Auf die Frage der Abgeordneten Barbara Richstein (Fraktion der CDU), ob zunächst Eckpunkte einer Funktionalreform geklärt und anschließend gesondert über Gebietsstrukturen diskutiert werde, erläuterte der Minister, der Umfang der Funktionalreform I werde die Grundlage für weitere Überlegungen hinsichtlich der Höhe von Einwohnerzahlen bilden. In diesem Zusammenhang sei auch die Frage von Einkreisungen zu sehen. Die kreisfreien Städte erfüllten nach seiner Meinung - abgesehen von der Ausnahme Potsdam - die Voraussetzungen der Kreisgebietsreform 1993 schon lange nicht mehr. Die kreisfreien Städte seien schon jetzt nicht in der Lage, ihre Aufgaben sach- und fachgerecht wahrzunehmen.

Auf die Frage der Abgeordneten Iris Schülzke (BvB/Freie Wähler) nach Aufgaben, die auf von der kreislichen die gemeindliche Ebene übertragen werden könnten und wie die Finanzierung geplant sei, erläuterte der Minister, dass die Grundlagen durch den Landtagsbeschluss gelegt worden seien. In zwei Monaten werde es einen konkreten Kanon von Aufgaben geben, über deren Übertragung diskutiert werden solle. Letztlich werde der Landtag durch seinen Beschluss über das Leitbild auch über die Reichweite der Kommunalisierung von Aufgaben zu entscheiden haben.

Auf Nachfrage der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), die im Entwurf des Doppelhaushaltes keine Mittel zur Vorbereitung bzw. zur Umsetzung der Reform gefunden hatte, erläuterte der Minister, für freiwillige Zusammenschlüsse sei im Haushaltsentwurf ein Betrag vorgesehen. Die weitere Finanzierung der Verwaltungsstrukturreform einschließlich einer Entschuldung hoch verschuldete kreisfreier Städte und Landkreise werde erst im Haushalt 2017/2018 veranschlagt werden. Hinweise seien im Koalitionsvertrag zu finden. Dieser sei insoweit eine gute Grundlage.

Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg (DIE LINKE) ergänzte die Ausführungen des Ministers dahingehend, dass der Beschluss des Landtages zur Leitbildentwicklung den Rahmen des künftigen Leitbildes abgesteckt habe. Darin sei auch zu finden, was im Leitbild zu stehen habe. Es bestehe ein sehr enger Zusammenhang zwischen den Aufgaben und den künftigen Verwaltungsstrukturen. Im Gegensatz zu früheren Reformen, in denen es bei einer Ankündigung einer Funktionalreform geblieben sei, sei dies jetzt anders. Über das Leitbild solle ein offener Diskussionsprozess geführt werden, betonte Dr. Scharfenberg. Probleme müssten vor Ort erfragt werden. Erst anschließend könne es zu einer Entscheidung kommen. Grundlage sei für alles der Abschlussbericht der Enquetekommission. Der Minister wiederholte, dass zunächst die zu übertragenden Aufgaben ermittelt werden müssten. Daraus seien Verwaltungsstrukturen abzuleiten. Er machte ferner deutlich, dass er für eine Funktionalreform II in dieser Wahlperiode kaum Raum sehe. In vergrößerten Landkreisen könnten Aufgaben nur auf vergrößerte Gemeindeverwaltungen abgegeben werden.

Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg erinnerte ergänzend: Eine allgemeine Gemeindegebietsreform sei im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Daher sei auch kein Raum für eine Freiwilligkeitsphase. Dies solle auch nicht öffentlich in Frage gestellt werden.

Jens Graf, Referatsleiter

Az: 011-00

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