Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Brandenburg nach Landesrecht zuständigen Behörden

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 16. Mai 2022.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt, dass nach Inkrafttreten der Mietspiegelreform des Bundes im Land Brandenburg die Zuständigkeit zum Erlass oder zur Anerkennung von Mietspiegeln eine gemeindliche Aufgabe bleibt oder wird.
     
  2. Eine Übertragung als Selbstverwaltungsaufgabe wird unterstützt. Auch in der Rechtsverordnung ist klarzustellen, ab welcher Einwohnerzahl eine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels besteht. Das strikte Konnexitätsprinzip der Landesverfassung bleibt zu berücksichtigen.

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