Mitteilungen 10-11/2011, Seite 328, Nr. 191

5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Am 21. Oktober 2011 trafen sich die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu ihrer 5. Sitzung in der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in Potsdam. Auf der Tagesordnung standen die Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz, der Entwurf des Behindertenpolitischen Maßnahmepaketes für das Land Brandenburg sowie der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, die Neustrukturierung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.

Zur Einführung und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII oder BKGG tauschten die Mitglieder des Ausschusses ihre Erfahrungen aus. Nach Einschätzung des Ausschusses läuft die Umsetzung in den Kommunen sehr unterschiedlich und es sind noch viele Fragen zu klären. Bereits bei den Begrifflichkeiten gäbe es vielfach unterschiedliche Verständnisse, so dass zwischen den kommunalen Trägern der Grundsicherung weitere aufklärende Gespräche notwendig seien, aber auch zwischen den kommunalen Trägern der Grundsicherung und den Leistungsanbietern müssten viele Fragen zur Leistung oder zum Verfahren noch geklärt werden. Je nach Landkreis seien auch dringlich weitere Gespräche zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Ämtern notwendig. Ein übergreifender Erfahrungsaustausch zwischen Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden sei notwendig.

In der Umsetzung stellt sich der bei den Anbietern entstehende Verwaltungsaufwand als größte Hürde dar. Wenn hierfür kein Sachkostenanteil gewährt würde, hätten beispielsweise erste Caterer ihre Verträge mit den Schulträgern oder Trägern von Kindertagesstätten gekündigt. Es wurde in Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Frage nachgegangen, ob es in Kindertagesstätten eine einheitliche oder durchschnittliche Höhe des Essensgeldes gibt, das nach dem Kindertagesstättengesetz durch Eltern für die Versorgung mit Mittagessen zu zahlen ist. Diese Frage wurde verneint. Das Essensgeld variiert von Kindertagesstätte zu Kindertagesstätte. Für kommunale Träger gibt es zudem keine Veranlassung, ein Essensgeld in gleicher Höhe zu nehmen wie die Nachbargemeinde, weshalb kreisweite Listen zur Höhe der verschiedenen Essensgelder verschiedener Kindertagesstätten irreführend sind.

Zur Diskussion über den Entwurf des Behindertenpolitischen Maßnahmepaketes für das Land Brandenburg begrüßte die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Amtsdirektorin Lange (Amt Meyenburg), den Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg, Herrn Dusel.

Der Entwurf des Behindertenpolitischen Maßnahmepaketes für das Land Brandenburg soll den Weg ebnen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006. Es enthält Visionen, Ziele und Grundsätze und will einen wichtigen Impuls hin zu einer inklusiven Gesellschaft geben.

Das Behindertenpolitische Maßnahmepaket gliedert sich wie folgt.

I. Einleitung
II. Visionen, Ziele und Grundsätze des behindertenpolitischen  
     Maßnahmepaketes
III. Umsetzungsstrukturen – Koordinierung und Anlaufstelle, 
      Einbeziehung weiterer Akteure
IV. Handlungsfelder des behindertenpolitischen Maßnahmepaketes
     1 Handlungsfeld „Erziehung und Bildung“
     1.1 Erziehung und Bildung im Vorschulalter
     1.2 Erziehung und Bildung in der Schule
     1.3 Studium und Ausbildung an Hochschulen
     2 Handlungsfeld „Teilhabe am Arbeitsleben“
     3 Handlungsfeld „Inklusiver Sozialraum“
     4 Handlungsfeld „Barrierefreiheit: Mobilität, Kommunikation,             
        Information“
     5 Handlungsfeld „Gesundheit und Pflege“
     6 Handlungsfeld „Kultur, Freizeit, Sport“
     7 Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und          
        Schutzrechte“
     8 Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung, Partizipation und  
        Interessenvertretung“.

Das Maßnahmepaket sieht über 80 Seiten zahlreiche Maßnahmen vor, die der Sensibilisierung der Bevölkerung und der Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung dienen, mit denen sich Ressorts der Landesregierung bei Dritten dafür einsetzen wollen, dass diese Belange von Menschen mit Behinderungen besser berücksichtigen. So werden in der Rubrik „Zuständigkeit“ zumeist Ressorts der Landesregierung genannt, nach dem Gesetz zuständig sind jedoch häufig die Kommunen. In der Rubrik Finanzierung heißt es zumeist, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel oder „keine zusätzlichen Kosten“. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat am 19. September 2011 eine kritische Stellungnahme abgegeben. Die weitere Zeitplanung des Ministeriums sieht vor, dass am 3. Dezember 2011 das Maßnahmepaket verabschiedet wird.

Herr Dusel blickte zunächst auf die mannigfachen Leistungen von Verbänden, Trägern, Kommunen und auch des Landes zurück, mit denen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in den zurückliegenden 20 Jahren äußerst positiv entwickelt worden sei. Es gelte, im Lichte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Infrastruktur weiterzuentwickeln, so dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne weiteres genutzt werden könne. Nicht der Mensch mit Behinderungen müsse seine Fähigkeiten der Infrastruktur und der Umwelt anpassen, um in dieser leben zu können, sondern die Gesellschaft und die Umwelt müssten derart gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sich ohne weitere Anpassungszwänge in ihr zurechtfänden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie habe vom Landtag Brandenburg den Auftrag erhalten, ein Behindertenpolitisches Maßnahmepaket zu entwerfen. Insgesamt sei zu dem Entwurf positiv zu bemerken, dass er sehr viele konkrete Maßnahmen enthalte und sich nicht in allgemeinen Formulierungen erschöpfe. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen darauf hin, dass zahlreiche Maßnahmen zu Lasten der Kommunen gingen, das Land Brandenburg mache hier Versprechungen, die letztlich durch die Städte und Gemeinden einzulösen seien. Tatsächlich könnten Städte, Gemeinden und Ämter die geforderten Leistungen, soweit sie selbst überhaupt zuständig sind, nicht von heute auf morgen erbringen. Da das Land Brandenburg ausweislich des Behindertenpolitischen Maßnahmepaketes nicht bereit sei, für die damit verbundenen Folgekosten aufzukommen, gerate die Inklusion in Brandenburg zu einem bloßen Lippenbekenntnis. Wenn das Konnexitätsprinzip als Schutzmechanismus für die Kommunen durch das Behindertenpolitische Maßnahmepaket bzw. das Ausbleiben von Gesetzen ausgehebelt werde, sei eine gelingende Inklusion der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und auch der erwachsenen Menschen mit Behinderungen in Gefahr. Wer Inklusion wolle, der müsse auch Geld in die Hand nehmen. Insofern sieht der Ausschuss das Behindertenpolitische Maßnahmepaket äußerst kritisch.

Im Vergleich zu dem Entwurf des Behindertenpolitischen Maßnahmepaketes, das letztlich eine politische Willenserklärung des Landes Brandenburg darstelle und mit dem politischer Druck auf die Kommunen ausgeübt werde, sei der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes weitaus gravierender. Das Gesetz sei für die Kommunen aber insoweit fassbarer, so Frau Amtsdirektorin Lange, als dass gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt werden könne. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie hat im September 2011 dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die Geschäftstelle hat zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen und hält den Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen für verfassungswidrig. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg vom 20. März 2003 soll zum einen in seinem Geltungsbereich erweitert werden auf Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie deren Einrichtungen. Darüber hinaus sollen die Städte, Gemeinden und Ämter Verpflichtungen eingehen, wie den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Landesverbänden von Menschen mit Behinderungen oder sie sollen einer Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten unterliegen. Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene Instrumente eingeführt, mit denen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte aus dem Gesetzentwurf sowohl verfahrensrechtlich als auch prozessrechtlich gegenüber den Kommunen verfolgen können. Eine Kostenerstattung gemäß dem strikten Konnexitätsprinzip der Landesverfassung ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der derzeitige Gesetzentwurf enthält keine Aussagen zur Finanzierung der neuen Aufgaben.

Herr Dusel führte zunächst aus, dass derzeit im Ministerium die eingegangenen unterschiedlichen Stellungnahmen von Verbänden gesichtet und ausgewertet würden. Auch werde mit den anderen Ressorts der Landesregierung die Abstimmung gesucht. Wann das Gesetz verabschiedet werde, stünde derzeit noch nicht fest. Da die Menschen in den Städten und Gemeinden lebten, sei es wichtig, dass das brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz auf die Kommunen ausgedehnt werde. Er begründete dies damit, dass in anderen Ländern die dortigen Gesetze auf die Kommunen anwendbar seien. Er meinte, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewähre dem Einzelnen subjektive öffentliche Rechte und gelte unmittelbar für die Kommunen. Dem widersprachen die Mitglieder des Ausschusses. Sie wiesen darauf hin, dass die grundsätzlichen Zielvorstellungen sowohl der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch des Landesbehindertenbeauftragten durch die Städte und Gemeinden und auch durch die Mitglieder des Ausschusses geteilt würden. Insofern säßen die Kommunen und das Land in einem gemeinsamen Boot und es gelte, die Entwicklung voranzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehme das Land die Kommunen aber nicht mit. Das Land erkläre nicht, wie die Kommunen die Umsetzung des Gesetzes in der Realität schaffen sollten. Mit dem Gesetz würde eine Verbindlichkeit geschaffen, von der nicht abgewichen werden könne. Das Land Brandenburg solle sagen, welche Aufgaben die Kommunen stattdessen nicht erledigen sollten. Der Ausschuss forderte die Landesregierung auf, mehr Vertrauen in die Kommunen zu haben. Bereits in der Vergangenheit hätten Städte und Gemeinden in Abwägung aller Interessen zahlreiche Einrichtungen und Dienste geschaffen, um Menschen mit Behinderungen die inklusive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wenn jetzt das Land mit dem Gesetzentwurf neue subjektive öffentliche Rechte für die Menschen mit Behinderungen einführe, könnten Abwägungen vor Ort, welches Problem in der Gemeinde als erstes einer Lösung zugeführt werden solle, nicht mehr stattfinden, da immer die Rechte von Menschen mit Behinderungen prioritär zu bedienen seien. Das Land solle sagen, wie die Kommunen dann ihren übrigen Aufgaben nachgehen sollten. Es wurde hinterfragt, warum das Land nicht im Konsens mit den Kommunen handeln könne. Auch das Land selbst werde seinem Auftrag aus der Landesverfassung, im gesamten Land für gleichwertige Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, nicht gerecht. Das Land selbst konzentriere sich mit seiner Fördermittelpolitik auf wenige Städte in Brandenburg. Von den Kommunen werde aber verlangt, dass sie ihre komplette Infrastruktur ständig den neuesten technischen Normen anpassten, obwohl ihre Finanzlage desaströs sei und angesichts der demografischen Entwicklung sich nicht verbessern würde.

Frau Amtsdirektorin Lange dankte Herrn Dusel für das Gespräch und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen erfahren werde.

Die stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Gordes, informierte über die Absichten der Bundesagentur für Arbeit zur Neustrukturierung und Neuorganisation innerhalb der BA. Die Agenturen für Arbeit sollen in ihren Zuschnitten an die Landkreise und kreisfreien Städte angepasst werden und es soll in jedem Bundesland am Sitz der Landesregierung eine Regionaldirektion geben, um durch eine verbesserte Zusammenarbeit besser auf den lokalen Arbeitsmarkt reagieren zu können. Herr Amtsdirektor Kleine, Amt Unterspreewald, berichtete aus dem Landkreis Dahme-Spreewald und die dortigen Diskussionen zur Zuordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Agentur für Arbeit Cottbus.

Der Ausschuss befasste sich im Weiteren mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die aktive Arbeitsmarktpolitik durch einfachere, transparentere und übersichtlichere Arbeitsmarktinstrumente optimieren und dabei insbesondere die Haushaltsmittel begrenzen. Die dezentralen Entscheidungskompetenzen der Träger der Grundsicherung und der Agenturen für Arbeit sollten gestärkt werden. Verschiedene Arbeitsmarktinstrumente werden mit dem Gesetzentwurf zu neuen Leistungen zusammengefasst. Im Ausschuss wurde die Befürchtung geäußert, dass insbesondere Langzeitarbeitslose aufgrund des Gesetzes auf der Strecke blieben. Bereits jetzt sei festzustellen, dass aufgrund der Kürzung des Eingliederungstitels bei den Agenturen für Arbeit Maßnahmen der Beschäftigungsförderung gar nicht mehr möglich seien. Die Agenturen für Arbeit konzentrierten sich allein darauf, so genannte marktnahe Kunden in Arbeit zu vermitteln. Es zählten nur noch die Statistiken und die Kennzahlen, damit die Agenturen für Arbeit ihre Zielvereinbarungen einhalten könnten. Diese Entwicklung sei aus Sicht der Kommunen sehr gefährlich. Es wird befürchtet, dass öffentlich geförderte Beschäftigung und generell Maßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen in die Zuständigkeit der Kommunen abgedrängt werden und sich die Bundesagentur für Arbeit schwerpunktmäßig auf das SGB III konzentrieren wird. Die Geschäftsstelle wurde gebeten, das Problem an die Bundesverbände und die Landesregierung heranzutragen.

Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses soll am 11. Mai 2012 sein.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 004-10

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