Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 09. August 2021.

  1. Das Präsidium begrüßt die Aktivitäten des Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) zum Aufbau einer E-Government-Infrastruktur in Form eines Kommunalportals „Kommune365“ unter Einbindung der IT-Basiskomponenten des Landes Brandenburg für die gemeinsame Umsetzung von E-Government und Onlinezugangsgesetz (OZG). Es begrüßt und erwartet, dass künftig die Auftritte der einzelnen Städte, Gemeinden und Ämter erster Zugang auch zu den digitalen Leistungen ausgestaltet und fortentwickelt werden. Die einzelnen Städte, Gemeinden und Ämter müssen auch in einer Digitalen Verwaltung nicht nur für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar sein.
     
  2. Das Präsidium bittet die Geschäftsstelle, regelmäßig über die Planungen und Aufbau des Kommunalportals „Kommune365“ unter Einbindung von Formularen für die online-Verwaltungsdienstleistungen sowie weiterer IT-Basiskomponenten des Landes Brandenburg zu informieren.
     
  3. Das Präsidium spricht sich für eine substanzielle finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg auch zum Aufbau des Kommunalportals „Kommune365“ aus. In den kommunalen Haushalten sind derzeit in aller Regel keine hinreichenden Personal- und Sachmittel für die Umsetzung des OZG eingestellt oder einstellbar. Gleiches gilt für die Finanzplanung.

 

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