Mitteilungen 06/2017, Seite 238, Nr. 87

Ansatz einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg gescheitert

(Potsdam) Der Ansatz einer umfassenden Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg muss mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen als gescheitert angesehen werden, erklärte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Das anfängliche Ziel, gerade auch Aufgaben der Landesverwaltung zu dezentralisieren, konnte innerhalb der Landesregierung offenkundig nicht durchgesetzt werden. Übrig geblieben seien etwa 400 Stellen, davon 325 aus der Landesforstverwaltung und 60 des schulpsychologischen Dienstes, welche auf die kommunale Ebene gehen sollen.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kreisreform werde jetzt mit Schwarzmalerei bei Landeseinnahmen und einer Bevölkerungsprognose gerechtfertigt, die vielerorts schon überholt sei. Ohne eine umfassende Funktionalreform sei die Anhebung der Mindesteinwohnerzahlen für Landkreise und kreisfreie Städte nicht sachlich begründbar.
Böttcher erinnerte zudem daran, dass der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 auf die Anhebung der Personalbedarfsplanung des Landes von ursprünglich 40.000 (für 2019) auf mittlerweile 46.729 (2019) hingewiesen habe. Damit habe die Landesregierung ihre ursprünglichen Zielzahlen um mehr als 6.700 Stellen angehoben.

Hinzu komme – so Böttcher, dass das Land Brandenburg nach den beschlossenen Entwürfen über eine besonders inhomogene Kreisstruktur verfügen werde. Während im Norden des Landes zwei Landkreise mit mehr als 4.500 Quadratkilometern gebildet werden, wiesen acht Landkreise zwischen 1.800 und rd. 2.400 Quadratkilometern auf. Von den 291 Landkreisen in der Bundesrepublik Deutschland seien bislang lediglich zwei Kreise größer als 4.000 Quadratkilometer und weitere vier größer als 3.000 Quadratkilometer, darunter auch der jetzige Landkreis Uckermark. Von diesen sechs Landkreisen liegen fünf im Land Mecklenburg-Vorpommern, deren Kreisreformergebnisse allgemein kritisch gesehen werde.
 
Die im Leitbild vom Landtag geforderte Stärkung der oberzentralen Funktion von Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus sei – so Böttcher - nicht erkennbar. Anders als in Thüringen – wo zuletzt alle vier kreisfreien Städte erhalten bleiben sollen, sei die Kreissitzfrage in Brandenburg von der gebietlichen Neugliederung abgekoppelt. Für die Beurteilung, ob eine oberzentrale Funktion gestärkt werde, sei Kenntnis über den Umfang von Behördenarbeitsplätzen unverzichtbar.

Jens Graf, Referatsleiter (Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. Juni 2017)

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