Mitteilungen 08/2016, Seite 352, Nr. 153

Unzureichende Landesfinanzierung für das novellierte Sorben/Wenden-Gesetz

Im Zuge der Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes war intensiv über die erforderliche finanzielle Ausstattung der Städte, Gemeinden und Ämter im angestammten Siedlungsgebiet diskutiert worden.

Im Ergebnis verabschiedete der Landtag Brandenburg eine Regelung zur Kostenerstattung in § 13 a SWG, wonach das Land den Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet für den mit der Anwendung dieses Gesetzes verbundenen höheren Aufwand einen finanziellen Ausgleich gewährt. Die Vorschrift sieht die Erstattung des Verwaltungsaufwandes vor, der durch die Verwendung der niedersorbischen Sprache (§ 8) entsteht. Sie sieht weiterhin die Erstattung des Aufwandes  für die zweisprachige Beschriftung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortstafeln (§ 11) vor. Zugleich ermächtigte der Landtag das für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zuständige Mitglied der Landesregierung, im Benehmen mit dem für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zuständigen Ausschuss des Landtages und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden das Nähere zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Prüfung und Zahlung eines aufwandsabhängigen Betrages nach § 13a durch Rechtsverordnung zu regeln (§ 13 b Abs. 4 SWG).

Im April 2016 übersandte die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg einen entsprechenden Verordnungsentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg mit der Bitte um Benehmensherstellung. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg war bis zu diesem Zeitpunkt nicht durch das Ministerium beteiligt worden. Auch eine sog. Bedarfsabfrage durch das MWFK aus Juli 2015 war nicht mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg abgestimmt worden bzw. dieser darüber in Kenntnis gesetzt worden. Aus diesem Grund blieb es dem Verband verwehrt, bereits frühzeitg darauf aufmerksam zu machen, dass diese Bedarfsabfrage ungeeignet ist, da sie sich ausschließlich an die Gemeinden wendete, die bereits zum angestammten Siedlungsgebiet gehören.

Der im Verordnungsentwurf abgebildete Kostenausgleich für die kommunalen Mehraufwendungen ist  unvollständig, unpräzise und mit unverhältnismäßig hohem administrativen Aufwand für die Gemeinden verbunden. Die Anforderungen des strikten Konnexitätsprinzips gemäß Art. 97 Abs. 3 Landesverfassung Brandenburg sind nicht erfüllt. Zu diesem Ergebnis gelangte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2016 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages. Einzelheiten können der in diesem Heft wiedergegebenen Stellungnahme entnommen werden.

Unmittelbar nach der Anhörung, an der Verbandsgeschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher teilnahm, hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages das Benehmen – zum Verordnungsentwurf in der Fassung der beigefügten Tischvorlage  - hergestellt. Die grundlegenden Mängel sind durch die darin vorgenommenen kurzfristigen Änderungen des Ministeriums nicht behoben worden.

Damit bleibt die Finanzierung hinter den politischen Ansprüchen zurück. Die Landespolitik lässt die Städte, Gemeinden und Ämter abermals mit der Finanzierung neuer Aufgaben allein und verpaßt die große Chance, im Schulterschluß mit den Gemeinden für eine offensive Sorben/Wenden-Politik einzutreten.

Auch aus diesem Grund verwahren sich die Gemeinden gegen Agitations- und Bevormundungsversuche der Landespolitik bezüglich ihrer Entscheidung über die Zugehörigkeit zum sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 301-00 

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)