Ukraine-Konflikt (März 2022)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 28. März 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt den Aufruf für Frieden und Zusammenhalt des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
     
  2. Viele Vertriebene betreten in Deutschland zuerst Brandenburg. Eine solidarische Verteilung innerhalb Deutschlands und Europas ist geboten. Eine Verteilung innerhalb Deutschlands nach dem Königsteiner Schlüssel ist sachgerecht. Es ist eine leistungsfähige Weiterleitungsstruktur bereits aus den an die Ukraine angrenzenden Staaten für die ankommenden Geflüchteten in andere Bundesländer sowie andere europäische Staaten geboten. Zunächst soll es beim Status nach dem Asylbewerberleistungsgestz bleiben.
     
  3. Städte, Gemeinden und Ämter werden ihren Anteil an der Aufnahme und Integration von aus der Ukraine Geflüchteten leisten. Hierfür bleibt eine maßgebliche finanzielle Beteiligung durch Bund und Land erforderlich. Dies darf nicht offen bleiben. Die erforderlichen Mittel für Integration sind nachhaltig aufzustocken.
     
  4. Innerhalb Brandenburgs sollte bei der Verteilung auch auf vorhandene Wohnraum-, Kinderbetreuungs- und Schulplatzkapazitäten geachtet werden. Mögliche freiwillige Lösungen sind finanziell vom Land zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das Land Brandenburg im Bereich von Schule und Kindertagesstätten realitätsnahe, konkrete und den Herausforderungen angemessene Handlungskonzepte erstellt. Für die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben bedarf es verlässlicher und umfassender Finanzierungskonzepte. Eine Ausfinanzierung der den Kommunen entstehenden Mehrkosten für die Kindertagesbetreung und Beschulung ist zu gewährleisten.
     
  5. Die Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges wird die Kapazitäten in Land und Kommunen weiter anspannen. Sie wird nur gemeinsam bewältigt werden können. Vor dem Hintergrund der anstehenden außerordentlichen Herausforderungen wird auch erwartet, die Prioritäten der bislang geplanten landespolitischen Vorhaben zu überprüfen

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