Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.

  1. Das Präsidium bekräftigt seine Entschließung vom 6. Dezember 2021. Die niederdeutsche Sprache ist Bestandteil der Brandenburgischen Kultur und für Sprecherinnen und Sprecher aber auch für einen Teil der übrigen Bewohnerinnen und Bewohner identitätsstiftend.
     
  2. Es erwartet, dass der neue Art. 34 Abs. 4 LV, wonach das Land die niederdeutsche Sprache schützt und fördert, insbesondere durch stetige finanzielle Förderung und Veranschlagung von Titeln im Landeshaushalt mit Leben erfüllt wird.
     
  3. Ausgangspunkt einer Zuordnung zum niederdeutschen Sprachgebiet muss die bewusste Entscheidung einer Gemeinde sein, sich mit der niederdeutschen Sprache zu identifizieren. Diese legitimiert und manifestiert sich in einem entsprechenden Gremienbeschluss.
     
  4. Die Einführung von Verbandsklagerechten oder neuen Anhörungsrechten, die Einführung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten der Kommunen oder die Verpflichtung der Kommunen, Ansprechpersonen vorzuhalten entsprechen nicht dem Ziel der Landesregierung, Verfahren zu beschleunigen bzw. stellen sich als eine Übertragung neuer Aufgaben auf die Kommunen dar. Insoweit wird die Ermittlung und ein Ausgleich der damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen erwartet.
     
  5. Im Übrigen wird die Stellungnahme an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 9. Juni 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen.

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