Aktuelle Corona-Lage

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 19. April 2021.

  1. Das Präsidium bekräftigt seine Ansicht, dass bundeseinheitlich abgestimmte Maßnahmen ein wesentlicher Baustein der Pandemiebewältigung waren. Es betrachtet auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken das aktuelle Vorhaben zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes jedoch mit der Sorge, dass ein gerichtliches Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens zu einer erheblichen Akzeptanzabnahme beitragen wird. Zudem dürfte die neue Regelungsebene neue Abstimmungs- und Vollzugsprobleme mit Landes- und kommunalen Regelungen aufwerfen.

  2. Das Präsidium betont erneut die Notwendigkeit von Öffnungsperspektiven. Es sieht die Möglichkeit solche verbindlich jenseits von Notbremsen in der Eindämmungsverordnung zu regeln.

  3. Das Präsidium erwartet vom Bund eine spürbare Beschleunigung der Impfstoffbereitstellung und begrüßt flankierende Maßnahmen des Landes. Es erwartet, dass mit Nachdruck darauf hingewirkt wird, bis zum Ende des Sommers jedem Erwachsenen ein Impfangebot zu unterbreiten und eine hohe Durchimpfung zu erreichen.

  4. Das Präsidium dankt den Mitgliedern und den bei ihnen Beschäftigten für die große Bereitschaft, freiwillige Testungen anzubieten und anzunehmen. Bei einer Ausweitung von Testpflichten bittet es die organisatorischen Folgen zu bedenken und abzuwägen. Eine Ausweitung der Testpflicht auf Kinder in der Kindertagesbetreuung wird nicht für geboten angesehen. Bei weiterem Impffortschritt ist eine Gleichstellung geimpfter und negativ getesteter Personen zu prüfen und in den Blick zu nehmen. Das Präsidium begrüßt, dass mit der letzten Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Personen mit vollständigem Impfschutz bereits von der Vorlagepflicht von Testergebnissen befreit wurden.

  5. Bei Berufsgruppen, die bereits die Möglichkeit von Impfungen eingeräumt erhalten haben, sollten Ausweitungen von Testpflichten zunächst zurückgestellt bzw. unter Prüfvorbehalt behandelt werden. 

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