Mitteilungen 03-04/2014, Seite 134, Nr. 78

Erfahrungsbericht: Bundesnetzagentur übt Kritik an kleinteiligen Netzstrukturen

Die Bundesnetzagentur hat sich in einem Erfahrungsbericht zu der Handhabung der Regulierungsvorschriften für den Netzbetrieb im Strom- und Gasbereich kritisch zu den kleinteiligen Netzstrukturen gegenüber der Bundesregierung geäußert. Sie spricht sich darin unter anderem implizit für die Abschaffung der vereinfachten Regulierungsvorgaben für kleine Verteilnetzbetreiber aus, da diese dem vorrangigen Ziel der Effizienzsteigerung entgegenlaufen würden. Auch Rekommunalisierungsbestrebungen seien vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen. Aus kommunaler Sicht sind die Entlastungen kleinerer Netzbetreiber zwingend beizubehalten, insbesondere um den dringend erforderlichen Ausbau der dezentralen Netzstrukturen in der Energiewende nicht zurückzuwerfen.

Hintergrund

Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung zwei Jahre nach der erstmaligen Bestimmung von Netzzugangsentgelten in der Anreizregulierung einen Bericht über die Erfahrungen damit vorzulegen. Der Erfahrungsbericht ist eine Darstellung der Prozesse und Erfahrungen, die bei der operativen Abwicklung der sog. „Anreizregulierung“ zwischen den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur gemacht wurden. Die Anreizregulierungsverordnung dient als Grundlage für die Ermittlung von Netzentgelten und ist damit Teil des regulatorischen Rahmens auch für kommunale Netzbetreiber. Ziel der Berichterstattung ist es, eine Einschätzung der Bundesnetzagentur darüber einzuholen, ob das System der Anreizregulierung in seiner durch den gesetzlichen Rahmen sowie durch die regulatorische Praxis bestimmte Form heute noch praktikabel und effektiv ist. In Abgrenzung zu dem Evaluierungsbericht zur Anreizregulierungsverordnung, der parallel hierzu erfolgt, sieht der Bericht weder eine umfassende Bewertung zum „Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf“ des Systems der Anreizregulierung noch zur „Rückwirkung auf das Investitionsverhalten“ vor.

Wesentliche Aussagen

Die Bundesnetzagentur spricht sich unter anderem implizit für die Abschaffung des vereinfachten Verfahrens und der De-Minimis-Regeln für kleine Verteilnetzbetreiber. Diese befreien die Verteilnetzbetreiber u. a. von der Pflicht, die strengen Entflechtungsanforderungen einzuhalten und Nachweise zur Ermittlung der Effizienzwerte der Netze zu erbringen. Die erleichterten Voraussetzungen würden laut der Bundesnetzagentur „heute Anreize für eine Zersplitterung der Netze“ setzen. Die damit „angelegte Zunahme an Netzbetreibern konterkariere das eigentlich mit der Vereinfachung angelegte Ziel der Bürokratievermeidung und Effizienzsteigerung“. Die Bundesnetzagentur verspricht sich durch die Abschaffung eine erhebliche Vereinfachung des Systems. Um Ineffizienzen in den Netzen besser aufdecken zu können, soll unter anderem eine Veröffentlichungspflicht aller Kosten- und Strukturdaten der Verteilnetzbetreiber vorgesehen werden.

Zudem werde „die Effektivität des Regulierungssystems mittelfristig auch durch den Trend zur Rekommunalisierung bedroht“. Durch die Ausgliederung kleinerer Netzteile aus einer größeren Einheit erhöhe sich die Anzahl der zu betreuenden Netzbetreiber und damit der Antragszahlen. Dadurch könnten mögliche Effizienzpotenziale bei den Netzbetreibern als auch bei den Regulierungsbehörden nicht realisiert werden. Die kleineren Einheiten von Netzbetreibern profitieren durch die bestehenden Ausnahmen von „sehr auskömmlichen Rahmenbedingungen“, u. a. auch durch steuerliche Optimierung. Dies liefe dem der im Sinne der Hebung von Skaleneffekten zu erwarteten Bildung größerer Einheiten entgegen.

Die Bundesnetzagentur fordert darüber hinaus die Abschaffung der sog. „vermiedenen Netznutzungsentgelte“. Diese stellen für Verteilnetzbetreiber wichtige finanzielle Anreize dar, um den Strombezug aus der vorgelagerten Netzebene zu Zeiten hoher Netzauslastung zu verhindern und dezentrale Stromerzeugungsstrukturen, z. B. durch KWK-Anlagen, zu nutzen.

Anmerkung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Mit der Auffassung und inhaltlichen Argumentation der Bundesnetzagentur, die in dem Bericht ihren Ausdruck findet, bestätigt diese ihre bisherige Linie. Als kritisch zu bewerten ist, dass nun auch der neuen Bundesregierung eine sehr nachteilige Sicht auf die kommunalen Unternehmen und Verteilnetzbetreiber gegeben wird. Die Feststellung, dass eine Zersplitterung der Netze und Rekommunalisierungsbestrebungen zu vermeintlichen Ineffizienzen führen, wird nicht durch Fakten der Bundesnetzagentur belegt. Zudem steht sie im Widerspruch mit den Eigentumsrechten der Kommunen und mit dem Ziel, die Umsetzung der Energiewende in ihren dezentralen Strukturen zu fördern. Dies läuft insbesondere den wesentlichen Aussagen im Koalitionsvertrag entgegen, in dem nicht nur die besondere Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende hervorgehoben und die regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert werden sollen, sondern auch die Neuvergabe, u. a. bei der Rekommunalisierung der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher geregelt und die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessert werden soll. Zudem dürfen sinnvolle regulatorische Ansätze zur Förderung der dezentralen und energieeffizienten Energieerzeugungs- und Versorgungsstrukturen durch verschärfte Rahmenbedingungen nicht abgeschafft werden.

(Quelle: DStGB Aktuell 1314)

Az: 805-00

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