Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt die Stellungnahme der Geschäftsstelle vom 19. August 2002 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes zustimmend zur Kenntnis. Angesichts der unterschiedlichen Krisenlagen und der Herausforderungen, die sich für kommunale Dienstherren aktuell stellen, stellen sich Ausweitungen der Kollektivrechte von Personalvertretungen als nicht zeitgemäß dar.

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