Mitteilungen 03/2012, Seite 78, Nr. 53

Ämter haben Zukunft

1. Ämter sind im Land Brandenburg unverzichtbare Alternative zur amtsfreien Gemeinde.

2. Haushaltsautonomie bleibt in bisher überschaubaren Gemeinden. Bürgernähe ist vorhanden. Sie muss nicht durch neue Partizipationsinstrumente erst wieder hergestellt werden. Demokratische Teilhabe wird strukturell ermöglicht. Kleinere Einheiten bieten strukturell bessere Möglichkeiten, Menschen zu ehrenamtlichen Engagement zu motivieren.

3. Ämter ermöglichen im dünn besiedelten Flächenland dezentrale  Entscheidungsverantwortung bei der Bauleitplanung (kein Flächennutzungsplan für bis zu 600 Quadratkilometer Fläche) oder Entscheidungen über Infrastrukturausstattung für die örtliche Gemeinschaft bei gleichzeitiger Bündelung von Verwaltungsverfahren.

4. Den Städten und Gemeinden bieten Ämter damit eine flexible und selbstverwaltete Alternative, um auf strukturelle Unterschiede und Herausforderungen zu reagieren.

5. Kommunalverwaltung muss in der Fläche als Repräsentant der staatlichen Ordnung personifiziert sichtbar bleiben.

6. Die Lebensfähigkeit von Gemeinden und Ämtern kann nicht allein an Einwohnergrößen festgemacht werden. Brandenburg ist ein inhomogenes Land. Es bedarf in jedem Fall einer Zusammenschau von Verwaltungs- und Wirtschaftskraft, Einwohnerzahl und Überschaubarkeit der Fläche.

7. Vor Abschluss der Arbeiten der Enquete-Kommission sollte davon abgesehen werden, Druck auf die kommunale Ebene auszuüben, Strukturänderungen einzuleiten.

8. Ämter könnten viele Aufgaben wegen größerer Ortsnähe sachgerechter und schneller entscheiden. Beispiele sind:

  • der Vollzug des Straßenverkehrsrechts, wie jetzt nach dem Standarderprobungsgesetz ermöglicht,
  • Entscheidungen über Baumschutz im Innen- und Außenbereich,
  • Entscheidungen über Schulbezirkswechsel an Stelle der Staatlichen Schulämter,
  • die Prüfung und Entscheidung über den Rechtsanspruchsprüfung auf einen Kita-Platz,
  • die Bewilligung von Wohngeld, Elterngeld sowie die Wahrnehmung anderer Aufgaben aus dem Bereich der sozialen Sicherung,
  • der Vollzug von Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde.

9. Übertragungsgeeignet sind alle Aufgaben, die in den Anforderungen mit den bislang von den Ämtern und amtsfreien Gemeinden erfüllten Aufgaben vergleichbar sind (z. B. Ordnungsbehördengesetz, Gewerberecht, etc.).

10. Bei der Aufgabenerfüllung sollte auch nach der Leistungsfähigkeit der Ämter unterschieden werden – leistungsfähigere Gemeinden und Ämter sollten in größerem Umfangen Aufgaben erfüllen können.

11. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung muss abschließend als Gesamtpaket diskutiert werden.

12. Auf Reglungen, die mittelbaren Druck auf Ämter und Gemeinden ausüben, Aufgaben abzugeben (vgl. Übernahme der Kosten der Trägerschaft von Schulen der Sekundarstufe I durch den Landkreis erst nach erfolgloser Andienung der Trägerschaft) ist zu verzichten.

13. Neue Aufgabenübertragungen auf die Landkreise dürfen nicht dazu führen, dass die finanziellen Handlungsspielräume der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter (z. B. durch steigende Kreisumlagen) weiter eingeschränkt werden.

Das vorstehende Positionspapier wurde nach der Amtsdirektorenkonferenz von einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller Amtsdirektoren des Landes Brandenburg erarbeitet und im Rahmen der Klausurtagung des Landesausschusses vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Bürgermeister im Städte- und Gemeindebund Brandenburg unterstützte es in ihrer Sitzung am 24. März 2012 einmütig.

Jens Graf, Referatsleiter

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