Novellierung des RBB-Staatsvertrages

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 19. April 2021.

  1. Eine bürgerschaftliche getragene Selbstverwaltung setzt Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger voraus. Gerade auf der Ebene der Städte und Gemeinden ist in den letzten Jahren ein starker Konzentrationsprozess der Presse festzustellen. Vor diesem Hintergrund kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gestalt des rbb eine zunehmende Bedeutung auch bei der Information über kommunale Ereignisse zu. Dem muss die anstehende Änderung des rbb-Staatsvertrages Rechnung tragen.

  2. Im Programmauftrag sollte eine Ausweitung der Berichterstattung über kommunale Ereignisse im Land Brandenburg verankert werden.

  3. Eine Berichterstattung über die Ereignisse in Brandenburg setzt eine Verwurzelung der handelnden Personen in der Region voraus. Beiträge über Brandenburg sollten daher auch maßgeblich in Brandenburg und nicht aus Berlin geplant und produziert werden.

  4. Mit Blick auf eine stärkere Ausrichtung auf eine regionale und örtliche Berichterstattung sollten neben Cottbus und Frankfurt (Oder) auch die bisherigen Regionalstudios in Perleberg und Prenzlau im rbb-Staatsvertrag ausdrücklich benannt und ein Ausbau der Regionalstudios festgeschrieben werden. Zudem stellt sich die Frage nach einer Ausweitung der örtlichen Präsenz im Südosten des Landes. Es ist unbedingt daran festzuhalten, Potsdam als Sitz und einen der Dienstorte des Intendanten oder der Intendantin zu bestimmen. Eine Verlagerung einer größeren Zahl von Arbeitsplätzen aus Brandenburg nach Berlin wird mit Sorge beobachtet.

  5. Die Stellungnahme vom 9. April 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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