Mitteilungen 10-11/2016, Seite 454, Nr. 200

Herbstsitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Am 10. Oktober 2016 traf sich der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Sport des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu seiner Herbstsitzung in der Verbandsgeschäftsstelle. Nachdem die bisherige Vorsitzende des Ausschusses, Frau Ines Jesse, im Mai dieses Jahres als Infrastrukturstaatssekretärin in den Landesdienst gewechselt war, stand zunächst die Wahl eines neuen Vorsitzenden auf der Tagesordnung.

Der Ausschuss wählte Herrn Berndt Weiße, Dezernent und Leiter des Geschäftsbereiches Jugend, Kultur und Soziales der Stadt Cottbus. Berndt Weiße steht nach seiner Zeit als Lehrer und Bediensteter des Schulwesens seit 1991 im Dienst der Stadt Cottbus und ist seit 2006 engagiertes Ausschussmitglied. Seit 2015 vertritt Herr Weiße den Städte- und Gemeindebund Brandenburg im Schul- und Bildungsausschuss des Deutschen Städtetages sowie seit 2010 im Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk.

Im Anschluss befasste sich der Ausschuss mit dem im Juli 2016 veröffentlichten Entwurf eines Landeskonzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“ und kritisierte die seitens der Landesregierung in Aussicht gestellten Entwicklungsperspektiven als völlig unzureichend.

Das Freiwilligkeitsprinzip führe dazu, dass die Bildungsinfrastruktur in Brandenburg beliebig werde. Die im Kommunalen Investitionspaket vorgesehenen kommunalen Eigenanteile in Höhe von 40 Prozent seien zu hoch und provozieren eine Abhängigkeit der Bildungschancen der Kinder von der Finanzkraft der Wohnortgemeinde. Großes Unverständnis zeigte der Ausschuss für die anhaltende Vernachlässigung des Bereichs der Kindertagesbetreuung, der Horte und der Schulsozialarbeit. Deren Bedeutung für eine gelingende Inklusion werde weiterhin negiert. Es sei unübersehbar, dass der Entwurf mit der Intention verfasst worden sei, sich auf interne Schulangelegenheiten zu konzentrieren und die kommunale Dimension aus Kostengründen hintanzustellen. Der Ausschuss forderte eine Anpassung aller gesetzlichen Regelungen an die UN-Behindertenrechtskonvention einschließlich der nötigen Finanzierung inklusiver Rahmenbedingungen. Weitere Einzelheiten können der in diesem Heft ebenfalls wiedergegebenen Stellungnahme zum Konzeptentwurf entnommen werden.

Zu dem von der Landesregierung am 12. Juli 2016 beschlossenen Konzept zur Stärkung von Schulzentren äußerte der Ausschuss überwiegend Klarstellungsbedarfe. Unter dem Begriff der Schulzentren definiert die Landesregierung organisatorische Zusammenschlüsse von Grundschulen mit Oberschulen oder Gesamtschulen. Zugleich stellt das Konzept klar, dass sich insoweit nicht um eine neue Schulform handelt. Sowohl die Schulstruktur als auch das Brandenburgische Schulgesetz bleiben insoweit unverändert. Bereits nach bisheriger Rechtslage sind derartige Zusammenschlüsse zulässig. Das Konzept hält hierzu zutreffend fest, dass über die Bildung eines solchen Zusammenschlusses (sog. Schulzentrum) die Schulträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden. Zum Stand der Verabschiedung des Konzeptes existierten landesweit bereits 35 Schulzentren in öffentlicher Trägerschaft.

Der Ausschuss erörterte die praktischen Auswirkungen des Modells und betonte insbesondere, dass das Wahlrecht im Ü7-Verfahren unberührt bleibe. Anderenfalls seien Änderungen der Schulbezirke nötig. Überdies unterstrich der Ausschuss, dass die Schulträgerschaften der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gleichsam unangetastet bleiben müssen. Es gebe keine fachliche Grundlage für eine Übertragung an die Landkreise. Mitglieder schilderten geringeres Interesse von Landkreisen an der Sicherung von Schulstandorten. Auch vor diesem Hintergrund müsse in der Debatte um die Verwaltungsstrukturreform weiterhin für eine Stärkung der Aufgaben der Gemeinden gekämpft werden.

Der Ausschuss begrüßte den Vorstoß des Bildungsministeriums, seine Raumprogrammempfehlungen für Schulen aus dem Jahre 2003 zu überarbeiten. Es sei höchste Zeit, die Aussagen den pädagogischen Realitäten anzupassen. Diese müssen Planungsgrundlage für die in vielen Städten und Gemeinden anstehenden Sanierungen, Umbauten und Neubauten sein. Der Ausschuss verständigte sich darauf, dass der Flächen- und Raumbedarf (z.B. für Gruppenräume, Nebenräume, Präsenzräume, Teilungsräume) konkret benannt werden sollte, jedoch über die Darstellung von Bandbreiten Flexibilität garantiert bleibe. Die kommunale Selbstverwaltung einschließlich der Orientierung an den örtlichen Besonderheiten dürfe nicht beeinträchtigt werden. 

Der Ausschuss brachte weiterhin seine große Freude darüber zum Ausdruck, dass künftig auch Investitionskosten bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge berücksichtigt werden. Das hatte Minister Baaske bereits in der Juni-Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg angekündigt und damit eine langjährige Forderung der Gemeinden aufgegriffen. Der Ausschuss würdigte den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, der Ende August 2016 übermittelt worden ist. Der Ausschuss begrüßte die avisierte Neuregelung in § 110 BbgSchulG als einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer aufgabenadäquaten interkommunalen Finanzierung der Schulträger. Das Ministerium verweist zutreffend auf die Einführung der Doppik zum 1. Januar 2011 und die seither pflichtige Buchung von Abschreibungen auf Schul- oder Wohnheimgebäude und Schulanlagen. Damit liegen belastbare Finanzdaten für den interkommunalen Lastenausgleich vor. Konsequenterweise sieht der Entwurf weiter vor, dass grundsätzlich auch etwaige Mieten oder Leasingraten für dauerhaft angemietete Schul- und Wohnheimgebäude berücksichtigungsfähig sind. Die Geschäftsstelle hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 zum Entwurf Stellung genommen.

Der Ausschuss befasste sich zudem mit der Reform des SGB VIII. Die Reform des SGB VIII zählt zu den wichtigsten jugendpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Der Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode sieht vor, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterzuentwickeln. Dabei streben die Koalitionäre die Verbesserung der Steuerungsinstrumente der Jugendämter, die Überwindung von Schnittstellen in den Leistungssystemen, die Sicherstellung der Rechte von Kindern und Familien sowie eine Stärkung sozialraumorientierter und präventiver Ansätze an. Zudem müsse die Kostenneutralität der Reform sichergestellt sein.

Der Ausschuss gelangte zu der Einschätzung, dass einige Ansätze zwar grundsätzlich Unterstützung finden, zum Beispiel die Erhöhung der Steuerungsmöglichkeiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er kritisierte aber die unzulänglichen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Aufgabenverlagerung von Sozialhilfe auf die Jugendhilfe und eine Verschärfung der Bürokratisierung der Jugendämter. Angesichts der explodierenden Jugendhilfekosten könne von einer Entlastung der Kommunen nicht die Rede sein. Die Politik sei gefordert, die Kostensteigerungen durch geeignete Instrumente zu stoppen. Hierzu zähle insbesondere, dass das Land Verantwortung für die Schulsozialarbeit übernehme, da es eine Frage der pädagogischen Ausstattung von Schule sei.

Unter Verschiedenes informierte die Geschäftsstelle über die anstehende Erhöhung der Musikschulförderung und Sportförderung, die neue Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilferecht, das OVG-Urteil zum Thema Essengeld sowie das Positionspapier des Museumsverbandes zu kommunalen Museen. Die Frühjahrssitzung 2017 des Ausschusses findet auf Einladung von Herrn Dezernent Gatzlaff in der Stadt Eberswalde statt.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 004-02

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