Mitteilungen 06/2016, Seite 226, Nr. 99

Bericht über die 12. Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Frau Vizepräsidentin Dr. Uta Barkusky, Bürgermeisterin der Stadt Müncheberg, begrüßte die Teilnehmer und führte durch die Präsidiumssitzung. Sie hieß Frau Bürgermeisterin Dagmar Püschel, Stadt Eisenhüttenstadt, als neu gewähltes Präsidiumsmitglied herzlich willkommen.
Frau Vizepräsidentin Barkusky begrüßte als erste Gäste der Sitzung die Vertreter des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V., Herrn Vorsitzenden Engelhardt und Herrn Geschäftsführer Schenk zu einem Erfahrungsaustausch. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wird im Landesverband der Gartenfreunde durch Herrn Referatsleiter Thomas Golinowski vertreten.
Herr Vorsitzender Engelhardt bedankte sich für die Einladung zur Präsidiumssitzung und lud bereits jetzt einen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zum Kleingärtnerkongress im Mai 2017 nach Berlin ein. Der kommunale Spitzenverband der Städte, Gemeinden und der Ämter würde seitens des Landesverbandes der Gartenfreunde als natürlicher Partner angesehen, da die Kleingärten ein fester Bestandteil des örtlichen Gemeinwesens seien.
Unter dem Titel „Kleingärten – Grün für alle!“ wurde dem Präsidium ein Überblick über das Kleingartenwesen in Brandenburg gegeben. Historische Aspekte der Entstehung spielten ebenso eine Rolle, wie die Entwicklung des Kleingartenwesens, das in Deutschland auf eine über 200jährige Tradition verweisen kann. Der Landesverband repräsentiere über 64.000 Gartenfreunde mit ihren Familien in 1.280 Kleingärtnervereinen. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sei eine Abnahme zu verzeichnen, in Ballungsgebieten, so der Landeshauptstadt Potsdam, gäbe es aber wieder mehr Nachfrage, so auch von jungen Familien. 60 Prozent der Kleingärten befänden sich auf Flächen der Städte und Gemeinden. Deren Pachthöhen seien angemessen, allerdings müsse man berücksichtigen, dass in den letzten Jahren die Nebenkosten, so für Trink- und Abwasser, Energie- und Abfallbeseitigung, deutlich zugenommen hätten.
Frau Vizepräsidentin Dr. Barkusky ging auf die Wichtung des Kleingartenwesens für die Städte ein. Frau Bürgermeisterin Hustig und Herr Bürgermeister Knobbe hinterfragten, dass der Landesverband nicht die Rechtsnachfolge des ehemaligen VKSK aus DDR-Zeiten angetreten habe. Herr Engelhardt erläuterte hierzu, dass dies zum einen an den schwierigen Sachverhalten des Einigungsvertrages und des Vermögensrechts gelegen habe, andererseits sähe sich der Landesverband der Gartenfreunde nur dem Kleingartenwesen verpflichtet. Dieses solle sich verstärkt auch in Stadtentwicklungskonzepten und Flächennutzungsplänen wiederfinden. Dieses beträfe auch einen durchaus notwendigen punktuellen Bestandsrückbau.
Das bestätigte Frau Bürgermeisterin Püschel mit Beispielen aus Eisenhüttenstadt, wo es gemeinsame Abstimmungen über erforderlichen Rückbau gegeben habe. Herr Vorsitzender Engelhardt erläuterte auch bestehende Zusammenarbeiten mit Schulen, dieses insbesondere, um Kinder mit dem Kleingartenwesen und dessen gesellschaftlicher und ökologischer Funktion vertraut zu machen.
Frau Vizepräsidentin Dr. Barkusky bedankte sich bei den Gästen und verabschiedete sie.

Sodann befasste sich das Präsidium mit der bildungs- und jugendpolitischen Beratung. Hierzu begrüßte Frau Vizepräsidentin Barkusky als Gast Herrn Bildungsminister Günter Baaske, der sich wiederum für die Einladung bedankte. Geschäftsführer Böttcher erinnerte, dass die Bildungspolitik in dieser Wahlperiode mit der Klausurtagung des Landesausschusses mit Herrn Staatssekretär Dr. Drescher im April 2015 thematisiert wurde. In der Klausurtagung waren die „Bildungspolitischen Eckpunkte“ vorgestellt und beraten worden (vgl. Mitteilungen StGB Bbg. 04-05/2015, S. 163). Für das heutige Gespräch waren dem Minister ausgewählte Eckpunkte vorgeschlagen worden, die von herausgehobener Bedeutung sind. Hierbei handle es sich um die Eckpunkte 2: Sicherung von Schulstandorten, 3: Perspektiven weiterführender Schulen, 5: Inklusion und 10: Schulkostenbeitrag.

Minister Baaske berichtete, dass es zu dem Thema Schulzentren am 28. Juni 2016 eine Kabinettbefassung geben werde. Hierbei gehe es um Zusammenschlüsse von Grund- und Oberschulen, die allerdings schon jetzt möglich seien. Die Schulzentren dienen der Flexibilität und Durchlässigkeit sowie dem gemeinsamen Lernen und gemeinsamen Schulleitungen. Auf Nachfrage von Bürgermeister Knobbe ergänzte Minister Baaske, dass bestehende Schulzentren gestärkt werden sollen. Frau Bürgermeisterin Püschel hinterfragte die Problematik der unterschiedlichen Schulträgerschaft von Landkreisen und kreisangehörigen Städten. Minister Baaske entgegnete, dass sich hierfür Schulverbände nach den bestehenden Regelungen des Schulgesetzes anböten.
Frau Referatsleiterin Petereit sprach die Problematik der Hochzonung an, Minister Baaske berichtete, dass der Regelfall wäre, dass auch die Oberschule sich in gemeindlicher Trägerschaft befinde. Auch das Filialschulkonzept sei zu begrüßen, weil auch hier Konzentration und Flexibilität im Verbund besser gewährleistet werden könnten. Frau Bürgermeisterin Hoppe bedauerte das Auslaufen der Förderung für kleine Grundschulen. Das sogenannte KIP-Programm sei positiv zu bewerten, es gäbe jedoch schon wieder neue Förderrichtlinien und die Förderanteile betrügen nur 5-6 Prozent. Auch sei hinsichtlich der Förderung ein Dissens zwischen Bildungsministerium und Finanzministerium bzw. ILB zu konstatieren. Frau Bürgermeisterin Püschel merkte kritisch die Aufstockung der Schülerzahlen im Zusammenhang mit dem bestehenden Lehrermangel an. Der Minister bemerkte hierzu, dass sich die Verordnung nicht geändert habe, man jedoch nach wie vor mit erheblichem Personalmangel in den ländlichen Räumen zu tun hätte, welcher selbst mit Bonusgewährung nicht abzustellen sei. Gleichermaßen gebe es Lehrermangel für bestimmte Fächer, so für Deutsch und Mathematik.

Hinsichtlich des vom Städte- und Gemeindebund immer wieder angemahnten Inklusionskonzepts für den Bildungsbereich müsse er mitteilen, dass dieses noch nicht fertiggestellt sei. Vordergründig ginge es dem MBJS um das Thema der emotionalen und sozialen Lernbehinderung. Hier sollte das Modellprojekt PINK Abhilfe schaffen, für das sich Schulen bewerben könnten, so 50 Grundschulen und 20 weiterführende Schulen. Es solle verstärkt die sogenannte einfache Berufsbildungsreife mit entsprechender Vorbereitung für die Ausbildung in Oberstufenzentren erreicht werden. Ebenso sollten mehr temporäre Lerngruppen in Regelschulen angeboten werden, um Problemschüler zeitweise gesondert zu betreuen.
Bürgermeister Rocher bemerkte, dass kaum noch Sonderpädagogen vorhanden seien. Man solle pädagogische Unterrichtshelfer ermöglichen. Bürgermeister Zenker kritisierte, dass in der vorigen Wahlperiode des Landtages die Inklusion mit Vehemenz gefordert und vorangetrieben werden sollte, aber keine Kontinuität feststellbar wäre. Auch berichtete er von Fällen, wo Schulleiter zur Deckung des Lehrermangels eigene Akquise betrieben hätten, die entsprechenden Personen dann jedoch durch das Staatliche Schulamt in anderen Schulen eingesetzt worden wären.

Frau Vizepräsidentin Dr. Barkusky wandte sich sodann der Problematik des investiven Schulkostenbeitrages zu. Nach wie vor könnten diese Kosten nicht umgelegt werden, so dass Städte und Gemeinden mit hohen Schülereinpendlungen nur einen völlig unzureichenden Kostenausgleich erhalten würden. Minister Baaske befürwortete seinerseits die Forderung des Städte- und Gemeindebundes hinsichtlich einer solidarischen Lösung, die in der Vergangenheit aber an der Ablehnung durch den Landkreistag gescheitert sei.
Geschäftsführer Böttcher und Referatsleiterin Petereit verwiesen auf die Lösungen in anderen Bundesländern, so in Schleswig-Holstein. So sei festgestellt worden, dass durch die mehrfache Kostenbelastung kreisangehörige Städte und Gemeinden ihre Schulträgerschaft abgegeben hätten.
Bürgermeister Rocher begrüßte die Positionierung des Ministers auch mit dem Hinweis, dass im doppischen Haushalt die Abschreibungen von Investitionen erwirtschaftet werden müssten.
Auf Hinweise zu Problemen mit der Beschulung von Flüchtlingskindern seien dies aus seiner Sicht Ausnahmen, so Minister Baaske. Sollte es Nachweise für fehlende Kostenerstattung geben, so bitte er um Information. Aus Sicht der Stadt Eisenhüttenstadt berichtete Frau Bürgermeisterin Püschel, dass man für die Gesamtschulen fehlende Räume und Lehrer konstatieren müsse. Es erfolgten zunächst hohe Aufwendungen und anschließende Wechsel der Kinder in andere Orte. Bürgermeister Lehmann bemerkte, dass die Flüchtlingskinder keinen Zugang zum Gymnasium hätten, sich allerdings die Beschulung von 18- und 19jährigen in zehnten Klassen der Ober- oder Gesamtschulen z. T. wegen Unterforderung als problematisch erweise.

Frau Referatsleiterin Petereit sprach sodann den Entwurf der sogenannten Kita-Mehrbelastungsausgleichsverordnung (Kita-MBAV) an. Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu auf der Grundlage wiederholter Befassung im Präsidium zahlreiche Änderungen als notwendig erachtet. Im gegenwärtigen Mitzeichnungsverfahren für eine Kabinettvorlage seien offensichtlich keine entsprechenden Änderungen vorgenommen worden. Mit Hinweis darauf, dass es in anderen Bundesländern solche Ausgleichsregelungen gar nicht gäbe, sei die Brandenburger Regelung aus seiner Sicht als positiv zu werten, so Minister Baaske. Auch fehle dem Ministerium der Nachweis der tatsächlich höheren Kosten. Frau Petereit verwies auf den Beispielfall der Stadt Frankfurt (Oder), in der eine Kostenzunahme von 42 Prozent zu verzeichnen sei, dieses bedeute eine Unterfinanzierung von jährlich einer Million Euro für die kreisfreie Stadt. Landkreise könnten sich hingegen über die Kreisumlagen refinanzieren. Dem Minister wurde zugesagt, vorhandene Unterdeckungsrechnungen zuzuarbeiten. Minister Baaske stellte allerdings fest, dass die sogenannte Ressortsabstimmung bis Ende der Woche abgeschlossen sein solle.
Im Übrigen habe er aus der heutigen Beratung eine Reihe von Anregungen entgegengenommen, die es für die Zukunft zu berücksichtigen gelte.

Frau Vizepräsidentin Dr. Barkusky bedankte sich bei Minister Baaske für seine Teilnahme und das offene Gespräch und verabschiedete ihn.

Erneut wurde sodann das Thema Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes diskutiert. Referatsleiterin Petereit stellte fest, dass man seitens des Städte- und Gemeindebundes positiv Äußerungen von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke aufgenommen habe, dass dieser sich für eine „Öffnung“ des Ladenöffnungsgesetzes ausgesprochen habe. Zur Umsetzung der Ankündigung des Ministerpräsidenten fand am 19. Mai 2016 ein Erörterungstermin bei Frau Staatssekretärin Hartwig-Tiedt (MASGF) statt. Im Ergebnis sprachen sich erneut Kirchen und Gewerkschaften gegen die Änderung aus. Für die Änderung votierten Handelsverband, IHK und Städte- und Gemeindebund. Die Staatssekretärin habe offen gelassen, ob und durch wen und zu welchem Zeitpunkt ein Rechtsetzungsverfahren eingeleitet würde. Die Industrie- und Handelskammern sowie der Handelsverband Berlin-Brandenburg hätten den Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich ein Gutachten übermittelt, das konkrete Änderungsvorschläge beinhalte und sich mit Fragen der Obergrenzen der Präzisierung des Tatbestandes des „besonderen Ereignisses“ sowie einer größtmöglichen Verteilung befasse.
Geschäftsführer Böttcher erinnerte diesbezüglich an einen einstimmigen Präsidiumsbeschluss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aus April 2015, der zwei wesentliche Forderungen zur Änderung des Gesetzes beinhalte:

- Anpassung der Möglichkeiten zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen an die Regelungen in Berlin
- Ermöglichung stadtteilbezogener Freigaben an Sonn- und Feiertagen.

Man müsse sich endlich auch in der Landespolitik bewusst werden, dass sich die Bedingungen für den Einzelhandel grundsätzlich verändert hätten und zwar zu dessen Nachteil. Zu konstatieren seien die zunehmenden Einflüsse des Online-Handels, der sich 24 Stunden an 7 Tagen der Woche abspiele. Seitens der Einzelhändler und deren Mitarbeiter sei längst erkannt, dass darauf reagiert werden müsse. Hinsichtlich des Schutzcharakters gegen Sonntagsarbeit sei dieser zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, müsste aber auch den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden.
Die Bürgermeister Knobbe und Lehmann äußerten sich ungehalten über diesen von der Landespolitik ungelösten „Dauerbrenner“. Wenn an den Berliner Stadtgrenzen weit mehr Sonntagsöffnungszeiten zulässig seien, als in Umlandgemeinden, stelle sich von vornherein ein Nachteil für diese und deren Wirtschafts- und Einzelhandelsstandorte ein.

Referatsleiter Golinowski berichtete sodann über die Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg. Die Landesregierung hatte, nach Aufforderung durch den Landtag, im Frühjahr des Jahres Eckpunkte für eine solche Mobilitätsstrategie 2030 vorgelegt. Die Geschäftsstelle hat im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages auf Basis von Stellungnahmen aus der Mitgliedschaft Stellung genommen (verfügbar über http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/Eckpunkte%20zur%20Erarbeitung%20einer%20Mobilit%C3%A4tsstrategie%202030.pdf). Das Präsidium wur-de gebeten, entsprechende Prioritätensetzungen vorzuschlagen.
Als ein Schwerpunkt der Diskussion zeigte sich die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonenverkehrs. Der Aufrechterhaltung der Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Ballungsräumen und den ländlichen Regionen komme besondere Bedeutung zu. Eine Abstimmung der Verkehrsangebote zwischen und mit den Trägern des ÖPNV, nämlich den Landkreisen erweise sich als schwierig. Der Gesamtverbund müsse gestärkt werden. Dies ginge, wenn die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechende Kosten tragen würden, so Frau Bürgermeisterin Hoppe und Herr Bürgermeister Knobbe. Das sei aber nicht richtig, auch weil die Gemeinden dann mit der Kreisumlage doppelt zahlten. Herr Bürgermeister Oehme erinnerte an die erforderliche Aufrechterhaltung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg einschließlich ausgleichender und angemessener Tarife. Hierzu bemerkte Bürgermeister Lehmann, dass das sogenannte „Wabensystem“ der Preise nicht mehr angemessen sei, dieses gelte insbesondere für die Städte in der „zweiten Reihe“ außerhalb des Berliner Umlandes.
Hinsichtlich der Straßeninfrastruktur sei zu konstatieren, dass eine Finanzierung und Förderung von Ortsverbindungsstraßen, gerade in großflächigen Städten und Gemeinden erforderlich sei, so auch Frau Vizepräsidentin Barkusky und Frau Bürgermeisterin Hoppe. Eine höhere Prioritätensetzung sei für den straßenbegleitenden Radwegeausbau an Bundes- und Landesstraßen erforderlich. Hier würde immer noch nicht erkannt, dass es auch größere Streckenabschnitte gäbe, die nicht unbedingt direkt an diesen Straßen liegen müssten. Hierbei wäre sogar die wesentlich kostengünstigere Nutzung durch Ausbau vorhandener Feldwege oder stillgelegter Gleisstrecken möglich. Dieses würde sich auch auf den Radtourismus günstig auswirken.
Frau Bürgermeisterin Herzog-von der Heide sprach die erforderlichen Park- und Umsteigeplätze an Bahnhöfen an, deren Finanzierung durch die Gemeinden zu tragen seien, die allerdings gleichermaßen der Bahn für deren Kunden diene, so dass auch die Bahn in der Kostentragungspflicht stünde.
Ein weiterer Diskussionspunkt stellte die Lärmaktionsplanung und der Lärmschutz dar. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr führen oft zu Beeinträchtigungen der Anwohner. Die Städte und Gemeinden seien gehalten, regelmäßig Lärmaktionspläne aufzustellen, auf deren Umsetzung sie bezüglich der Bundes- und Landesstraßen und der Schienenverkehrswege jedoch keinen Einfluss hätten. Das Präsidium erwartet vom Land, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Festlegungen der Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden für die jeweiligen Verkehrsbaulastträger, so auch den Bund und das Land, verpflichtend werden.

Erneut befasste sich das Präsidium mit der Neuregelung von Mitgliedschaft und Beitragsfinanzierung der Gewässerunterhaltungsverbände in Brandenburg. In der Klausurtagung des Landesausschusses am 8. April 2016 sowie im Finanzausschuss des Verbandes am 20. April 2016 war der „gemeinsame Vorschlag zur Neuregelung von Mitgliedschaft und Beitragsfinanzierung der Gewässerunterhaltungsverbände in Brandenburg“ Beratungsgegenstand (vgl. Mitteilungen StGB Bbg. 05/2015, S. 202 ff).
Geschäftsführer Böttcher stellte die Ergebnisse in den weiteren Verhandlungen mit den beteiligten Verbänden vor, in denen es Veränderungen bei der Differenzierung der zu veranlagenden Flächen auf Grundlage der Beratungsergebnisse des Städte- und Gemeindebundes gegeben hatte. Nunmehr sollen Fortwirtschaftsflächen Faktor 0,4 (statt bisher 0,3) und für grundsteuerbefreite Flächen Faktor 1,0 (statt bisher 4,0) Beitragsgrundlage sein. Geschäftsführer Böttcher berichtete über eine gemeinsame Beratung aller unterzeichnenden Verbände mit dem Umweltministerium, Herrn Referatsleiter Augustin. Seitens des MLUL würde zwar eine direkte Mitgliedschaft aller Flächeneigentümer in den Gewässerunterhaltungsverbänden grundsätzlich für die beste Lösung gehalten, dies begegne aber Bedenken, da eine Anzahl von Grundeigentümern nicht bekannt wären. Weitere Bedenken äußerte das MLUL zur Ermittelbarkeit der Grundstücknutzungen nach der sogenannten Grundsteuerart. Mit diesen Bedenken hätten sich die Verfasser des gemeinsamen Vorschlages auseinandergesetzt und sodann eine gemeinsame Stellungnahme am 3. Juni 2016 gegenüber dem Ministerium abgegeben.
Man müsse jetzt abwarten, wie Landesregierung und Landtag weiter mit der Problematik umgehen würden, erläuterte Geschäftsführer Böttcher. Da die Koalitionsparteien SPD und LINKE eine gerechtere Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung aber selbst in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hätten, bestünden gute Gründe, dass der gemeinsame Vorschlag zum Tragen kommen kann. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass der Änderungsentwurf des MLUL zum Wassergesetz nach wie vor das „Inkassoverhältnis“ zwischen Gewässerunterhaltungsverbänden, Gemeinden und Grundstückseigentümern aufrechterhalten würde.
Das Präsidium nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer

Az: 003-05

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