Reform der Krankenhausvergütung und Krankenhausplanung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 06. Februar 2023.

  1. Die Lage der Krankenhäuser in Brandenburg ist als kritisch zu beurteilen. Die SARS-CoV-2 Pandemie, die explodierenden Energiepreise, die Schwierigkeiten bei der Einführung des Pflegebudgets und anderes haben dazu geführt, dass die wirtschaftliche Lage einer Reihe von Krankenhäusern in Brandenburg angegriffen ist. Gleichzeitig werden durch die Bundesebene einerseits die Personalstandards erhöht, andererseits fehlen Fachkräfte, so dass die Erbringung von Leistungen in der Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten auf einem qualitativ hohem Niveau immer schwieriger wird. Vor diesem Hintergrund bedarf es bundesrechtlicher Änderungen in der Krankenhausfinanzierung, die eine auskömmliche Sicherung und Finanzierung der Krankenhäuser ermöglichen.
     
  2. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg anerkennt angesichts des vorbeschriebenen Befundes, dass eine Entwicklung des „kalten Strukturwandels“ vermieden werden muss, indem der Wandel vorbereitet und begleitet werden muss. Ein solcher Wandel kann nur durch das Land in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, den Landesverbänden der Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden vorgenommen werden. Es wird vorgeschlagen, konkret und zeitnah Gespräche mit allen an der gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg Beteiligten aufzunehmen unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. In Einzelfällen mögen im Wege des vorgenannten Zusammenwirkens Krankenhausstandorte zu ambulant/stationären Gesundheitszentren entwickeln. Für die Ermöglichung eines solchen Vorgehens mag der Bund die gesetzlichen Grundlagen ändern.
     
  3. Der durch die Regierungskommission vorgeschlagene Weg, im Bundesrecht Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen zu definieren, deren Umsetzung in der Krankenhausplanung des Landes dann zu einer Reduktion der Krankenhausstandorte im Land Brandenburg führen würde, wird abgelehnt, zumal der Medizinische Dienst die Einhaltung der Mindeststandards prüfen soll, bevor das Land ein Krankenhaus in die Planung aufnehmen kann und zumal die Vorgaben von der Bundesebene jederzeit geändert werden könnten und damit mittelbar auf die Krankenhausplanung des Landes und auf die Krankenhausstandorte Einfluss genommen werden würde. Damit wäre eine unakzeptable Unsicherheit für die Krankenhausträger hinsichtlich des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser verbunden. Der weitere Ansatz der Regierungskommission, der darauf abzielt, dass einzelne Leistungsgruppen an möglichst wenigen Krankenhausstandorten zusammengeführt werden, stellt das Ziel Brandenburgs, eine gesundheitliche Chancengleichheit unabhängig vom Wohnort und Sozialstatus zu verwirklichen, in Frage. Jedenfalls müssen elementare Leistungsgruppen an allen Standorten vorhanden sein.
     
  4. An der dualen Krankenhausfinanzierung ist ebenso festzuhalten wie an der (alleinigen) Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung. Nur hierdurch kann sichergestellt werden, dass auf die in Brandenburg vorhandenen Rahmenbedingungen in der gesundheitlichen stationären, aber auch ambulanten Versorgung der Bevölkerung angemessen reagiert wird. Bereits in der Vergangenheit hat sich positiv gezeigt, dass der Landtag Brandenburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vorhandene Ausnahmeregelungen nutzen, um den Belangen in den Regionen in Brandenburg gerecht zu werden. Beispielhaft zu nennen sind die Notfallversorgung und Standards des Gemeinsamen Bundesausschusses.
     
  5. Es wird würdigend und anerkennend zur Kenntnis genommen, dass das Land Brandenburg in zurückliegenden Jahren die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser angehoben hat und dass mit dem Brandenburg-Paket in den Jahren 2023 und 2024 weitere 190 Millionen Euro für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Damit kommt das Land Brandenburg seiner Finanzierungsverpflichtung nach, gleichwohl deckt dies nicht den Investitionskostenbedarf der Krankenhäuser. Es wird vom Bund erwartet, dass er seinen Verpflichtungen ebenso nachkommt.
     
  6. Es braucht nicht, wie von der Dritten Stellungnahme der Regierungskommission vorgezeichnet, mehr und sich ständig ändernder Regelwerke, Normen und Standards für die stationäre Versorgung, sondern weniger. Die Träger von Krankenhäusern, die in den Krankenhäusern arbeitenden Menschen, Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten, Betriebswirte, Buchhalter, IT-Kräfte und andere sind in der Bürokratie gefangen. Für das Umsetzen und Nachverfolgen von Vorgaben und Bestimmungen, die neben den bereits umfangreichen Gesetzen Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz und Sozialgesetzbuch Fünftes Buch bestehen und weiter geschaffen werden, auf die Auflieferung von Daten und die Ablieferung von Nachweisen werden sehr viel personelle Ressourcen eingesetzt, Arbeitszeit, die nicht direkt bei den Patientinnen und Patienten ankommt.
     
  7. Viele der Anforderungen dienen der Umsetzung der Krankenhausvergütung und der Sicherung der Qualität der Leistungen. Andere sind hingegen darauf zu überprüfen, ob sie einen sinnvollen Bezug zur Patientenversorgung haben und zwingend sind. Eine Reduzierung der Normen ist dringlich, weil es in Zukunft auch für diese Arbeitsbereiche nicht ausreichend Personal geben wird. Gewichtiges Argument für den Abbau von Normen und Standards ist, die Gestaltungsfreiheit und den Gestaltungswillen der Krankenhäuser und der in ihnen arbeitenden Menschen zu erhalten, damit das Berufsfeld nicht völlig unattraktiv wird.
     
  8. Sollten die von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach vorgelegten Empfehlungen umgesetzt werden, besteht die große Sorge, dass es für viele Krankenhausstandorte in Brandenburg mit ihrem engagierten Personal keine Perspektive mehr gibt und sie für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Brandenburg letztlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies gefährdet das demokratische Miteinander. Deshalb wird erwartet, dass das Land Brandenburg sich im vorbeschriebenen Sinn dafür einsetzt, dass es zu den durch die Regierungskommission vorgeschlagenen Änderungen nicht kommt. Frau Ministerin Ursula Nonnemacher wird hierfür tatkräftige Unterstützung zugesagt.

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