Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie die Absicht, neben dem Regelfall des Präsenzunterrichtes auch durch elektronische Kommunikation durchgeführten Distanzunterricht im Schulgesetz ausdrücklich anzuerkennen und zu verankern.
     
  2. Für eine gesetzlich Verpflichtung der Schulträger, die technischen oder personellen Voraussetzungen dafür sicherzustellen, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit besteht, stellt eine neue Aufgabe im Sinne von Art. 97 LV dar. Diese würde kommunale Schulträger personell und sachlich derzeit überfordern. Den Gesprächen zwischen Landesregierung und kommunale Spitzenverbänden zur Digitalisierung im Bildungswesen sollte durch das Gesetzgebungsverfahren nicht vorgegriffen werden.
     
  3. Eine Einführung von beim Land beschäftigten Schulassistenzkräften zur Entlastung des pädagogischen Personals wird begrüßt.
     
  4. Im Übrigen wird die Stellungnahme vom 27. Juni 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen.

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