Mitteilungen 11-12/2013, Seite 413, Nr. 221

Aufforderung zur Einreichung einer Konzeption für die Ausrichtung des Landesfestes "BRANDENBURG-TAG 2016"

Bekanntmachung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG vom 20. November 2013

1.  Gegenstand

Das Land Brandenburg beabsichtigt, im Jahr 2016 das 15. Landesfest „BRANDENBURG-TAG“ am 1. Septemberwochenende des Jahres zu veranstalten. Ziel dieses Begegnungs- und Kulturfestes ist es, eine selbstbewusste Identifizierung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrem Land zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu präsentieren. Es bietet zugleich der ausrichtenden Stadt und ihrem Umfeld eine gute Plattform für ein überregional wirkendes – und damit auch dem Land zugute kommendes – Standortmarketing.

2.  Teilnehmerkreis

Um die Ausrichtung dieses BRANDENBURG-TAGes konnten auf der Grundlage der Bekanntmachung des Chefs der Staatskanzlei vom 9. September 2013 alle Städte und Gemeinden des Landes mit mehr als 10.000 Einwohnern bis zum 8. November 2013 eine Interessenbekundung abgeben. Der Bekundung eines Interesses an der Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGES war eine Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung über eine Bewerbung zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes und die Erbringung eines kommunalen Eigenanteils in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 beizufügen.

3.   Verfahren

Zur Unterstützung des Landesfestes wurde das Kuratorium BRANDENBURG-TAG gebildet, dem der Landtagspräsident, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, der Landesregierung, gesellschaftlicher Organisationen, Vereine und Verbände sowie Vertreter der Medien und weitere vom Ministerpräsidenten berufene Persönlichkeiten angehören.

Das Kuratorium führt das Verfahren von der Erkundung des Bewerberkreises bis hin zur Erarbeitung eines Vorschlags für den Ausrichtungsort bzw. eine Rangliste der Bewerber. Das Kuratorium gibt an die Landesregierung für ihre Beschlussfassung über die Ausrichterstadt des Landesfestes eine Empfehlung ab.

Das Findungsverfahren der Ausrichterstadt gliedert sich in fünf Schritte:

  • Erkundung eines Bewerberkreises zur Ausrichtung des Landesfestes mittels öffentlicher Bekanntmachung durch den Chef der Staatskanzlei 
  • Vorauswahl aus dem Kreis der Interessenbekundungen und Aufforderung zur Einreichung einer Konzeption für die Ausrichtung des Landesfestes durch das Kuratorium an die ausgewählten Kommunen
  • Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim Kuratorium 
  • Anhörung der Bewerber und  Entscheidungsvorschlag über die Ausrichterin bzw. Erstellung einer Rangliste durch das Kuratorium 
  • Beschlussfassung der Landesregierung über die Ausrichterstadt.

Das Kuratorium berücksichtigt bei seinen Entscheidungsfindungen insbesondere folgende Kriterien:

  • regionale Ausgewogenheit (Berücksichtigung aller Landesteile Brandenburgs)
  • Organisationskraft der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
  • Bewertung des Leitthemas, der inhaltlichen und kulturellen Schwerpunkte sowie zu regionalen Besonderheiten, die den BRANDENBURG-TAG prägen sollen
  • Finanzplanung
  • Verkehrsanbindung, Verkehrsflächen
  • Eignung der Veranstaltungsorte innerhalb der Stadt bzw. Gemeinde.

4.   Ergebnis der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG vom 20. November 2013

Das Kuratorium BRANDENBURG-TAG hat in seiner Sitzung vom 20. November 2013 die fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen bewertet und durch einstimmige Beschlüsse die Vorauswahl getroffen. Danach werden für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt:

Stadt Bad Freienwalde (Oder), Stadt Guben und Gemeinde Hoppegarten

5.   Bewerbungsfrist

Diese Städte werden nunmehr aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen bis 20. Februar 2013 an das Kuratorium BRANDENBURG-TAG zu richten:

 Kuratorium BRANDENBURG-TAG
c/o Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Stephensonstr. 4
14482 Potsdam
.

6.  Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Bewerbung zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes einschließlich einer Erklärung zur Übernahme der Regiekosten und zur Höhe des geplanten Finanzmitteleinsatzes im Haushalt der Kommune
  • ein Rahmenkonzept zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes mit: Aussagen zu einem Leitthema, zu inhaltlichen und kulturellen Schwerpunkten sowie zu regionalen Besonderheiten, die den BRANDENBURG-TAG prägen sollen; Lageplan und Fotos der für die Veranstaltung vorgesehen Flächen mit Angaben über die Lage innerhalb der Stadt, Größe, derzeitige Nutzung und Nutzungsfähigkeit für die Veranstaltungsplanung, Bebauung und Untergrundbeschaffenheit;  Aussagen zur Verkehrsanbindung mit öffentlichem Personennahverkehr und Individualfahrzeugen, Parkflächen sowie zur innerstädtischen Verkehrserschließung, insbesondere der Veranstaltungsorte.

Das Rahmenkonzept sollte folgende Hinweise berücksichtigen:
Das Landesfest bietet Zeit und Raum für Begegnungen der BrandenburgerInnen und deren Gäste. Es ist Bühne für die Leistungen des Landes und dessen internationaler Kontakte. Der BRANDENBURG-TAG ist Volksfest und Leistungsschau zugleich.
Das Landesfest bildet die Dachmarke, die durch ein bestimmtes Erscheinungsbild geprägt ist. Die Präsentationen von Städten und Gemeinden, einzelnen Landkreisen, Medien, Firmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen gehören als jeweilige Submarken zum weiteren Markenkern. Die Landesregierung präsentiert mit dem "Informationszentrum" aktuelle Leistungen und Landesvorhaben. Weitere Submarken, die berücksichtigt werden sollten: Bereich für internationale Begegnungen, Bühnen von Medienpartnern, der pro agro-Erlebnismarkt, Aktionen für Kinder und Jugendliche, Sportaktionen, die Tourismus Marketinggesellschaft Brandenburg, Gesundheitsmarkt, Erlebnis- und Informationsbereiche zur Wirtschaft und zum Handwerk im Land, der Bereich des Ehrenamts etc. Diese traditionellen Elemente des BRANDENBURG-TAGes sollten im Sinne einer Wiedererkennbarkeit und als Garant für Kontinuität erhalten bleiben. Jedoch sollen auch neue Entwicklungsmöglichkeiten und Innovationen präsentiert werden. Hierfür gilt es, Ideen zu sammeln und diese in die Konzeption einzubringen, insbesondere unter der Berücksichtigung des regionalen Standortes und der Infrastruktur der Stadt.

7.  Finanzierung

Die ausrichtende Stadt trägt die Regiekosten des Landesfestes vor Ort (Verwaltungskosten, Kosten der Verkehrs- und Sicherheitsplanung und des Personennahverkehrs, Anschluss- und Verbrauchskosten aller Medien u.ä.) sowie die Kosten eigener Veranstaltungen. Sponsoringmittel und Medienpartnerschaften sind einzuwerben. 

Das Land Brandenburg beteiligt sich an der Finanzierung der Organisation und Durchführung des jeweiligen BRANDENBURG-TAGes anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000 € im Vorjahr und 250.000 € im Veranstaltungsjahr. Es wird empfohlen, zur Erarbeitung des Bewerbungskonzepts eine qualifizierte Veranstaltungsagentur einzubeziehen.

8.  Präsentation der Konzepte durch die Bewerberkommunen in der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG am 20. März 2013

Die Bewerberkommunen erhalten in der Sitzung des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG am 20. März 2013 ab 13.00 Uhr die Gelegenheit, ihr Konzept zu präsentieren. Es erfolgt eine gesonderte Einladung durch das Kuratorium. 

Karl-Ludwig Böttcher,
Vorsitzender des Kuratoriums BRANDENBURG-TAG

Az: 300-13

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