Reform der Kommunalverfassung; u.a. Reform des Haushalts- und Kassenrechts sowie Positionspapier der Beauftragten des Landes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt seine Haltung, dass sich die bisherige Kommunalverfassung im Kern bewährt hat.
     
  2. In Ergänzung zu den bisherigen Entschließungen werden im Zusammenhang mit Änderungen haushaltswirtschaftlicher Regelungen der Kommunalverfassung (BbgKVerf) und der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) folgende Kernpunkte gesehen:

    a. Ein Entfallen der Pflicht zur Aufstellung zum Gesamtabschluss gemäß § 83 BbgKVerf wird erwartet.

    b. Er wird erwartet, dass die amtsfreien Städte und Gemeinden, die Ämter und die Verbandsgemeinde ohne Rechtsfertigungsnotwendigkeiten als Ausfluss ihrer von der kommunalen Selbstverwaltung umfassten Organisationshoheit eigene Rechnungsprüfungsämter einrichten können.

    c. Änderungen in § 102 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf werden abgelehnt, durch die Rechnungsprüfungsämter nur noch den Einsatz der Programme prüfen, sofern hierdurch eine Prüfungslücke entsteht.
     
  3. Das Präsidium erwartet, dass die Begriffsbestimmungen gemäß § 2 KomHKV beibehalten bzw. aktualisiert werden.
     
  4. Das Präsidium bekräftigt auch im Hinblick einer Anpassung von § 16 KomHKV, dass es Änderungen an den haushaltrechtlichen Vorschriften ablehnt, die die Investitionstätigkeit der Kommunen erschweren.
     
  5. Vorschläge zur Änderung des § 14 KomHKV sind abzulehnen, wonach Deckungsreserven nur noch unterjährig veranschlagt werden dürfen und auch nur dann, wenn der gesetzliche Haushaltsausgleich erreicht wird.
     
  6. Es wird begrüßt, dass Pflichtmitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes zukünftig keine eigenen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 KomHKV mehr bilden dürfen.
     
  7. Das Positionspapier der Beauftragten des Landes für Gleichstellung, Menschen mit Behinderungen, für Integration, für Kinder- und Jugend sowie Senioren wird wegen der Beschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung und des Eingriffs in die Organisationshoheit abgelehnt. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und die Verbandsgemeinde auf Grund der verschiedenen, zu bewältigenden Krisen (Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine, Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Infrastruktur und die Versorgungslage, Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die personellen Ressourcen in den Verwaltungen) befinden, stellt sich die Frage, ob die Positionen als unrealistisch angesehen.

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