Mitteilungen 10/2014, Seite 422, Nr. 207

Innenminister verabreden weitere Maßnahmen zur Flüchtlingspolitik

Die Innenminister von Bund und Ländern haben am 17. Oktober 2014 auf einem Sondertreffen zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik beraten. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen 300 neue Stellen bis Anfang 2015 helfen, die Asylverfahren künftig schneller abschließen zu können. Wenn die Voraussetzungen für ein Bleiben fehlen, sollen Ablehnungen schneller ausgesprochen und Ausreisepflichten konsequenter durchgesetzt werden. Eine Koordinierungsstelle zur Etablierung eines integrierten Rückkehrmanagements soll eingerichtet werden. Wenn hiermit auch ein großer Teil der Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes noch unerfüllt bleibt und mancher Innenministerbeschluss noch einer Konkretisierung bedarf, so gehen – zusätzlich zu den jüngsten Gesetzesvorlagen zur Flüchtlingsfrage - auch diese nun beschlossenen Maßnahmen in die vom Deutschen Städte-und Gemeindebund gewünschte Richtung und können somit als Erfolg der Initiativen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bezeichnet werden.

Im Einzelnen heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik vom 17. Oktober 2014:

„Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Asylrecht als Grundrecht für politisch Verfolgte. Um den Herausforderungen drastisch steigender Asyl- und Flüchtlingszahlen gerecht zu werden, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben hierzu Beratungen geführt. Die Innenminister und -senatoren der Länder erwarten vom Bund eine Entlastung der Kosten von Kommunen und Ländern bei der Aufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel bei den Kosten der Gesundheitsversorgung. Wir haben uns auf die folgenden Maßnahmen verständigt:

1. Beschleunigtes Asylverfahren

Wir brauchen eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus den extrem unsicheren Herkunftsländern, weil diese grundsätzlich und möglichst schnell ihre Anerkennung erhalten sollen. Es bleibt aber gerade in der heutigen Lage auch richtig, dass Menschen aus sicheren Herkunftsländern grundsätzlich als nicht verfolgt gelten sollen. Im Rahmen der anstehenden Gesetzgebungsvorhaben wird der Bund weitere Lösungen erarbeiten, die auch zur Beschleunigung von Asylverfahren beitragen sollen.

In diesem Zusammenhang haben sich Bund und Länder darauf verständigt, künftig den Betrieb des Systems zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer (EASY) auch am Wochenende zu ermöglichen.

2. Asylverfahren - Umgang mit der Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Bund und Länder stellen fest, dass die Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge die Jugendämter in den Bundesländern teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellt und sind deshalb der Auffassung, dass Maßnahmen geprüft werden müssen, um einseitige Belastungen auszugleichen.

3. Bessere personelle Ausstattung des BAMF

Der Bund wird mehr Personal für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitstellen, um die Bearbeitung der 145.000 derzeit anhängigen Asylanträge zu beschleunigen. Es muss gelingen, dass Flüchtlinge in aller Regel in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder zumindest einen Asylantrag stellen können, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden.

4. Verstärkte Rückführung von illegal Aufhältigen

Damit wirklich Schutzberechtigte zeitnah ihren Aufenthaltsstatus erhalten können und die große Akzeptanz der Bevölkerung bei der Aufnahme von Flüchtlingen nachhaltig erhalten bleibt, ist es vorbehaltlich unabweisbarer Härtefälle unabdingbar, bestehende Ausreisepflichten konsequent durchzusetzen. Bund und Länder richten für Problemfälle, insbesondere Dublin-Überstellungen, eine Koordinierungsstelle zur Etablierung eines integrierten Rückkehrmanagements ein.

5. Gerechtere Verteilung der Flüchtlinge bzw. Asylbewerber in Europa

Wir brauchen eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Europa. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist nicht nur eine Aufgabe von wenigen, sondern von allen EU-Mitgliedstaaten. Der Bund wird sich bei der EU-Kommission weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Standards bei der Unterbringung und die Standards des Asylverfahrens in den Mitgliedsstaaten eingehalten werden.

6. Standards für die Flüchtlingsaufnahme

Zu den Standards einer Flüchtlingsaufnahme gehört der respekt- und würdevolle Umgang mit den betroffenen Menschen. Dazu gehört, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal nur dann in Betracht kommt, wenn die beauftragenden Unternehmen und Kommunen das Personal einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hat, die regelmäßig wiederholt wird. Soweit rechtlicher Ergänzungsbedarf besteht, werden Bund und Länder unverzüglich Gespräche dazu aufnehmen.“

(Quelle: DStGB Aktuell 4314)

Az: 111-03

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