Mitteilungen 03-04/2019

Verbands- und allgemeine Kommunalangelegenheiten

  • Klausurtagung des Landesausschusses des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Stadt Werder (Havel) am 4./5. April 2019
  • Bericht über die 32. Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
  • Arbeitsgemeinschaft Pressesprecher bzw. für Öffentlichkeitsarbeit Verantwortliche in Velten
  • Landtag bereitet Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung vor

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • Landeswahlleiter: Mehr Bewerber für Kreistage und Gemeindevertretungen – Frauenanteil moderat gestiegen
  • Verständigung der EU über den Ausbau der Europäischen Grenzschutzagentur
  • Bundeskabinett für Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches von Asyl- und Schutzsuchenden
  • EuGH: Asylbewerber dürfen nach EU-Dublin-VO wegen Unzuständigkeit auch bei Mängeln im Sozialsystem rücküberstellt werden
  • Forderungen zur Weiterentwicklung des Waldbrandschutzes in Brandenburg

Wissenschaft, Kunst, Sport

  • Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke kommunaler Museen

Sozialwesen

  • Bundestag beschließt inklusives Wahlrecht; Inkrafttreten zum 1. Juli 2019 vorgesehen
  • Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft wird zur zentralen Herausforderung

Gesundheitswesen, Krankenhäuser

Planungs- und Bauwesen

  • Landtag Brandenburg verabschiedet Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
  • Straßenbaubeiträge: Stellungnahme an Ausschuss für Inneres und Kommunales

Wirtschaftliche Betätigung, öffentliche Einrichtungen

  • Landtag berät Gesetze zur Verbesserten Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen
  • Die Sparkassen-Finanzgruppe fördert das Gemeinwohl im Jahr 2018

Aus der Rechtsprechung

  • BGH: Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durch Publikationen – Stadtblatt Crailsheim
  • VerfGH Berlin: VerfGH Berlin: Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen Twitter-Nachricht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin - Kein Eingriff in das Recht einer Partei auf Chancengleichheit der politischen Parteien (Art 21 Abs 1 Satz 1 GG) durch eine Äußerung eines Amtsträgers, welche die Grundwerte der Demokratie und Freiheit sowie das Eintreten gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze hervorhebt

Buchbesprechungen

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