Mitteilungen 01/2014, Seite 17, Nr. 4

Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist keine „Lobby-Organisation“, sondern Repräsentant von Trägern mittelbarer Staatsverwaltung

Bekanntlich hat sich der Landtag Brandenburg zur Führung eines „Lobbyregisters“ verpflichtet. Danach führt der Präsident  eine öffentliche Liste, in der „alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten, auf Antrag eingetragen werden.“ Dies geht auf eine Ergänzung der Geschäftsordnung um eine Anlage 10 zurück, die am 24. April 2013 verabschiedet worden war. Gegenüber dem Landtagspräsidenten hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in diesem Zusammenhang ausgeführt:

„(…) Wir möchten Ihr Schreiben nutzen um klar zustellen, dass der Städte- und Gemeindebund Brandenburg keine „Lobby“-Organisation ist. Städte, Gemeinden und Ämter sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung des Landes Brandenburg. Sie erfüllen nicht nur Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, sondern vollziehen auch viele Landesaufgaben. Sie sind Träger hoheitlicher Gewalt. Städte und Gemeinden sind Selbstverwaltungskörperschaften und verfügen über eine unmittelbar von ihren Bürgerinnen und Bürgern nach demokratischen Grundsätzen gewählte Volksvertretung.

Wegen dieser Stellung der Städte und Gemeinden im Staatsaufbau ist in Art. 97 Abs. 4 Landesverfassung die Pflicht verankert, „die Gemeinden und Gemeindeverbände“ „in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände“ rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, die sie unmittelbar berühren. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erfüllt diese Aufgabe für die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg. Er ist daher dem Gemeinwohl verpflichtet. Eine Eintragung in ein Verzeichnis von „Interessenvertretungen“ ist mit dieser Stellung als Repräsentant von Trägern mittelbarer Staatsverwaltung nicht vereinbar.

Aus diesem Grund werden die kommunalen Spitzenverbände beim Deutschen Bundestag auch nicht in der „Öffentlichen Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter“ geführt. Angemerkt sei auch, dass dies auch für das Land Brandenburg selbst gilt.
(…)“

Az: 008-30

Jens Graf, Referatsleiter

 

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)