Mitteilungen 03/2013, Seite 71, Nr. 40

Gründe für den Hartz-IV-Bezug

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat in einem Kurzbericht Gründe für den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) analysiert. Die Gutachter stellen fest, dass neben Bemühungen, Personen beim Ausstieg aus dem Grundsicherungsbezug zu unterstützen und so die Bezugsdauer zu verkürzen, der Fokus auf der Vermeidung von Bedürftigkeit liegen sollte. Kindergeld, Elterngeld, aber insbesondere der Kinderzuschlag sollten gezielter darauf ausgerichtet werden, dass sie im Zusammenspiel eine Bedürftigkeit von Eltern, die berufstätig sind, aber auf Grund der Kinder in das Arbeitslosengeld II fallen, verhindern. So sei sicherzustellen, dass zumindest Elternschaft bei Berufstätigkeit keinen Grund mehr für Bedürftigkeit darstelle. Darüber hinaus sind die Hartz-IV-Empfänger auch häufig schlecht gerüstet für den Arbeitsmarkt, da sie keinen ausreichenden oder keinen z.B. Schulberufsabschluss haben. Das Gutachten stützt Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zum einen die Sozialleistungen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, sowie auf der anderen Seite statt Transferleistungen zu erhöhen, mehr Geld in Bildung zu investieren.

Die wesentlichen Ergebnisse des IAB-Kurzberichtes (25/2012, Wege in die Grundsicherung) lauten:

- Für die Mehrheit der befragten Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaffen war Arbeitslosigkeit mittelbar oder unmittelbar ein Grund, Leistungen zu beantragen.
- Vor dem Zugang in die Grundsicherung waren rund ein Drittel der befragten Personen arbeitslos, etwa ein Drittel erwerbstätig und fast zwei Fünftel gingen anderen Aktivitäten wie Kindererziehung oder einer Ausbildung nach.
- Meistens ist der Zugang nicht das Resultat von Langzeitarbeitslosigkeit. Nur eine Minderheit gab das Auslaufen von Arbeitslosengeld I als Grund an.
- Leistungsbezieher, bei denen Arbeitslosigkeit keine Rolle spielte, nannten vor allem Geburten und Trennungen als Zugangsgründe.
- Ein hoher Anteil (fast 22 %) gab an, vor dem Grundsicherungsbezug Vermögen aufgebraucht zu haben.
- Die Betroffenen sind oft schlecht gerüstet für den Arbeitsmarkt: Sie haben häufig keinen Schul- oder Berufsabschluss und einen schlechteren Gesundheitszustand als der Rest der Bevölkerung.
- Da ein Ausstieg aus dem SGB II in existenzsichernde Beschäftigung schwierig ist, müsste man mehr auf Prävention setzen. So sollte z. B. ein besseres Zusammenspiel vorhandener Instrumente wie Kinderzuschlag, Wohngeld und institutionelle Angebote verhindern, dass Haushalte aufgrund der Geburt von Kindern in die Grundsicherung kommen.

(Quelle: DStGB Aktuell 0313)

Az: 407-14

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