Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist es,

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu fördern und stets für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung einzutreten,
  • die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und insbesondere gegenüber  gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten,
  • seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere der öffentlichen  Verwaltung zu beraten und zu betreuen,
  • den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für die  kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern,
  • den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen bei der Umsetzung der kommunalen Selbstverwaltung zu organisieren sowie Unterstützung bei der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Bediensteten der Mitglieder zu geben.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und überparteiliche Ziele. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Rechtsposition des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist geregelt durch § 7 der Gemeindeordnung vom 15.10.1993 und Artikel 97 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.08.1992 (in der jeweils gültigen Fassung).

Damit wird verfassungsrechtlich anerkannt, dass die Gemeinden das Recht haben, Vereinigungen zu bilden und diese Vereinigungen in Form der kommunalen Spitzenverbände das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren besitzen. Damit ist die positive Ausgestaltung der Rechtstellung der kommunalen Spitzenverbände, wie sie bereits erstmalig in der Kommunalverfassung vom 17.05.1990 begründet wurde, begrüßenswert erweitert worden.

Als weiterer Schritt konnte erreicht werden, dass die Anhörungsrechte der kommunalen Spitzenverbände auch in der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg festgeschrieben wurden.

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