Mitteilungen 08/2017, Seite 364, Nr. 162

Beschlusslage des Präsidiums zur Kita-Politik in der aktuellen Landtagsperiode 

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat sich in der laufenden Legislatur des Landtages Brandenburg mit folgenden Beschlüssen zur Kita-Politik positioniert. In der Übersicht nicht enthalten sind die Beschlüsse, mit denen das Präsidium Stellungnahmen der Geschäftsstelle zum Kita-Gesetz, zur Kita-Personalverordnung bzw. zur Kita-Landeszuschussanpassungsverordnung zugestimmt hat. 

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 25. Januar 2016 zur Verwendung der Betreuungsgeldmittel des Bundes

Das Präsidium spricht sich dafür aus, die freiwerdenden Bundes-Betreuungsgeldmittel für die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung zu verwenden und hierbei insbesondere die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Horten sowie die Verbesserung der Leitungsfreistellung in den Blick zu nehmen.


Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 23. April 2015 zu Kita-Elternbeiträgen


Das Präsidium stellt fest, dass die Städte, Gemeinden und Ämter in den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren massiv investiert haben.

Mit einer sozialverträglichen Staffelung der Elternbeiträge wird allen Eltern ein Zugang zur Kindertagesbetreuung gewährleistet, wie die überdurchschnittlich hohen Betreuungsquoten in Brandenburg belegen.

Für die Kindertagesbetreuung brauchen die Städte und Gemeinden ein gesichertes finanzielles Fundament, zu dem auch eine angemessene Beteiligung der Eltern zählt, die diese Leistungen für ihre Kinder in Anspruch nehmen.


Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Januar 2015 zur Koalitionsvereinbarung von SPD und DIE LINKE

Das Präsidium begrüßt das Vorhaben der Koalition von SPD und DIE LINKE, den Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen im Bereich der 0- bis 3-Jährigen von 1:6 auf 1:5 und im Bereich der 3- bis 6-Jährigen  von 1:12 auf 1:11 zu verbessern.

Das Präsidium spricht sich für ein Inkrafttreten der Verbesserungen des Personalschlüssels zum 1. August 2015 aus.

Das Präsidium hält in einem weiteren Schritt die Verbesserung der Leitungsfreistellung in der Kindertagesbetreuung für erforderlich.

Das Präsidium begrüßt, dass mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg vom 30. April 2013 Leitsätze zur gebotenen Wahrung des strikten Konnexitätsprinzips gemäß Art. 97 LV vorliegen.


Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 406-00

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