Mitteilungen 09/2015, Seite 360, Nr. 178

Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Revision der Schulaufsicht und spricht sich für Revitalisierung der Standorte Eberswalde und Zossen aus

Die Landesregierung beabsichtigt, die in der letzten Legislaturperiode durch das Schulbehördenreformgesetz erfolgte Neustrukturierung der Staatlichen Schulaufsicht zu revidieren. Zum 1. Januar 2016 soll das Landesschulamt aufgelöst und die Aufgaben wieder in einer zweigliedrigen Staatlichen Schulaufsicht zwischen dem Bildungsministerium und den Staatlichen Schulämtern bewältigt werden. Diese Änderungen sind Gegenstand des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie Änderung von Rechtsvorschriften des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Art. 3, 7, 8).

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt, dass die verfehlte Reform der Staatlichen Schulämter revidiert wird. Der Gesetzentwurf hält zutreffend fest, dass durch das im Jahre 2014 neu geschaffene Landesschulamt die Schulaufsicht nicht effizienter gestaltet werden konnte. Die Schaffung einer weiteren Verwaltungsebene innerhalb der Staatlichen Schulaufsicht waren von Beginn nicht geeignet, die Qualität der Schulaufsicht zu stärken und die bildungspolitischen Herausforderungen in Brandenburg zu bewältigen.

Vielmehr ist durch die Errichtung des Landesschulamtes eine zweistufig organisierte Schulaufsicht zu einer dreistufigen Schulaufsicht aufgebläht worden. Dies führte zu einer Steigerung von Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand und konnte für die effiziente und schnelle Steuerung der Arbeit in den Schulen keinen praktischen Mehrwert erzielen. Dieser negative Effekt wurde durch die ersatzlose Abschaffung der Staatlichen Schulämter Eberswalde und Zossen und den damit einhergehenden Verlust regionaler Sachkompetenz und Nähe zu Bürgern, Schulen und Schulträgern verstärkt. Zugleich wurde ein funktionierendes Landesinstitut für Lehrerbildung ausgelöst.

Aus kommunaler Sicht war es nicht nachvollziehbar, dass der Landtag Brandenburg trotz der zahlreich und von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf Anfang 2014 kritiklos verabschiedet hatte. In der Anhörung im zuständigen Fachausschuss am 9. Januar 2014 hatten sechs von acht Anzuhörende die Schulamtsreform deutlich abgelehnt (mitteilungen StGB 01/2014, S. 21ff. einschließlich Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 8. Januar 2014).

Die missglückte Schulaufsichtsreform macht deutlich, dass mit Blick auf künftige Verwaltungsstrukturreformen der kommunalen Stimme größeres Gewicht zukommen sollte. Die Entscheidungen sind von erheblicher Tragweite für die Entwicklung des Landes. „Flurschäden“ durch weitere fachlich nicht begründete Reformen müssen zwingend verhindert werden.
Gute Schule braucht regional verankerte und erreichbare Staatliche Schulämter, die in gemeinsamer Bildungsverantwortung mit den Städten, Gemeinden und Ämtern agieren und ein konzeptionelles Arbeiten auf der Grundlage kommunalindividueller Bedarfslagen ermöglichen. Aus diesem Grund hat sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg mit Stellungnahme vom 30. Juli 2015 für die Wiedererrichtung der Staatlichen Schulämter Eberswalde und Zossen ausgesprochen.

Eine Stärkung regional verankerter Staatlicher Schulämter kann nur Wirkung entfalten, wenn alle Regionen gleichermaßen durch ortsnahe Standorte die schulaufsichtliche Unterstützung erfahren, die sie für die Entwicklung ihrer Schulen brauchen. Es ist nach wie vor völlig unzureichend, dass insbesondere Schulen, Schülern und Schulträgern aus den Landkreisen Uckermark und Barnim ein einfacher Fahrweg von bis zu 2,5 Stunden zum Staatlichen Schulamt in Frankfurt (Oder) zugemutet werden soll. Diese Regionen sind mit Blick auf die bildungspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre (z.B. Demografie und Erhalt von Schulstandorten) besonders auf eine enge Kooperation mit der Schulaufsicht angewiesen.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 200-02

 

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