13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 9. Oktober 2015

Am 9. Oktober 2015 traf der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erstmals unter Leitung des neuen Vorsitzenden Herrn Kleine, Amtsdirektor des Amtes Unterspreewald, zusammen. In dieser Sitzung befasste sich der Ausschuss wiederum mit Fragen der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.

Frau stellvertretende Geschäftsführerin Gordes führte unter Bezugnahme auf den Vorbericht in das Thema ein. Aufgrund der Entwicklungen an der ungarischen und österreichischen Grenze Anfang September 2015 habe sich die Lage in Deutschland weiter zugespitzt und tagtäglich reisten mehrere tausend Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland ein. Mittlerweile würden Züge von Salzburg direkt nach Schönefeld gehen, damit von dort Flüchtlinge auf die Länder Berlin und Brandenburg verteilt würden. Seit Anfang September 2015 tagten eine Reihe von Krisenstäben auf Bundesebene. Am 6. September habe es ein Koalitionsgespräch von CDU/CSU und SPD gegeben, in dem - wiederum - erste Verabredungen getroffen worden seien. Der Beschluss zwischen Bundeskanzleramt und den Ministerpräsidenten der Länder zur Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 lag dem Vorbericht bei (siehe mitteilungen 09/2015, S. 354). Diese Beschlüsse seien grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibe abzuwarten, ob Bund und Landesregierung die Maßnahmen jetzt tatsächlich umsetzten. Bereits frühere Beschlüsse und Verabredungen zwischen Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten seien (noch) nicht umgesetzt worden. Kritisch zu betrachten sei beispielsweise, dass das Land Brandenburg nicht bereit sei, weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten auszuweisen. Zusagen, die der Ministerpräsident im Asylgipfel im Januar 2015 den Kommunen gemacht hätte, würden nicht eingehalten. Dublin III würde in Brandenburg nicht umgesetzt. Brandenburg würde bundesweit mit die wenigsten abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückführen.

Herr Vorsitzender Kleine bat um Erfahrungsaustausch und um Berichte zum Vorgehen der Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Er merkte an, dass die Pauschale, die nunmehr die Länder vom Bund erhalten sollten, in Brandenburg dazu genutzt würde, den eigenen Landeshaushalt zu konsolidieren. Weder reiche die durch den Bund an die Länder ausgereichte Pauschale noch die den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz ausgereichte Jahrespauschale, um die tatsächlichen Ausgaben in den Landkreisen zu decken. Hinsichtlich der Verwendung von Stadtumbaumitteln und des in brandenburgischen Städten nach wie vor erfolgenden Abrisses von mehrstöckigen Wohnblöcken hielt er fest, dass die Bevölkerung hierfür angesichts der bestehenden Wohnungsnot kein Verständnis mehr habe. Die Abrissmittel seien in den Ausbau oder die Renovierung von Wohnungen umzuwidmen. Letztlich müsse durch das Land und die Landkreise öffentlich bekundet werden, dass es sich um eine Notsituation in Deutschland bzw. Brandenburg handele. Diese Offenheit gegenüber den Bürgern sei notwendig.

Herr Weiße kritisierte, in der gesamten Diskussion in Brandenburg erhalte man von der Regierung wenig  hilfreiche Aussagen. Das gesamte Handeln der Landesregierung sei unstrukturiert. Mit der Kritik von Ministern an der Bundesregierung wolle man davon ablenken, dass das Land selbst nicht in der Lage ist, die Situation zu beherrschen oder steuernd zu lenken. Unter den verschiedenen Zugangswegen seien derzeit folgende zu nennen: Zum einen kämen die Flüchtlinge mit dem Zug direkt aus Salzburg nach Schönefeld, zum andern kämen eine Reihe von Flüchtlingen über die grüne Grenze nach Bayern und zum dritten gäbe es eine Vielzahl marodierender Flüchtlinge, die durch die Polizei unter Umständen aufgegriffen und sodann der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkünften zugeführt würden. Die Unzufriedenheit auf kommunaler Ebene mit dem Land sei sehr groß, gleichwohl erhalte die kommunale Ebene vom Land keine Antworten. Die Tatsache, dass Brandenburg nach Bremen die geringste Abschiebequote habe und der Umstand, dass viele Menschen aus dem Balkan die Systeme belasteten, zeigten, dass das Land für die Probleme der Menschen vor Ort und der Kommunen kein Verständnis habe. Eine wirkliche Koordination durch die Landesregierung fände nicht statt.

Bei aller Not dürften die Kommunen nicht vergessen, nachhaltig zu arbeiten: hierauf wies Herr Wöller-Beetz hin. Seiner Einschätzung nach wird Deutschland in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren mit dem Thema der Zuwanderung und der Integration befasst sein. Problematisch sei, dass die Schulen und die Schulklassen an ihre Kapazitätsgrenzen kämen. Für den Bürgermeister und die Stadtverwaltung stelle sich die Situation einigermaßen schwierig dar, da die Bürger sich mit ihren Problemen an die Stadt wendeten und von dieser Antworten verlangten, andererseits der Landkreis darauf hinweise, die Stadt sei nicht zuständig und sich mit diesem Argument gegen Äußerungen der Stadtverwaltung verwahre.
Herr Thomann berichtete aus Sicht der Landeshauptstadt Potsdam über die Akquirierung von Grundstücken und Unterbringungsmöglichkeiten. Solche würden derzeit nur noch in Hundertergrößen berechnet. Es gehe tatsächlich derzeit vornehmlich um die Unterbringung von Menschen, alle anderen Bedürfnisse wären aufgrund des großen Ansturms von Menschen nachrangig und organisatorisch kaum zu stemmen. Er rechnete damit, dass der Ansturm aufgrund der Einwanderung über die bayerischen Grenzen noch größer werde.

Herr Lück berichtete, in den kreisangehörigen Städten bleibe vieles in der Verantwortung des Bürgermeisters, die Bürger wendeten sich an ihn, um Auskunft über den Standort einer möglichen Traglufthalle für eine Vielzahl von Asylbewerbern zu bekommen. Um entlastet zu werden und die Arbeit verteilen zu können, beabsichtige er, gemeinsam mit einer Stiftung eine Stelle zu finanzieren. Vom Landkreis erhalte die Stadt keine Unterstützung, vielmehr sei die Kreisumlage um 2 % angehoben worden. Der Landkreis selbst stelle neues Personal ein. Er befürchtet, dass die Kommunen bzw. das Land auf Dauer ein Sicherheitsproblem bekämen. Die Mitglieder des Ausschusses konnten alle bestätigen, dass die Bürger sich mit ihren Sorgen, Problemen und Anfragen sämtlichst an die Bürgermeister, Ortsvorsteher oder Amtsdirektoren wenden, obwohl diese, da sie nicht zuständig sind, regelmäßig wenig ausrichten können. So kommt es, dass auf vielen Verantwortlichen die Last liegt, Antworten geben zu müssen, Informationen zu erlangen und bereitzustellen, Aktionen zu organisieren und zu koordinieren. Mit dem angestammten Personal in den Gemeindeverwaltungen ist das kaum leistbar.

Herr Weiße gab zu bedenken, wenn die Stimmung in der Bevölkerung angesichts der Probleme schlechter werde und es zu Sicherheitsproblemen käme, sei dies ein Ergebnis der Kommunikationspolitik und mangelnden Führung der Landesregierung. Die Städte und Gemeinden könnten das Problem nur bewältigen, wenn sie zum Beispiel Bestrebungen, zu konsolidierten Haushalten zu gelangen, vernachlässigten und entsprechend des Ausnahmezustandes reagierten.

Herr Wöller-Beetz berichtete aus Prenzlau, welche Möglichkeiten es für Gemeinden im Bereich der Integration und der Willkommenskultur gibt: Bürger übernehmen Patenschaften, die Stadt kann Vereinbarungen mit Sportvereinen abschließen, die daran interessiert sind, Nachwuchs und neue Mitglieder zu gewinnen, Netzwerke werden aufgebaut, Kleiderkammern organisiert. Notwendige Mittel finanziert die Stadt, vom Landkreis bekommt die Stadt keine finanzielle Unterstützung. Die Patenschaften werden zum Teil durch Supermarktketten unterstützt. Deutschunterricht biete ein ehemaliger Deutschlehrer und böten ehemalige Erzieher. Das Handlungsgeschehen liege bei der Stadtverwaltung bzw. den Menschen vor Ort, es käme nicht darauf an, was das Land oder der Landkreis sage. Der Vorsitzende Herr Kleine und Herr Weiße wiesen darauf hin, dass zwingend auch über Geld gesprochen werden müsse. Die Aufnahme tausender von Flüchtlingen und Asylbewerbern koste ebenso viel Geld wie die Betreuung und Integration vor Ort. Daher sei es unumgänglich, dass das Land Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten erstatte und den Städten und Gemeinden eine Pauschale pro Asylbewerber zahle, so dass diese ihren Aufgaben nachkommen könnten. In jedem Fall gelte es in der Kommunikation mit den Einwohnern deutlich zu machen, dass den Bürgern kommunale Leistungen und Angebote nicht weggenommen würden. Zudem müssten finanzielle Mittel auch für das Ehrenamt zur Verfügung stehen, denn ohne Ehrenamt wird eine Integration nicht möglich sein. Eine richtige Integration finde erst im und durch das Wohngebiet statt. Für die Bürger und die Asylbewerber gelte, dass beide Seiten aufeinander zugehen und sich einander annähern müssten.

Herr Böttner sprach an, dass Wohnungsgenossenschaften sich zum Teil weigern, für die Unterbringung von Asylbewerbern Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wird, selbst wenn nennenswerter Leerstand vorhanden ist, befürchtet, dass die Wohnungen an Wert verlieren und die Nachfrage durch Brandenburger sinken wird. Dadurch werde sich der Leerstand noch weiter vergrößern. Soweit der Landkreis die Wohnungen selbst anmiete und einen vernünftigen Mietzins zahle, könne das wirtschaftliche Risiko für die Wohnungsgenossenschaft oder auch für andere Wohnungsgesellschaften verkleinert werden.
Frau Kramer berichtete aus der Prignitz, dass der Landkreis den Städten und Gemeinden eine Pauschale zur Verfügung stelle, die die Gemeinden für Asylbewerber und deren Betreuung ausgeben können. So habe die Gemeinde Plattenburg 6.700 Euro für die Betreuung von 26 Asylbewerbern bekommen. Dies sei ein Tropfen auf den heißen Stein, aber die Gemeinde könne damit für einen begrenzten Zeitraum Deutschunterricht für die Asylbewerber finanzieren. Herr Kleine wies auf die Möglichkeit der Förderung des Ehrenamtes durch das Landesamt für Soziales und Versorgung hin, wo Initiativen 1.000 Euro für ihre Arbeit beantragen können.

Aus dem Landkreis Spree-Neiße berichtete Herr Mahro, dass der Landkreis für die Unterbringung von Asylbewerbern besondere Mindeststandards formuliert habe. Beispielsweise bringe der Landkreis die Menschen nur in den größeren Städten unter. In Guben gäbe es ausreichend leerstehende Wohnungen zur Unterbringung der Asylbewerber, allerdings müssten diese zur Einhaltung der Mindeststandards renoviert werden. Problematisch bei der Unterbringung der Asylbewerber seien die unterschiedlichen Nationen und Religionszugehörigkeiten, wodurch es regelmäßig zu Auseinandersetzungen in den Gemeinschaftsunterkünften käme. Die soziale Betreuung sei insgesamt mangelhaft. Der Nachbar Polen nehme zum Vergleich keine Ausländer auf. Das Grundproblem sei, dass ein Ende der Zuwanderung und der Probleme der Kommunen nicht abzusehen sei.
Der Vorsitzende Herr Kleine regte an, dass der Verband sich intensiver mit den personellen Auswirkungen bei den Mitgliedern auseinandersetzen solle. Auch solle eruiert werden, welche zusätzlichen Ausgaben den Mitgliedern entstünden. Der Verband sollte die finanziellen und personellen Auswirkungen beziffern können. Hierzu könne eine Mitgliederbefragung durchgeführt werden.

Mit dem Arbeitsentwurf eines Landesaufnahmegesetzes konnte sich der Ausschuss nur grob befassen, da dieser der Geschäftsstelle erst seit wenigen Tagen vorlag. Daher informierte im Wesentlichen Frau Gordes zu Inhalten des Gesetzentwurfs. Sie führte aus, die kommunalen Spitzenverbände forderten seit langer Zeit ein neues Landesaufnahmegesetz. Das jetzige stamme aus den Anfängen der 1990er Jahre. Damals habe das strikte Konnexitätsprinzip noch nicht gegolten. Mit einem neuen Landesaufnahmegesetz erhofften sich die kommunalen Spitzenverbände eine vollständige Ausfinanzierung der als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommenen Aufgabe des Landes.

Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagte sie, das bisherige Landesaufnahmegesetz bestehe aus acht Paragrafen, der Gesetzentwurf hingegen sähe 23 Paragrafen vor. In dem Gesetzentwurf würden sämtliche Aufgaben, Verfahren, das Kostenabrechnungsverfahren und ähnliches sehr kleinteilig und speziell geregelt, so dass mit einem immensen Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte als auch auf Seiten des Landes zu rechnen sei. Hingegen enthalte die Begründung zu dem Gesetzentwurf keinerlei Kalkulation. Weder gäbe es ein Mengengerüst hinsichtlich der je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich zu beurteilenden Ausländer. Noch sei der Verwaltungsaufwand hochgerechnet. Erst recht gäbe es keine Prognose hinsichtlich des finanziellen Umfangs der Zweckausgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte aufwenden müssten, noch eine Prognose einer angemessenen Kostenerstattung durch das Land entsprechend der Landesverfassung. Bereits dieser Umstand und die Kleinteiligkeit des Regelungswerkes seien zu kritisieren.

Obwohl der Gesetzentwurf bereits zahlreiche Regelungen enthalte, seien Ermächtigungsgrundlagen für elf verschiedene Rechtsverordnungen vorgesehen. Mit Blick darauf, dass es bereits auf Bundesebene eine Reihe von Bundesgesetzen gäbe, die im Bereich des Asylverfahrens und des Ausländerrechts zu beachten seien, müsse befürchtet werden, dass das gesamte Rechtsgebiet mit den zahlreichen Rechtsverordnungen weiter aufgebläht werde. Dies stünde im Gegensatz zu dem Anliegen der Landesregierung, eine Verwaltungsstrukturreform durchzuführen.

Konkret zu benennen sei aus Sicht der Geschäftsstelle derzeit, dass vorgesehen sei, den Ämtern und amtsfreien Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung zu übertragen, die in ihrem Eigentum stehenden und für die vorläufige Unterbringung der Personen nach § 4 notwendigen Liegenschaften bereitzustellen. Diese Regelung lehne sich zwar an die bisherige Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetz an, indessen sei bei dem neuen Gesetz völlig unklar, wer bestimme, ob eine Liegenschaft notwendig sei. Mit der neuen Regelung werde dem Landkreis ein Zugriffsrecht auf das Eigentum der Gemeinde eingeräumt.

Bemerkenswert sei ferner eine Regelung in § 10 des Gesetzentwurfs, wonach sich die für die vorläufige Unterbringung genutzten Liegenschaften in städtebaulich integrierten Lagen befinden sollen und in ihrer Beschaffenheit den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen. Angesichts dessen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte und die Städte und Gemeinden derzeit Not haben, überhaupt Liegenschaften zu finden und angesichts dessen, dass eine Reihe von Gemeinschaftsunterkünften auf abgelegenen Grundstücken betrieben werden, hält Frau Gordes die vorgesehene Regelung für vollkommen unrealistisch und nicht zeitgemäß. Dem gesamten Gesetz mangele es an Aktualität und an einer realistischen Einschätzung der derzeitigen Situation. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten Frau Gordes zu, dass ein solches Gesetz an der Realität vorbeigehe und zur Unzeit komme.

Herr Weiße erklärte, gleichwohl sei es notwendig, ein neues Landesaufnahmegesetz zu bekommen. Die Gesundheitskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge müssten vollständig durch das Land übernommen werden, die Unterkunftskosten seien zu finanzieren, der Wachschutz müsse nach Tarif ausfinanziert werden und die bisherigen Kappungsgrenzen im Gesetz bzw. in entsprechenden Erlassen müssten aufgehoben werden. Die Geschäftsstelle möge sich dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf Änderungen erfahre.

Frau Gordes führte sodann in das Thema Modellprojekt „Fachstellen Altern und Pflege im Quartier“ ein. Sie erinnerte daran, dass der Ausschuss bereits in der Vergangenheit verschiedentlich das Thema Pflege und mögliche Aufgaben und Zuständigkeiten von kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Bereich der Pflege beraten habe. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg habe sich seit über acht Jahren dafür eingesetzt, dass die Städte und Gemeinden sowie die Ämter Zuständigkeiten im Bereich der Pflege erhielten. Dem sei das Land zu keiner Zeit nachgekommen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie adressiere Empfehlungen, Vorstellungen und Informationen regelmäßig an die Landkreise und kreisfreien Städte, die nach AG-SGB XII für die Hilfe zur Pflege im Bereich der Sozialhilfe zuständig seien. Gleichwohl erwarte das Land und erwarteten interessierte Organisationen, Verbände und Pflegeanbieter, dass die Ämter, Städte und Gemeinden vor Ort freiwillig Aufgaben übernähmen, beispielsweise die Koordination von Ehrenamt in der Pflege, von Nachbarschaftshilfe, Fahrdiensten, Einkaufshilfen und vielem mehr. Die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg beispielsweise erwarte, dass Städte und Gemeinden altengerechten Wohnraum zur Verfügung stellten und bestenfalls die Betreuung von Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen finanziell unterstützten. Ebenso wie im Bereich der Inklusion bzw. der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention müsse damit gerechnet werden, dass das Land Versprechungen zu Lasten der Gemeinden mache.

Auf sinngemäßen Überlegungen seitens des Landes und Beschlüssen des Landtages Brandenburg beruhe der Aufruf zur Einreichung von Konzepten für ein zentrales Vorhaben der Pflegeoffensive des Landes, nämlich das Modellprojekt „Fachstellen Altern und Pflege im Quartier“ aus Juli 2015. Die Fachstellen sollen die Aufgaben einer landesweiten Koordinierungsstelle für den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen. Ferner sollen sie eine Fachberatung regionaler Akteure zu dem Thema Altern und Pflege im Quartier sowie zu Fragen rund um Wohnen und Technik im Alter vorhalten und durchführen. Sie sollen zur Entwicklung neuer Wohnformen für Ältere und Pflegebedürftige im Land beitragen und die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Planung und Gestaltung lokaler Pflegestrukturen unterstützen. Für dieses Modellprojekt habe sich Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. beworben. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist Mitglied dieses Vereins, Frau Gordes ist stellvertretende Vorstandsvorsitzende in dem Verein. Gesundheit Berlin-Brandenburg hat den Zuschlag erhalten.

Mit Blick auf die Diskussionen in dem Ausschuss in dessen Sitzung vom 28. März 2014, in der sich der Ausschuss gegen eine Beratung durch Dritte und für eine direkte finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Umsetzung eigener Ideen ausgesprochen hat, sehe die Geschäftsstelle das Modellprojekt kritisch.

Herr Weiße bemängelte, dass den Fachstellen eine klare Schnittstelle zu den Pflegestützpunkten fehle. Vorzuziehen sei es, die inhaltliche Ausrichtung der Pflegestützpunkte auf weitergehende Beratung auszudehnen. Seinem Eindruck nach entstehen hier Parallelangebote, die nicht miteinander verkoppelt sind und bei denen eine Abstimmung fehlt. Zudem zog er in Zweifel, ob die Fachstellen verstetigt werden. Herr Vorsitzender Kleine schloss sich dem an unter Verweis auf immer neu entstehende Parallelstrukturen. Bezüglich der Frage der Mitwirkung im Beirat sei abzuwägen, ob ein etwaiger Informationsgewinn die voraussichtliche Einordnung des Verbandes als Unterstützer des Modellprojektes rechtfertige. Nach Diskussion unter Beteiligung von Herrn Böttner und Herrn Weiße wurde entschieden, die Geschäftsstelle solle ein klares Zeichen setzen und sich ebenso wie die Mitglieder auf die Aufgaben konzentrieren, die zu erledigen sind. Eine Mitwirkung in dem Beirat solle nicht erfolgen.

Die nächste Sitzung des Ausschuss findet am 22. Januar 2016 statt.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 004-10

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