Änderung der Durchführungsverordnung zum Brandenburgischen Jagdgesetz (BbgJagdDV)
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht wesentliche der im Mai 2024 in Kraft gesetzten Änderungen der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung kritisch.
- Die Herausnahme von Bisam und Nutria aus der Liste der jagdbaren Arten wird abgelehnt. Der Städte- und Gemeindebund sieht dadurch den vorbeugenden Hochwasserschutz deutlich erschwert und gefährdet. Auch die Einführung der Sommerjagdruhe und die Verlängerung der Jagdzeit im Januar für bestimmte Arten werden ablehnt.
- In Bezug auf den zusätzlichen Aufwand der unteren Jagdbehörden wird Konkretisierungs-bedarf gesehen, sodass eine Einschätzung zur Konnexität möglich wird.
- Das Präsidium stimmt der Stellungnahme zur Brandenburgischen Jagddurchführungsver-ordnung vom 9. April 2024 zu.