Mitteilungen 07/2016, Seite 274, Nr. 125

Bundesvereinigung spricht sich gegen Aufnahme in das EU-Transparenzregister aus

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich in einem Schreiben an den Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, gegen die geplante Aufnahme der deutschen kommunalen Spitzenverbände und deren Kommunen in das sogenannte EU-Transparenzregister ausgesprochen. Das EU-Transparenzregister beabsichtigt, eine schriftliche Aufstellung der verschiedenen Lobbyistenverbände, die mit den EU-Organen (bisher ohne EU-Ministerrat) zwecks Beeinflussung der EU-Gesetzgebung in Verbindung stehen, zusammenzustellen. Das Register soll damit dazu beitragen, die Transparenz im EU-Gesetzgebungsverfahren zu garantieren. So soll jeder Verband auch eine Registraturnummer erhalten. Mit der Eintragung in das Register sind aber auch verschiedene organisatorische und informelle Vorteile verbunden (Zugangsausweis in die Gebäude der EU-Organe sowie Erhalt von EU-Informationen über Verteilerlisten). Die Bundesvereinigung nimmt dennoch gegen die von den EU-Organen beabsichtigte Aufnahme der kommunalen Spitzenverbände (und der Kommunen) in das Register Stellung und zwar vornehmlich aus prinzipiellen Gründen. So verweist man in dem Schreiben auf „das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, welches den Kommunen Organisationshoheitsrechte verleiht (dritte Ebene der öffentlichen Verwaltung).“ Diese unterscheiden sich von privaten Interessen.

Im Einzelnen nimmt die Bundesvereinigung, die übrigens generell die Zielsetzung der Europäischen Kommission zur Förderung der Transparenz begrüßt, weiter Bezug darauf, dass die „Kommunen und ihre repräsentativen Verbände sich angesichts ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, ihrer demokratischen Legitimation (unmittelbar vom Bürger) und aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung in ihrer Arbeit fundamental von politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Interessenvertretern unterscheiden. Eine Eintragungspflicht widerspricht daher „diametral“ der Rolle der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und in Europa und wird daher abgelehnt.

(Quelle: DStGB Aktuell 2216)

Az: 006-02       

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