Auswirkungen der Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den 44 Landtagswahlkreisen

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 16. Mai 2022.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich grundsätzlich für die Beständigkeit der 44 Landtagswahlkreise aus (Grundsatz der Wahlkreiskontinuität). Die Beständigkeit der Wahlkreise findet dort ihre Grenze, wo die Wahlberechtigtenzahl eines Wahlkreises um mehr als 33 1/3 vom Hundert von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl der Wahlkreise abweicht, da sodann eine Neuabgrenzung gesetzlich erforderlich ist. Die Neuzuschnitte der Landtagswahlkreise sollen möglichst unter der Wahrung der örtlichen Verhält-nisse gebildet werden.
     
  2. Flächendeckende Neuabgrenzungen der 44 Landtagswahlkreise, die über die 7. Wahlperiode des Landtages Brandenburg hinaus gesetzlich erforderlich sind, sind frühzeitig mit den jeweils betroffenen Kommunen abzustimmen. Mögliche Handlungsoptionen der Zuschnitte neuer Wahlkreise sollen frühzeitig erarbeitet, gegenüber den betroffenen Kommunen dargestellt und in enger Abstimmung mit den jeweils betroffenen Kommunen unter der Wahrung der örtlichen Verhältnisse auf Praxistauglichkeit geprüft werden. Der Prozess einer flächendeckenden Änderung von Wahlkreisen muss sorgfältig noch vor der eigentlichen Verbändeanhörung vorbereitet werden. Eine Neuzuordnung der Wahlkreise muss auf Augenhöhe zwischen dem Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und den betroffenen Kommunen abgestimmt werden.

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