Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Landesrecht

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Januar 2022.

  1. Mit der anstehenden Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Landesrecht sind erheblich Änderungen des AGKJHG und im Vollzug zu erwarten.
     
  2. Das vorgelegte, die kommunalen Spitzenverbände, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisfreie Städte eng einbeziehende Beteiligungskonzept wird vor dem Hintergrund des Änderungsbedarfs als sachgerecht angesehen.
     
  3. Bei der Umsetzung in Landesrecht ist darauf hinzuwirken, den Inhalt des bisherigen § 25 Abs. 4 AGKJHG (erweitertes striktes Konnexitätsprinzip) zu erhalten. Sollte gelingen, steht der Städte- und Gemeindebund Brandenburg einer Fortentwicklung zu einem Kinderschutz- und Jugendförderungsgesetz offen gegenüber.
     
  4. Soweit sich bereits Aufgabenzuwächse oder finanzielle bzw. personelle Mehrbedarfe abzeichnen, wird eine Berücksichtigung in den aktuellen Aufstellungsverfahren des Landeshaushaltes erwartet.

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