Mitteilungen 03-04/2019, Seite 75, Nr. 33

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Mitte Februar 2019 ist die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Brandenburg e.V. an den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg herangetreten und hat ihn gebeten, die Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ in Brandenburg zu unterstützen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat daraufhin in seiner Sitzung vom 4. April 2019 die Initiative der LAG Hospiz Brandenburg e.V., in Brandenburg verstärkt um Unterstützer der Hospizarbeit und Palliativmedizin zu werben und die Themen der Charta mehr in die Gesellschaft und die Bevölkerung hinzutragen, begrüßt. Nachfolgend wird über die Anliegen der LAG Hospiz Brandenburg e.V. und über die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen informiert:

1. Die Charta hat fünf Leitsätze:
    - Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
    - Bedürfnisse der betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
    - Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung,
    - Entwicklungsperspektiven und Forschung
    - die europäische und internationale Dimension.

Die fünf Leitsätze der Charta formulieren in lobenswert knapper Weise die fünf Ziele, mit denen sich die Unterzeichner der Charta für ein Sterben in Würde und für das Sterben als Teil des Lebens einsetzen. Die Unterzeichner möchten unter anderem erreichen, dass dem Sterben die gebührende Aufmerksamkeit eingeräumt wird und es – auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den hiermit zusammenhängenden Änderungen in familiären Beziehungen – eine ausreichende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung gibt. Aus kommunaler Sicht ist die Charta unterstützenswert. Sie beinhaltet im Vergleich mit anderen Chartas realisierbare und einem gesellschaftlichen Konsens entsprechende Zielsetzungen.  

Entstanden ist das deutsche Charta-Projekt vor dem Hintergrund einer internationalen Initiative, die als Budapest Commitments auf dem 10. Kongress der European Association for Palliative Care (EAPC) 2007 vereinbart wurde. Mit dem Ziel, die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern, sollten fünf Bereiche fokussiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden: Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement, allgemeine Zugänglichkeit der Versorgung mit Arzneimitteln.
18 Länder nahmen diese Gedanken auf: Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien, Litauen, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
In Deutschland übernahmen die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) im Jahr 2008 die Trägerschaft für den nationalen Charta-Prozess.

Die Charta ist nicht nur ein Projekt von Institutionen und Organisationen: Jeder kann sich für die Anliegen der Charta einsetzen. Die Charta kann zum Anlass genommen werden, im persönlichen und/oder beruflichen Umfeld über wesentliche Anliegen von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu sprechen und Veränderungen anzuregen. 1.988 Organisationen und Institutionen sowie 23.832 Einzelpersonen – darunter auch zahlreiche Politiker aller Ebenen – haben sich bisher mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt. 13 Organisationen und 114 Einzelpersonen in Brandenburg haben ausweislich der Internetseite der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland die Charta unterzeichnet.

Die Unterzeichner bekunden mit der Unterschrift, sich für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten. Darüber hinaus erklären die Unterzeichner, dass sie Ziele und Inhalte der Charta für die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland mittragen.

Die Mustererklärung der Unterzeichnung lautet: „Die nachfolgend genannte Organisation …… erklärt, dass sie Ziele und Inhalte der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ mitträgt. Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.“

Aus den FAQ der Koordinierungsstelle kann man entnehmen, welche Verpflichtungen mit der Unterzeichnung eingegangen werden. Es gibt keine finanziellen Verpflichtungen, vielmehr wird ein aktives Tun erwartet.

2. Im Rahmen einer Nationalen Strategie zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sind im Internet verfügbar und umfassen 156 Seiten. Zu jedem der fünf Leitsätze wurden drei bis vier Handlungsfelder entwickelt.

Im Oktober 2016 wurde die Nationale Strategie für die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aus einer Allianz von mehr als 50 Organisationen, die wesentliche Entscheidungsträger im Gesundheitswesen repräsentieren, mit konsentierten Handlungsempfehlungen im Beisein vom Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verabschiedet.

Die Handlungsempfehlungen basieren auf dem Anspruch auf bestmögliche Lebensqualität und dem damit verbundenen besonderen Bedarf an Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden. Sie berücksichtigen zugleich die besonderen Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft für die individuelle Unterstützung und das Miteinander in der Begegnung mit den Phänomenen Sterben, Tod und Trauer stellen muss. Die Empfehlungen beruhen auf drei grundsätzlichen Zielen, deren Umsetzung in einer Nationalen Strategie angestrebt wird:

  • einer in ganz Deutschland bedarfsgerechten, für alle Betroffenen zugänglichen Hospiz- und Palliativversorgung mit hoher Qualität,
  • einer in ganz Deutschland gesicherten Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, anderen Wohnformen sowie in der häuslichen Umgebung und
  • einer auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhenden Hospiz- und Palliativversorgung zum Wohle der Betroffenen.             

Die Handlungsempfehlungen müssen nicht unterzeichnet werden, wenn man die Charta unterstützen möchte. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben an den Handlungsempfehlungen mitgewirkt.

Um die Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie noch stärker und konsequenter in das öffentliche Bewusstsein zu bringen, wurde das Projekt „Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ eingerichtet. Es wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zeitraum von November 2016 bis September 2019 gefördert.

Ziel des Projektes ist es, die Umsetzung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen weiter zu befördern durch

  • Bekanntmachung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei der Vernetzung von Akteuren und Projekten der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Begleitung der Implementierung der Handlungsempfehlungen in Organisationen und Institutionen.

Aufgaben:

  • Verbreitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten zur Charta und ihren Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei der Kooperation, Koordination und Kommunikation unterschiedlicher Akteure
  • Begleitung und Unterstützung der Akteure in der konkreten Übernahme von Verpflichtungen aus den Handlungsempfehlungen und systematische Berichterstattung
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedarfe und Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland.

 

3. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages Brandenburg hat am 11. April 2018 eine Anhörung in Form eines Fachgespräches durchgeführt zum Thema „Umsetzung der `Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen´ in Brandenburg“.  Das Protokoll und die schriftlich abgegebenen Stellungnahmen sind eingestellt unter https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/AASGF/31.pdf

Die Landesarbeitsgemeinschaft onkologische Versorgung Brandenburg e.V. hat einen Arbeitskreis Palliativ- und Hospizversorgung. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat mit der LAG beispielsweise 2008 zusammengearbeitet, als es um Aktionen von Bürgermeistern zur Darmkrebsvorsorge ging. Auf den Internetseiten der LAG finden sich hilfreiche Unterlagen zum Thema Krankheit und Sterben. Für die fünf Planungsregionen sind unter den Worten „Wenn ich sterbe - an wen kann ich mich wenden“ Flyer mit Erläuterungen sowie einschlägigen Adressen im jeweiligen Planungsgebiet eingestellt. https://www.lago-brandenburg.de/was-wir-tun/veroeffentlichungen/

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 507-06

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