Mitteilungen 08/2011, Seite 256, Nr. 152

Frauen vor Gewalt schützen: Erstes bundesweites Hilfetelefon

Das Bundeskabinett hat am 20. Juli 2011 den von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Mit dem Frauenhilfetelefon soll erstmals ein bundesweites und rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geschaffen werden. Die Bundesregierung möchte damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags im Bereich Gewalt gegen Frauen umsetzen. Das Hilfetelefon soll kostenfrei rund um die Uhr erreichbar sein. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant. Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat bereits im Vorfeld im Rahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aufgrund der bereits bestehenden und sehr gut eingeführten Beratungsangebote vor Ort und der aufgebauten Netzwerke und Kooperationen die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons für kritisch erachtet. Die vorhandenen Strukturen reichen aus. Sie sind bereits heute teilweise zu spezialisiert und setzen im Bedarfs- und Notfall eine spezielle Kenntnis von Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen voraus, die nicht immer vorhanden sein kann.

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz von Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Viele Frauen fällt es jedoch schwer, den Zugang zu diesen Einrichtungen zu finden. Nach Auffassung der Bundesregierung fehlt ein niedrigschwelliges Hilfeangebot, das jederzeit und anonym erreichbar ist und Frauen den Weg zu den Unterstützungseinrichtungen vor Ort weist. Das bundesweite Hilfetelefon soll diese Lücke schließen. Zielgruppen sind neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene Frauen beraten und unterstützen. Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen anonym und vertraulich Erstberatung, Informationen und die Weitervermittlung an Anlaufstellen vor Ort an. Das Hilfetelefon wird kostenfrei rund um die Uhr erreichbar sein. Die Beratung wird barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig angeboten. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Vorfeld der Kabinettsbefassung nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

„Wir teilen ausdrücklich die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Einschätzung der Ausgangslage.
Aufgrund der bereits bestehenden und sehr gut eingeführten Beratungsangebote vor Ort und der aufgebauten Netzwerke und Kooperationen sehen wir die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons kritisch. Die vorhandenen Strukturen reichen aus und sind bereits heute teilweise zu spezialisiert und setzen im Bedarfs- und Notfall eine spezielle Kenntnis von Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen voraus, die nicht immer vorhanden sein kann. Dies würde bei einem bundesweiten Hilfetelefon noch stärker zutage treten.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller, die erheblichen Mittel, die der Bund zur Verfügung stellen will, für die noch bessere Vernetzung und Kooperation der vorhandenen Strukturen vor Ort einzusetzen. Über geeignete Wege, dies zu erreichen, können wir uns gern verständigen. Für entsprechende Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die von Ihnen im Gesetzentwurf hochgerechneten Zahlen möglicher Inanspruchnahmen erscheinen uns auch überprüfungsbedürftig zu sein. Es ist davon auszugehen, dass Sie vorhandene Daten aus einzelnen Kommunen hochgerechnet haben. Es kann nicht gewollt sein, nach Installation eines bundesweiten Hilfetelefons alle örtlichen Angebote einzustellen. Nur dann wäre es aber möglich, tatsächlich kalendertäglich durchschnittlich fast 700 Anrufe zu erwarten. Uns erscheint es aber überhaupt nicht sinnvoll, durch die Installation eines Hilfetelefons vorhandene etablierte und erfolgreiche Angebote zu gefährden.

Der Erfolg dieses Angebots müsste sich erst erweisen und ist aufgrund der zentralen Struktur auch zweifelhaft. Allerdings wäre es wenig aussagekräftig lediglich die Inanspruchnahme der Notrufnummer auszuwerten. Wichtig wäre zu erfassen, an welche örtlichen Stellen eine Weitervermittlung erfolgt, um festzustellen, ob die Erstberatung durch das Hilfetelefon den erwünschten Erfolg zeigt.

Wir bitten daher, das Vorhaben noch einmal kritisch zu prüfen und auch über andere, aus unserer Sicht geeignetere Maßnahmen nachzudenken, beispielsweise um die vorhandenen Angebote in den Kommunen in ihrer Arbeit zu unterstützen.“

(Quelle: DStGB Aktuell 2911)

Az: 116-04

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