Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg; sie soll mindestens alle zwei Jahre zusammentreten.

Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Mitgliederversammlung bestimmt das Präsidium. Eine Angelegenheit muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn wenigstens 20 ordentliche Mitglieder dies vor der Einberufung der Mitgliedersammlung beim Präsidium schriftlich beantragen. Die Absicht der Einberufung einer Mitgliederversammlung ist unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung einen Monat vor der Einladung zur Versammlung den Mitgliedern bekannt zu geben.

Der Präsident hat die Mitgliederversammlung spätestens einen Monat vor dem Sitzungstage einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist in der Regel öffentlich.

Eine außerordentliche Vollversammlung aller Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist auf Antrag von mindestens 30 % der Mitglieder durch das Präsidium einzuberufen. Dieser Antrag ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu stellen und durch Unterschrift zu beurkunden.

nächste Mitgliederversammlung

  • 13. November 2024 (Stadt Frankfurt (Oder))

letzte Zusammenkünfte

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