Mitteilungen 09/2013, Seite 321, Nr. 167

Öffentliche Bekanntmachung zur Findung eines Bewerberkreises zur Ausrichtung des Landesfestes "BRANDENBURG-TAG 2016"

1. Gegenstand

Das Land Brandenburg beabsichtigt, 2016 das Landesfest „BRANDENBURG-TAG“ zu veranstalten. Ziel dieses Begegnungs- und Kulturfestes ist es, eine selbstbewusste Identifizierung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrem Land zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen zu präsentieren. Es bietet zugleich der ausrichtenden Stadt und ihrem Umfeld eine gute Plattform für ein überregional wirkendes – und damit auch dem Land zugute kommendes – Standortmarketing.

Das Land finanziert die Organisation und Durchführung des BRANDENBURG-TAGes anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000 € im Vorjahr und 250.000 € im Veranstaltungsjahr - vorbehaltlich der Etatisierung der Mittel in den Haushaltsgesetzen 2015 und 2016. Von der ausrichtenden Stadt bzw. Gemeinde wird erwartet, insbesondere die Regiekosten vor Ort sowie die Kosten eigener Veranstaltungen und der Veranstaltungssicherheit zu tragen. Deren Höhen sind von der konzeptionellen Gestaltung und Umsetzung des Landesfestes abhängig. Der Eigenanteil der vorherigen Ausrichterstädte belief sich auf mindestens 50.000 €.

2. Teilnehmerkreis

Um die Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes können sich alle Städte und Gemeinden des Landes mit mehr als 10.000 Einwohnern bewerben.

3. Verfahren

Zur Unterstützung des Landesfestes wurde das Kuratorium BRANDENBURG-TAG gebildet, dem Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, gesellschaftlicher Organisationen, von Vereinen und Verbänden sowie der Medien und weitere vom Ministerpräsidenten berufene Persönlichkeiten angehören.

Das Kuratorium führt das Findungsverfahren bis zur Erarbeitung eines Vorschlags für den Ausrichtungsort bzw. einer Rangliste der Bewerber durch. Das Kuratorium empfiehlt der Landesregierung eine Bewerberstadt als Ausrichterin für das Landesfest. Die Empfehlung ist Grundlage für den Beschluss der Landesregierung.

Das Verfahren zur Findung der Ausrichterstadt gliedert sich in folgende Schritte:

  • Erkundung eines Bewerberkreises zur Ausrichtung des Landesfestes mittels öffentlicher Bekanntmachung durch den Chef der Staatskanzlei (September 2013)
  • Vorauswahl aus dem Kreis der Bewerber und Übergabe der Unterlagen zur Ausrichtung des Landesfestes durch das Kuratorium an die ausgewählten Kommunen (November/Dezember 2013)
  • Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim Kuratorium (Februar 2014)
  • Anhörung der Bewerber und  Entscheidungsvorschlag über die Ausrichterin bzw. Erstellung einer Rangliste durch das Kuratorium (März 2014)
  • Beschlussfassung der Landesregierung über die Ausrichterstadt (Mai  2014).

4. Bewerbungsunterlagen

Der Bekundung eines Interesses an der Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes 2016 ist eine Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung über eine Bewerbung zur Ausrichtung des BRANDENBURG-TAGes und die Erbringung eines kommunalen Eigenanteils in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 beizufügen.

Die Interessensbekundungen sind an das Kuratorium BRANDENBURG-TAG zu richten:

 Kuratorium BRANDENBURG-TAG
 c/o Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
 Stephensonstr. 4
 14482 Potsdam.

Die Unterlagen müssen bis einschließlich 8. November 2013 beim Kuratorium eingegangen sein. Kosten werden im Verfahren der Bekundung eines Interesses nicht erstattet.

(Quelle: Bekanntmachung des Chefs der Staatskanzlei vom 9. September 2013)

Az: 300-13

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