Mitteilungen 08/2013, Seite 273, Nr. 152

Smart Meter: Verpflichtender Einbau derzeit unwirtschaftlich

Die Bundesregierung hat am 30.07.2013 die Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Auf der Grundlage der Analyse sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Strom- und Gaszählern, sog. Smart Meter, in Deutschland geschaffen werden. Die Studie zeigt, dass bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau ist damit nach Einschätzung des BMWi für Verbraucher mit geringem Jahresverbrauch unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar. Dies würde auch für den durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt, dessen Verbrauch jährlich bei 4.150 kWh liegt, gelten. Die Analyse kommt auch zu dem Ergebnis, dass mit einer Ausweitung des verpflichtenden Einbaus intelligenter Messsysteme auf Erzeugungsanlagen der Erneuerbaren Energien die Integration dieser Energieträger in das Energieversorgungssystem erleichtert und der Ausbaubedarf im Verteilnetzbereich – gerade im ländlichen Raum – reduziert werden kann.

Intelligente Messsysteme und Energiewende
Intelligente Messsysteme werden im Rahmen der Energiewende als ein Schlüsselfaktor gesehen, um Erzeugung und Verbrauch besser auf einander abzustimmen. Dadurch kann die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Erzeugung aus Erneuerbaren Energien angepasst und so eine Flexibilisierung des Energieversorgungssystems erreicht werden. Damit wird die Voraussetzung für einen effizienteren Energieeinsatz geschaffen und der Verbraucher erhält mehr Transparenz über seinen Verbrauch, aber auch über sein Nutzungsverhalten.

Intelligente Messsysteme zeigen nicht nur an, wie viel Strom verbraucht wird, sondern geben Auskunft über die Nutzungszeit. Deshalb gibt es in diesem Zusammenhang auch immer wieder datenschutzrechtliche Diskussionen. Um den Belangen des Datenschatzes Rechnung zu tragen, soll mithilfe eines Schutzprofils eine geschützte, sichere Kommunikation von Energieverbräuchen erfolgen.

Konsequenzen der Analyse für Letztverbraucher, Verteilnetze und EE-Anlagenbetreiber
Die Ergebnisse der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zeigen, dass die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich über den jährlich zu erzielenden Einsparmöglichkeiten liegen. Wenn auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie nun seitens des BMWi die Konsequenz gezogen wird, dass ein verpflichtender Einbau von Smart Meter bei Letztverbrauchern unter einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar ist, wäre der durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt nicht zum Einbau verpflichtet. Dieser hat - wie aus der nachfolgenden Grafik hervorgeht - einen durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 4.150 Kilowattstunden (Quelle: BMU, www.die-stromsparinitiative.de).

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Analyse betrifft die Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen in Erneuerbare-Energien- und KWG-Anlagen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Problematik, dass derzeit bei EE-Altanlagen und Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 0,25 und sieben kWh keine Einbauverpflichtung besteht (vgl. hierzu S. 163 ff. der Studie).

Die Analyse kommt hier zu dem Ergebnis, dass sich durch eine Einbeziehung dieser Anlagen in die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme eine Reduzierung des Netzausbaubedarfs vor allem in den Verteilnetzen erzielen ließe. Referenzprojekte zeigen – so das Ergebnis der Analyse - dass sich in vorhandenen (ländlichen) Verteilnetzen bis zu 100 % mehr Kapazitäten Erneuerbarer-Energie-Anlagen anschließen lassen, wenn es möglich wäre, die Einspeisung von EEG-Anlagen um bis zu 5 % der Jahresenergiemenge jeder Anlage im Bedarfsfall zu reduzieren.

Bewertung des Verbandes kommunaler Unternehmen (KVU)
Der VKU begrüßte anlässlich der Veröffentlichung der Studie, dass die Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis keine Absenkung der Einbauverpflichtung unter den derzeit bestehenden Schwellenwert von 6.000 Kilowattstunde (kWh) empfiehlt. Damit konzentriere sich der verpflichtende Einsatz von intelligenten Messsystemen in Deutschland - wie vom VKU seit langem gefordert - auf die Gruppen, die auch tatsächlich Verlagerungspotenzial besitzen.

Auch dass man bei EE- und KWK-Anlagen (Altanlagen und Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 0,25 kW und sieben kW) zukünftig intelligente Messsysteme einbauen muss, wird vom VKU befürwortet. Damit werde sichergestellt, dass diese Anlagen einen Beitrag zum netzentlastenden Verhalten leisten können und gleichzeitig besser in das Energiesystem integriert werden können.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte des Weiteren, dass der Messstellenbetreiber mit den meisten Zählpunkten innerhalb des Gebietes die neu geschaffene Rolle des "Smart Meter Gateway Administrator" grundsätzlich innerhalb eines Verteilnetzgebietes übernimmt.

Diese Grundzuständigkeit liegt nur bei einem Unternehmen pro Netzgebiet, also dem regulierten Verteilnetzbetreiber, der jedoch die Möglichkeit zu Kooperation beziehungsweise zur Beauftragung Dritter hat. Grundsätzlich kann jedoch jedes Unternehmen, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt und nachweist, diese im wettbewerblichen Rahmen anbieten. Auch wurde im Sinne des Wettbewerbs dem Letztverbraucher das Recht eingeräumt, einen vom grundzuständigen abweichenden Smart Meter Gateway Administrator zu wählen. Der Smart Meter Gateway Administrator ist die zentrale Rolle im intelligenten Energiesystem, der als vertrauenswürdige Instanz das Smart Meter Gateway konfiguriert, überwacht und steuert. Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme liegt wie bisher beim Messstellenbetreiber.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck betonte, dass Verteilnetzbetreiber bereits heute die Grundlage für intelligente Stromnetze (Smart Grids) schaffen. Sie sind für den gesamten Aufbau einer Kommunikationsinfrastruktur sowie einer Informations- und Dienstevermittlungsumgebung verantwortlich. Somit sei es nur konsequent, dass die Grundzuständigkeit der Rolle des Smart Meter Gateway Administrator vom Verteilnetzbetreiber übernommen werde.

Weiteres Vorgehen/Fundstelle
Über die Netzplattform-Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler haben Verbände und Verbrauchervertreter nun Gelegenheit, die Ergebnisse der Studie mit den Gutachtern zu diskutieren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist Mitglied des Steuerungskreises der Netzplattform.

Die vollständige Studie „Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler“ kann in der Mediathek des BMWi unter http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html abgerufen werden.

(Quelle: DStGB aktuell 3113)

Az: 805-10

                                                                                                                           

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