Änderung der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Januar 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg verfolgt die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie mit großer Sorge und Aufmerksamkeit.
     
  2. Als wichtigste Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie wird weiterhin das Impfen angesehen. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gesellschaft haben die Impfbereitschaft in der Bevölkerung gesteigert. Gleichwohl liegt die Impfquote im Land Brandenburg noch unter dem Bundesdurchschnitt. Auch wurde der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Anteil in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen noch nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund sind die Impfanstrengungen auf einem hohen Niveau fortzuführen. Die Schwellen sind weiter zu senken. Die Information über Impfangebote ist weiter zu erleichtern.
     
  3. Die Dialogangebote zu Menschen, die das Impfen oder die Eindämmungsmaßnahmen kritisch sehen, sind aufrechtzuerhalten. Auch von Impfkritikern wird erwartet, die Vorschriften des Versammlungsrechts einzuhalten.
     
  4. Ein besonderes Augenmerk bedarf die Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Die regelmäßige Erhebung zum Impfstatus durch das Landesamt für Soziales und Versorgung wird ausdrücklich begrüßt. Den Ursachen für regional unterschiedliche hohe Impfquoten in den Einrichtungen ist wegen der Vulnerabilität dieser Gruppen zeitnah nachzugehen.
     
  5. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg unterstützt das Ziel, Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung möglichst aufrechtzuerhalten. Einen Beitrag dazu kann dabei auch das jetzt mögliche Impfen von Kindern und Jugendlichen leisten. Mit Sorge sieht das Präsidium die regional sehr unterschiedliche Situation beim Kinderimpfen. Insoweit sind größere Anstrengungen geboten. Hier wird eine stärkere steuernde Funktion und aktivere Rolle des Landes - insbesondere auch der Schulverwaltung - erwartet.
     
  6. Der Aufbau flankierender Impfangebote - insbesondere der Impfzentren - durch Kommunen hat erhebliche Anstrengungen und Kräfte gebunden. Es wird erwartet, dass die Ankündigungen der Bundesebene, Impfzentren jedenfalls bis zum Jahresende weiter aufrechtzuerhalten, auf Landesebene belastbar umgesetzt werden. Bedarf für eine gesetzliche Regelung wird derzeit nicht gesehen. Wegen der schwer vorhersehbaren Wirkungen der Pandemie, erscheint jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2022 eine Fortschreibung vertraglicher Regelungen als sachgerecht.

 

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